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Thema: Schulordung: Exen, Schulaufgaben u.s.w

  1. #1

    Schulordung: Exen, Schulaufgaben u.s.w

    Hi Ihr.

    Hab da mal eine Frage: Es geht nämlich darum, dass ich letzte Woche krankheitsbedingt die Schule nicht besuchen konnte. Ich gehe auf die Berufsoberschule. Bundesland: Bayern
    Heute war ich also wieder in der Schule und wir haben in Englisch eine Ex geschrieben. Mein Lehrer hat darauf bestanden, dass ich die Ex mitschreibe. Dies habe ich dann auch gemacht, jedoch ihm dann bei Abgabe gesagt, dass ich letzte Woche nicht da war und das dies dann nicht benotet werden kann. Daraufhin meinte er das er sich meine Arbeit anschaut und dann mal sehen. Darf ein Lehrer eine Arbeit denn benoten wenn ein Schüler/in die vorige Woche nicht da war???

    Ich habe ausßerdem in Erfahrung gebracht, dass wir morgen in dem Fach Technologie (eine Mischen aus Physik und Chemie) eine Ex schreiben werden. Ich habe zwar den versäumten Unterrichtsstoff abgeschrieben, jedoch begreife ich einige Dinge nicht. Kann unser Lehrer diesbezüglich darauf bestehen, dass ich mitschreibe und dies dann auch zu 100% benoten?
    Eher weniger oder?
    Bitte helfe mir! Wir Schüler haben doch auch Rechte. Gibts denn eine Seite im Netz die über die Rechte der Schüler informiert?

    Danke für die Antworten.

  2. Nach oben    #2
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    komme zwar aus b-w, aber bei uns war das so:
    der lehrer ging davon aus, dass, wenn ein schüler anwesend ist, selbst nach einer längeren krankheit, er den versäumten unterrichtsstoff nachgeholt hat. außerdem sind klausuren (oder was ist ne ex?) ja schon seit längerem bekannt und man kann sich darauf also schon länger vorbereiten. also gilt der grundsatz: wer zur arbeit kommt, schreibt auch mit und wird benotet.
    anders sah es allerdings bei tests aus, die über die letzte stunde gingen. da wurde dann milde walten gelassen.

  3. Nach oben    #3

    aus gekotzt und direkt wieda aufgefuddat... hmm... legga..
    256 Beiträge seit 10/2001
    jo is bei uns (nrw) och imma so gewesn, klausuren werdn mitgeschrieben, wenn man da is.....

  4. Nach oben    #4

    41 Jahre alt
    871 Beiträge seit 09/2004
    hier in rheinland pfalz wurden wir extra darauf hingewiesen das wir immer mitschreiben müssen und falls wir mal bei ner arbeit nicht anwesend sind direkt am ersten tag nachschreiben müssen evtl. auch wenn wir dieses fach an dem tag eigentlich nicht haben
    zum glück is hier am freitag ferienbeginn

  5. Nach oben    #5
    Klausuren= Schulaufgaben. Bei sowas ist mir bekannt, dass man die, sofern man die an dem angekündigten Tag nicht da ist, nachschreiben muß.

    Exen nennt man bei euch wahrscheinlich Tests.

    Mir ist schon klar das ich den Stoff nachlernen muß, aber er kann doch nicht von mir erwarten, dass ich, wenn ich den Stoff nicht verstehe, trotzdem bei einer Ex (Test) mitschreiben muß und dies dann auch bewertet wird, oder?

  6. Nach oben    #6

    41 Jahre alt
    aus Erfahrung:Never argue with an idiot.They drag you down to their level,then beat you with experience.
    121 Beiträge seit 05/2003
    Aaaaalso:
    Grds. trägt der Schüler Sorge dafür, versäumten Stoff nachzuholen. Sonst könntest du - von der reinen Logik - ja auch generell ankommen und sagen, du habest den Stoff der letzten Stunden nicht verstanden und fühlest dich nicht in der Lage, mitzuschreiben.
    Ich kenne nun nat. eure Schulordnung in Bayern nicht (Bildung ist Landesrecht). Google doch mal diesbezüglich!

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