Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt, wer miteinander Sex haben darf. Unabhängig vom Alter gilt: Niemand darf gegen seinen Willen zum Sex gezwungen bzw. erpresst werden.

Beide unter 14: Das ist nicht strafbar!
"Sexuelle Handlungen" zwischen Kindern unter 14 sind straffrei. Verantwortlich sind die Eltern.

Eine/r unter 14 und eine/r 14 oder älter: Das ist strafbar!
Egal, ob das Kind bereits sexuell erfahren ist oder selbst die Initiative ergreift.

Eine/r unter 16 und eine/r 21 oder älter: Strafbar aber grundsätzlich nur auf Antrag (Anzeige)!
Nicht strafbar bei "geringem Unrecht" z.B. bei einer echten Liebesbeziehung.