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Thema: autounfall - wer hat schuld?

  1. #1

    autounfall - wer hat schuld?

    Hallo! Mir ist da vorhin ein "kleiner" Unfall passiert. Ich habe meinen Wagen vor einem Garagentor geparkt, wo stand : Einfahrt Tag und Nacht freihalten! Bin kurz raus ausm Auto und ins Gebäude zu dem die Garage gehört. In den paar Minuten wo ich weg war, ist da jemand gegen mein (falsch geparktes) Auto gefahren. Als er rückwärts rausfuhr mit dem Wagen ist er gegen mein Auto gefahren. Er ist nicht aus der Garage gekommen, wo ich mit dem Wagen vorstand, sondern sein Auto stand neben der Garage, er hatte aber meine Karre nicht gesehen. Mein Auto hat ne größere Beule abbekommen, sein Auto einen kleineren Kratzer. Die Frage jetzt: Wer muss zahlen? Ich habe natürlich den ersten Fehler gemacht, in dem ich falsch geparkt habe. Andererseits ist er gegen mein Auto gefahren. Auch wenn mein Wagen falsch stand, hätte er ja beim rückwärts rausfahren seine Augen nach hinten richten müssen, denn man schaut ja immer in Fahrtrichtung! Weiß jemand, ob ich jetzt zahlen muss oder er? War noch nie in sowas verwickelt und kenn mich da net so aus!

  2. Nach oben    #2

    39 Jahre alt
    aus serordentlich begabt
    272 Beiträge seit 10/2001
    ähm haste Polizei verständigt? Wenn nicht wird er sagen er war es nicht bzw du wärst ihm reingefahren dann steht aussage gegen aussage und du bekommst nichts, so kann es passieren aber meines Wissens trägt er die Schuld

  3. Nach oben    #3

    38 Jahre alt
    aus den Fängen der Sklaverei entkommen
    271 Beiträge seit 12/2002
    Wenn er zugibt dass er es war, muss er zahlen. Allerdings bleibt dem Eigner des Grundstücks meines Wissens immernoch die Möglichkeit dich zu belangen weil du da nicht parken durftest.

  4. Nach oben    #4

    39 Jahre alt
    aus serordentlich begabt
    272 Beiträge seit 10/2001
    Wofür will er ihn belangen, der Eigentümer des Grundstückes darf das Schild dahinstellen aber kein Bußgeld oder so aussprechen, das wäre ja schön dann würde ich schon steinreich sein Selbst wenn der Eigentümer das Auto abschleppen lässt muss er als erstes mal das Geld zahlen

  5. Nach oben    #5

    38 Jahre alt
    aus den Fängen der Sklaverei entkommen
    271 Beiträge seit 12/2002
    Hausfriedensbruch evtl?

    Weiß nich ob das vorliegt, aber vorstellbar wärs

  6. Nach oben    #6
    Ich denke, dass du zu einem großen Teil Schuld hast. Du hättest an der Stelle nur halten dürfen, nicht parken. Da du das Auto unbeaufsichtigt gelassen hat, bist du zumindestens Teilschuld, dass er dir reingefahren ist.,,

  7. Nach oben    #7

    41 Jahre alt
    aus dem wilden Süden
    1.679 Beiträge seit 12/2001
    also wie des mit der schuldfrage aussieht is so ne sache... kann ich nit wirklich was zu sagen, würd aber auf unschuldig bzw 'kleine' teilschuld tippen!

    allerdings war eigentlich dein einziges vergehen vor der ausfahrt des andren zu parken. da kann man zwar abschleppen lassen, als besitzer, aber wenn du vor der einfahrt von nem bekannten parkst un der nix dagegen hat is des glaub ich ok.
    also wenn du definitiv nur vor der einfahrt deines bekannten standest sollte das egal sein und dich trifft keine schuld.
    aber wenn du auch noch en stück vor der ausfahrt des andren standst (so ganz hab ich nit gerafft wie die autos da standen) is des ne andre sache.
    wobei auch wenn du vor der einfahrt parkst des noch keinem das recht gibt dir rein zu fahren. also auch da würd ich auf 'unschuldig' plädieren.

  8. Nach oben    #8

    39 Jahre alt
    aus serordentlich begabt
    272 Beiträge seit 10/2001
    Zitat Zitat von za:ne
    Hausfriedensbruch evtl?

    Weiß nich ob das vorliegt, aber vorstellbar wärs

    Nee is net so, is im Altenheim wo ich Zivi mache auch net so, wir haben Schilder überall das man in der Einfahrt nicht parken soll usw. aber wenn sich einer hinstellt können wir im Endeffekt nichts machen ausser die Leute zu suchen und zu bitten da wegzufahren oder abschleppen, aber das zahlt dann das Heim und muss versuchen sich das Geld von demjenigen wiederzuholen...

  9. Nach oben    #9

    39 Jahre alt
    aus NRW/Bonn
    348 Beiträge seit 08/2002
    habe mir das mal kurz skizziert... eigentlich trifft dich keine schuld - du bist in dem fall eigentlich ein halte/park berechtigter, da du zu diesem haus gehörst.
    er aber wollte beim rausparken über den platz drüberfahren wo du gestanden hast. da er rückwärts gefahren ist, war sein verhalten eigentlich grob fahrlässig - er darf hoffen seine versicherung war eine nette, denn bei grober fahrlässigkeit kann die versicherung afaik den betrag der reparatur von ihm per gericht einfordern
    wer mich korrigieren kann, nur zu ich lerne gerne. wobei ich hiermit eigentlich recht haben sollte

    MfG

  10. Nach oben    #10
    Hab mein Auto gerade in die Werkstatt gebracht. Muss ne neue Tür haben an der Beifahrerseite. Der Werkstatt-Inhaber meinte, die Versicherung des anderen müsste das bezahlen.

    Ich hoffe mal, das bleibt dabei. Wo ich geparkt habe, das ist nämlich ein Privatgrundstück. Und ich habe dort auch nur geparkt, weil ich kurz was abholen wollte. Der Kerl, der mir ins Auto gefahren ist, ist zufällig der Chef der Firma, der das Grundstück gehört. Jetzt weiß ich nicht genau, WEM das Grunstück gehört. Ich kann mir net vorstellen, dass es ihm "privat" gehört. Sicherlich hab ich falsch geparkt (oder gehalten?), aber er hätte meine Karre ja auch noch sehen können beim rückwärts fahren...

    Ab wann parkt man eigentlich? Wenn der Wagen länger als .... drei Minuten ohne Aufsicht ist, oder warens fünf Minuten? Kennt sich da jemand aus?

  11. Nach oben    #11
    Länger als 3min, aber wenn das Auto nicht mehr in deinem Sichtfeld ist gilt es so oder so als Parken egal wie lang du stehst (somit auch ein: Ich hol mal eben was aus einem Gebäude ab). Deshalb denke ich, dass du gar nicht so gute Karten hast unbeteiligt da raus zu kommen...

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