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Thema: 10 € praxigebühr auch beim zahnarzt?

  1. #1

    10 € praxigebühr auch beim zahnarzt?

    Hab nächste Woche (29.03.) nen Zahnarzttermin, und ich weiß net ob die auch die 10 € Praxisgebühr nehmen? Nehmen die Zahnärzte die generell, oder muss ich (mit Überweisung) nix mehr bezahlen, weil ich schon mal beim Hausarzt war in diesem Quartal. Weil wenn ich 10 € bezahlen müsste im Quartal, würde ich erst ab dem 01.04. hingehen, da ich sicherlich ab April noch mal da aufkreuzen würde, und somit müsste ich schon 20 € Gebühr bezahlen! Weiß da jemand Bescheid?

  2. Nach oben    #2

    43 Jahre alt
    aus Kirchseeon/München
    14 Beiträge seit 03/2004
    wenn du ganz sicher gehn willst ruf doch einfach an

    aber soviel ich weis musste nix zahlen- nehm wirklich ne überweisung mit, da biste dann scho ma auf der sicheren seite

    reine kontrolle ist aber eh kostenlos- einmal im jahr auch das zahnstein entfernen ( allerdings nur mit der normalen methode. für die mit ultraschall musste zahlen).

    sobald er aber mehr macht, musste zahlen.

  3. Nach oben    #3
    Wenn du dieses Quartal schon bei deinem Hausarzt warst und die 10 € Praxisgebühr gezahlt hast und eine Überweisung zum Zahnarzt hast, dann musst du da nichs mehr zahlen. Es sei denn du hättest einen Termin im zweiten Quartal. Aber dem ist ja nicht so.
    Mein Tip: Sobald man beim Hausarzt ist ruhig schon mal Überweisungen geben lassen für Zahnarzt etc.. Kommt natürlich drauf an, ob der das mitmacht, dürfte aber kein Problem sein. Und wenn man die nicht braucht -> Wayne?
    Ist sowieso alles nicht so toll mit der Gesundheitsreform...

  4. Nach oben    #4

    aus der Hölle
    41 Beiträge seit 12/2002
    also ich hatte das so verstanden, dass die Zahnärzte ihr eigenes Ding machen, und man da extra 10€uro zahlen muss...

  5. Nach oben    #5

    34 Jahre alt
    aus Reggae entstand ein völlig neues Leben.
    75 Beiträge seit 01/2003
    nee is wurscht bei welchem arzt.
    ich war schon beim hautarzt, beim zahnarzt, beim hausarzt (schon mehrmals wegen längerer angina), beim HNO-arzt und beim augenarzt die letzten monate und überall hab ich die leute gehört "hen Sie denn ne bescheinung von nem onnere arzt? weil dann müsset Sie nämlich nix zahle!" --> zahnarzt hat auch überall die 10-euro-anti-schilder hängen...
    aber ne überweisung schadet net, wobei ich net denk dass du die brauchst

  6. Nach oben    #6

    38 Jahre alt
    aus münster
    157 Beiträge seit 12/2001
    für den zahnarzt bekommt man soweit ich weiß keine überweisung. und muss dass somit selber zahlen.

  7. Nach oben    #7

    47 Jahre alt
    aus seiner mutter Rausgefallen, mensch das tat weh
    33 Beiträge seit 04/2004
    Original geschrieben von sweetharmony16
    für den zahnarzt bekommt man soweit ich weiß keine überweisung. und muss dass somit selber zahlen.
    Recht hast du, ich bin Altenpfleger und darf mich jedes Quartal mit den Praxisgebühren rumärgern! 10 € in jedem Quartal bei Hausarzt, mit überweisung bei allen anderen ärzten is das dann nicht nötig. Der Zahnarzt verlangt diese aber immer!

  8. Nach oben    #8

    43 Jahre alt
    aus Kirchseeon/München
    14 Beiträge seit 03/2004
    einfach n bissi sich schlau machen, das kann geld sparen!!

    1. Wann fällt die Praxisgebühr an?

    Grundsätzlich sind Patienten, die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei jeder ersten (Kassen-)Behandlung im Quartal zur Zahlung von 10 Euro Gebühr verpflichtet.


    2. Wann fällt die Praxisgebühr nicht an?

    Die Praxisgebühr muss nicht zahlen, wer

    - jünger als 18 Jahre ist,
    - eine Überweisung eines anderen Zahnarztes aus demselben Quartal vorlegt,
    - nur zur Vorsorgeuntersuchung kommt,(!!!!) wurde schon erwähnt

    - mit seiner Krankenkasse das Prinzip der Kostenerstattung vereinbart hat (hier zieht die Kasse die Gebühr bei der Erstattung ab),
    - als Privatpatient behandelt wird,
    - eine Zuzahlungsbefreiung seiner Krankenkasse vorlegt.


    3. Stimmt es, dass zwei Vorsorgeuntersuchungen im Jahr von der Praxisgebühr befreit sind?

    Ja. Wer nur zur halbjährlichen Kontrolluntersuchung in die Zahnarztpraxis kommt, braucht die Praxisgebühr nicht zu bezahlen. Ist aber bei diesem oder einem weiteren Termin eine Behandlung erforderlich, wird die Gebühr fällig.


    4. Es heißt, bei kleineren Eingriffen fällt die Praxisgebühr nicht an. Welche sind das?

    Im Rahmen einer Kontrolluntersuchung kann der Zahnarzt bei Bedarf einige festgelegte diagnostische und präventive Leistungen vornehmen, ohne dass 10 Euro zu zahlen sind. Dazu gehören z.B. Röntgenaufnahmen und Zahnsteinentfernung( nur normale, nicht die ultraschallmethode!). Ist darüber hinaus beim Kontrolltermin oder einem weiteren Termin eine Behandlung nötig, muss der Patient 10 Euro zahlen.

    5. In der Presse war zu lesen, dass künftig zwei Vorsorgeuntersuchungen inklusive Zahnsteinentfernung gebührenfrei sind. Muss ich also gar nichts zahlen?

    Hier ist zu unterscheiden: Für die beiden Kontrolluntersuchungen fällt zwar die Praxisgebühr nicht an. Die Zahnsteinentfernung dagegen wird von den Krankenkassen seit dem 01.01.2004 nur noch einmal jährlich bezahlt. Für jede weitere Zahnsteinentfernung müssen Sie die Kosten selbst tragen.


    und für alle hier die evtl zu viel bezahlt haben:

    Ich habe Anfang dieses Jahres die Praxisgebühr bezahlt, obwohl ich nur zur Vorsorgeuntersuchung war. Kann ich das Geld zurückfordern?

    Die Rechtslage zur Praxisgebühr beim Zahnarzt war Anfang des Jahres noch unklar. Wer in dieser Zeit die Gebühr bezahlt hat, ohne nach der neuen Regelung dazu verpflichtet zu sein, hat einen Anspruch auf Rückzahlung. Bitte sprechen Sie Ihren Zahnarzt darauf an, wie die Rückzahlung für seine Praxis geregelt ist. Das kann je nach Bundesland verschieden sein - eventuell übernimmt auch die Krankenkasse die Rückzahlung. Informationen dazu sind auch bei der jeweils zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung erhältlich


    is aber trotz allem ziemlich viel geld was die ganze reform kostet. ich muss alle 6 wochen zum internist, also enwteder zahle ich da 10 euro oder beim hausarzt und lass mich überweisen. dann auch AZ, FZ.HZ- alles mit überweisung.
    muss halt mit den terminen aufpassen- fällt der ins nächste quartal hat man pech gehabt
    dann die ganzen medi zuzahlungen- ich zahl im monat ca 40 euro im monat. *seufz* hab nu aber meine Pflicht erfüllt *seufz*
    bis die schon ma wussten wann man chronisch krank is. nenene

  9. Nach oben    #9
    Avatar von AvengerOfJeanny
    39 Jahre alt
    aus und vorbei
    1.691 Beiträge seit 09/2001
    Danke
    1
    Da ich ja schon beim Zahnarzt war, kann ich meinen Senf ja auch mal dazugeben. Also ich hatte einen Termin (Vorsorge) beim Zahnarzt. An der Rezeption hatte ich meine 10€ zu zahlen. Als aber bei der Vorsorgeuntersuchung nichts zu finden war und somit ausser der Untersuchung keine anderen Leistungen anfielen, bekam ich meine 10€ nach der Untersuchung zurück. Denn die Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt ist von der Praxisgebühr befreit. Wäre ja auch noch schöner, wenn man dafür zahlen müsste, seine Zähne instat zu halten, was die KK ja wesentlich weniger kostst als eine Zahnkomplettsanierung in einigen Jahren.

  10. Nach oben    #10

    aus ergewoehnlich gut gebaut
    19 Beiträge seit 04/2002
    Als das thema noch heißer war, da hab ich ein gespräch meiner kieferothophädin mitbekommen und ich meine sie hatte gesagt, dass beim zahnarzt aufjedenfall auch 10 € anfalllen.
    Wenn die 10 € schon bei einem anderem Arzt bezahlt worden sind, muss in diesem quat. für keinen anderen arzt mehr bezahlt werden.

  11. Nach oben    #11

    46 Jahre alt
    aus Hessen, Camberg
    735 Beiträge seit 07/2002
    Zahnärzte und Notärzte, und ausgefallene Sachen wie Psychologen bei dennen fällt zusätzlich immer nochmal ne Praxisgebühr an pro Quartal. Da nützt einem die Überweisung vom Hausarzt gar nix.

    Kat

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