Ich sach ma so...
§29 Abs. 1 Nr. 3 besagt "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen...
Art: Beiträge; Benutzer: Dagthar
Ich sach ma so...
§29 Abs. 1 Nr. 3 besagt "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen...