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Thema: Zusammenhang Probezeit - Leistungsbeschränkung

  1. #1
    vip:oxy
    2.678 Beiträge seit 02/2002
    Danke
    1

    Zusammenhang Probezeit - Leistungsbeschränkung

    Wenn die Probezeit beim A-Führerschein verlängert wird, dann auch die Leistungsbeschränkung verlängert? Beides ist ja ab Anfang 2 Jahre. Gibt's da einen Zusammenhang oder ist es Zufall?

  2. Nach oben    #2

    38 Jahre alt
    aus den Fängen der Sklaverei entkommen
    271 Beiträge seit 12/2002
    ist zufall.

    meine probezeit ist schon vorbei und ich muss immernoch mit 34 PS rumkrökeln. :/

  3. Nach oben    #3

    37 Jahre alt
    aus Nähe von Hannover
    81 Beiträge seit 12/2003
    Zitat Zitat von za:ne
    ist zufall.

    meine probezeit ist schon vorbei und ich muss immernoch mit 34 PS rumkrökeln. :/
    dito... und das noch 1 1/2 Jahre

  4. Nach oben    #4

    aus Deutschland
    19 Beiträge seit 07/2002
    hi,

    wenn deine Probezeit vom Auto vorbei ist und du hast später den Motorradführerschein gemacht, dann musst du ab dem Tag an dem du dein Motorradführerschein die 2 Jahre rechnen.
    Ausser du bis über 25 Jahren, dann hast du keine Probezeit fürs Motorrad und kannst gleich die riesigen Maschinen fahren über 34 PS.

    So war es bei mir. Ich habe im April Auto gemacht und im Juni Motorrad.
    Ich musste noch 2 Jahre ab Juni warten bis ich was höheres als 34 PS fahren durfte.

    Mfg

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