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Thema: Geschwindigkeitsmessung an Blitzampeln?

  1. #1

    Geschwindigkeitsmessung an Blitzampeln?

    Messen Blitzampeln eigentlich auch die Geschwindigkeit?
    Da Blitzampeln ja zweimal blitzen, müsste es doch eigentlich möglich sein, aus den zwei Fotos eine eventuell zu hohe Geschwindigkeit zu messen, oder?
    Weil wenn man den Zeitabstand kennt, in dem die Fotos gemacht werden, kann man ja auf den Fotos auch die in diesem Zeitabstand zurückgelegte Strecke feststellen und somit die Geschwindigkeit errechnen, oder?
    Wird das gemacht?

    Ich hoffe nicht, weil sonst muss ich ja doppelt zahlen: Einmal für die rote Ampel und das zweite mal dafür, dass ich beim Überfahren der roten Ampel auch noch zu schnell gefahren bin, oder? Das wird dann richtig teuer und gibt mächtig viele Punkte, denk ich. Auch Fahverbot? Die Ampel war erst ganz kurz rot, ich denke unter 1 Sekunde und ich war so 20 km/h zu schnell in der Stadt. Hab gedacht, ich komm noch bei orange rüber und habn bissl aufs Gas getreten.

  2. Nach oben    #2

    47 Jahre alt
    aus Pulsnitz
    570 Beiträge seit 02/2003
    Wenns zweimal geblitzt hat, dann ist es sehr wahrscheinlich, daß deine Geschwindigkeit mit erfasst worden ist. Rote Ampel und 70 in der Stadt - das gibt in jedem Falle Fahrverbot ( 1 Monat denk ich ) , 3 Punkte und 250 Euro.

  3. Nach oben    #3
    hmmm...es leben die fussgänger!

  4. Nach oben    #4

  5. Nach oben    #5
    noch ne frage:

    ich hab als führerschein noch diesn rosa lappen und nicht das plastikkärtchen.
    damit darf ich ja mehr fahren, als mit dem "neuen" führerschein.
    wenn ich meinen führerschein jetzt abgebe, dann krieg ich ja nen neuen ausgestellt. auch so ein plastikkärtchen. krieg ich dann auf dem plastikkärtchen meine ganzen "alten" rechte (50ccm, anhänger, bis 7,5t und was sonst noch alles dazugehört) auf das plastikkärtchen mit eingetragen oder verfallen die dann? wärs dann sinnvoll, jetzt vor dem drohenden fahrverbot noch schnell so ne plastikkarte zu beantragen, auf der dann meine ganzen alten sachen mit eingetragen werden?

  6. Nach oben    #6

    41 Jahre alt
    aus dem wilden Süden
    1.679 Beiträge seit 12/2001
    Also du bekommst auf jedenfall mit dem neuen Führerschein die gleichen 'Rechte' wie mit deinem Alten.
    Die Klassen wurden ja nur teilweise aufgesplittet. Und alles was du im Moment fahren darfst wird dir auch hinterher auf dem neuen eingetragen!

    Ich weiss nit wie des mit der geschw. Messung an den Ampeln ist, aber wenns nur 20 zu schnell waren sollte es deswegen kein Fahrverbot geben. Bis 20 km/h zu schnell gibt es nur ein Verwarngeld, also unter 40€ (ohne Bearbeitungsgebühr) und keine Punkte. Für des Überfahren der roten Ampel gibt es allerdings Punkte (2 oder 3 glaub ich) und somit wohl auch ein Fahrverbot.

    Aber des mit dem 2 mal blitzen machen die Ampeln glaube ich auch nicht, um Geschwindigkeiten messen zu können, sondern um zu verifizieren, dass du auch wirklich drüber gefahren bist.

  7. Nach oben    #7

    42 Jahre alt
    aus den tiefen Abgründen der Seele!
    1.033 Beiträge seit 12/2001
    genau... die amplen blitzen nur um eindeutigen beweiss zu haben, dass du vor der ampel warst als es rot war und dann halt auch drüber gefahren bist.
    geschwindigkeit wird da normalerweise nicht gemessen.

    und wegen dem fürherschein. die rechte, was du fahren darfst, bleiben dir auf jedenfall erhalten. ganz egal, wie das mit dem fahrverbot ist.

  8. Nach oben    #8

    39 Jahre alt
    aus Bielefeld
    9 Beiträge seit 12/2006
    bei überfahren einer roten ampel wir imme rzwei mal geblitz um zu kontrollieren ob das fahrzeug nicht zuweit vorgerollt ist und dort stehen bleibt. eine errechnung der geschwindigkeit ist anhand der fotos nicht festzustellen, jedoch gibt es auch bei ampelanlagen blitzer die sowol bei rot als auch bei zu hoher geschwindigkeit auslösen, somit beides anzeigen. kannst dich nur vom briefträger überraschen lassen

  9. Nach oben    #9

    38 Jahre alt
    aus Nord BaWü
    157 Beiträge seit 01/2006
    Beim Führerschein gilt immer das Besitzrecht! d.h. Das was du fahren durftest als du den Führerschein gemacht hast, darfst du dein Leben lang fahren, es sei denn der führerschein wird dir aberkannt und du musst ihn neu machn!

    Du bekommst dann auf der Rückseite des Führerscheins tolle eintragungen dass du auch LKW züge fahren darfst, mit mehr als 12000kg aber nicht mehr wie 3 achsen!

    kannst ihn also eintauschen.

    Zum Thema. Soweit ich weiß, messen ampelblitzer keine geschwindigkeit, die 3 mal die der kasten blitzt, sind nur um zu erkennen ob du weiter gefahren bist oder ob du zum stehen gekommen bist.

    EDIT wie dennis meint ist es sicherlich möglich dass auch welche bei zu hoher geschwindigkeit auslösen


    MfG Suma

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