-
Kündigung: Rückgabe von Firmeneigentum
Weiß hier irgendwer ob ich die Möglichkeit habe, Firmeneigentum, Sprich mein diensthandy einzubehalten, bis die firma sämtliche Außenstände bei mir beglichen hat?
-
-
13.04.2005, 12:38
Nach oben
#2
also hab am we was ähnliches auf glaub zdf-dokukanal gesehen
ka obs hilft aber ich schreibs einfach mal
ein mieter hatte die letzten möbel von seinem vermieter welcher ausgezogen ist behalten da der vermieter noch nicht alle mieten gezahlt hatte
der vermieter klagte und hat den prozess auch gewonnen
die gründe kenne ich leider nicht mehr
-
-
13.04.2005, 12:44
Nach oben
#3
sollte so sein ...
man kann ja als mieter auch ne Mietkürzung vornehmen (nachdem man sie angedroht hat), wenn der vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt.
Daraus folgere ich, dass das auch für Arbeitnehmer gilt, aber du musst es halt inklusive Schriftkram offiziell machen mit Ankündigung, etc.
Mata ne
Warui
[size=1]
--
"Life's hard. Enjoy!"
(Warui)
---
www.warui.de / Gedichte & Gedanken
[/size]
-
-
23.04.2005, 03:49
Nach oben
#4
seit wann muss der vermieter miete zahlen du honk!!
-
-
23.04.2005, 12:19
Nach oben
#5
also Vermeitung und Arbeitsverhältnisse sind 2 verschiedene Welten.
Was meisnt du mit Außenstände? Gehalt? Provision? Spesen?
Álso wenn dein Gehalt zurückgehalten wird dann hat die Firma schon verloren, das darf man keines Falls.
-
Lesezeichen für Kündigung: Rückgabe von Firmeneigentum
Lesezeichen