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Ergebnis 1 bis 14 von 14

Thema: Film in der Schule zeigen, gebühren?

  1. #1

    38 Jahre alt
    aus aller Welt
    1.064 Beiträge seit 08/2003

    Film in der Schule zeigen, gebühren?

    Ein Lehrer hat mich heute beauftragt, dass ich mich da mal kundig machen soll (ich sei doch so ein medienkompetenter schüler 0_o).
    Und zwar möchte er in der Schule für eine ganze Jahrgansstufe abends eine Filmvorstellung machen. (Keinen Schulfilm, sondern irgend nen Kinofilm).
    Seine Frage ist ob er dafür Gebühren an die GEMA zahlen muss, und wie da dann die Abwicklung aussähe. Und was sonst noch so zu beachten wäre, damit man sich nicht strafbar macht.

    Für Antworten danke ich schonmal... hab beim googeln so auf die schnell nix richtiges gefunden.

  2. Nach oben    #2

    40 Jahre alt
    626 Beiträge seit 12/2003
    wo willst dir den nen Kinostreifen ausleihen? oder ne DVD?

  3. Nach oben    #3

    38 Jahre alt
    aus sichtslos mit mir zu diskutieren da aus fallend werdend ™ ; aus unerFLOilichen gründen fehlen hier 2 Karmakästchen und DAEmlicherweise wurd ich nochmal um eins beschnitten. ■■■ ;(
    2.237 Beiträge seit 06/2003
    erstmal überweiste 500 € an mich sonst sag ich der GEMA du wolltest des schwarz zeigen

  4. Nach oben    #4
    also normal darf man das net

    und bist du sicher das du an die GEMA was zahlen musst?

    Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte"

    Sucht euch lieber was kleines privates ^^ da könnt ihr gucken was ihr wollt

  5. Nach oben    #5

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    das is an sich net tragisch,w urd bei usn auch schon öfte gemacht. solang er nix dran verdient, kann da im prinzip nix passieren. nur wenn er eintritt nimmt, wirds problematisch.


    hintergrund dazu: er hat den film ja bezahlt. er könnt ihn ja auch euch einzeln ancheinander auslleihen oder privat auf nem geburtstag zeigen.

  6. Nach oben    #6
    vip:oxy
    40 Jahre alt
    aus rufezeichen nach dem DOPPELPUNKT
    1.949 Beiträge seit 05/2001
    problem ist, dass er ihn nicht öffentlich zeigen darf.. und eine schule ist ein öffentlicher ort.. egal ob eintritt oder nicht

  7. Nach oben    #7

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    nee, ist sie nicht. es haben doch nru schüler und lehrer zutritt, oder kann da jeder kommen und gehen der will? ist in dem sinne halböffentlich, aber bei uns wurd das schon ziemlcih oft gemacht. gab nie probleme.

  8. Nach oben    #8

    38 Jahre alt
    aus aller Welt
    1.064 Beiträge seit 08/2003
    also es kommen nur schüler der einen jahrgangsstufe (nichteinmal ich bin eingeladen).
    eintritt wird nicht verlangt. den film möchte er glaub in ner videothek ausleihen, soweit ich das mitbekommen habe.
    ich habe mal das hier gefunden: http://www.emzbayern.de/verleihb/recht.html
    aber scheint mir bíßchen widersprüchlich:

    "1.2 Nicht-öffentliche Aufführung

    Bei nicht-öffentlichen Veranstaltungen können Filme ohne entsprechende Rechte vorgeführt werden...
    Beispiele: ...Vorführungen in der Schulklasse.

    3.1 Kaufvideos und Filme aus Videotheken

    Medien, die nur zur privaten Verwendung bestimmt sind, z. B. Kaufvideos, dürfen im Klassenzimmer nicht eingesetzt werden..."

  9. Nach oben    #9
    vip:oxy
    40 Jahre alt
    aus rufezeichen nach dem DOPPELPUNKT
    1.949 Beiträge seit 05/2001
    dein punkt 3.1 sagt alles..

  10. Nach oben    #10

    aus Hammerdeich
    11 Beiträge seit 03/2005
    mir haben früher in der schule auch immer spezielle filme zum anschauen gehabt. die waren nicht gekauft oder aus der videothek.

  11. Nach oben    #11
    Zitat Zitat von BratzeKlötensen
    mir haben früher in der schule auch immer spezielle filme zum anschauen gehabt. die waren nicht gekauft oder aus der videothek.
    sowas holt man sich für solche zwecke auch nicht aus der videothek, sondern über die schulverwaltung

    @topic
    dein lehrer sollte sich mal mit seinem vorgesetzten in verbindung setzen, die schulleitungen haben fast immer die möglich die filme über spezialverleihe oder die stadtbildstelle zu erhalten.und die werden ihm dann auch mitteilen was alles an kosten auf ihn zukommen. aber das mit vieothekfilmen sollte er schön sein lassen, da steht ( wenn mich nicht alles täuscht) nen paar jahre bau drauf

  12. Nach oben    #12
    foobar
    oxy:gast
    man sollte nicht alles glauben was man in den kinos vorgesetzt bekommt (verbrecher......)

  13. Nach oben    #13

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    denkfehler: das ganze fällt unter punkt 1.1:

    » 1.1 Öffentliche Aufführung

    Alle bei der Medienzentrale ausgeliehenen Medien dürfen öffentlich aufgeführt werden, wenn die Aufführung nicht-gewerblichen Charakter hat (siehe hierzu 2.).
    Beispiele: Eine Filmvorführung, zu der alle Schüler einer Schule erscheinen könnten, gilt als öffentliche Veranstaltung, ebenso ein Seminar, für das öffentlich geworben wurde.
    Hintergrund: Filme sind vom Urheberrecht besonders geschützt. Um sie öffentlich vorzuführen, muss die Aufführung nicht-gewerblich sein und zusätzlich muss man die Erlaubnis des Rechtinhabers einholen. EMZ-Filme erfüllen diese Bedingungen und sind öffentlich einsetzbar"

    da stehts doch: darf öffentlich aufgeführt werden, wenns keinen gewerblichen charakter hat. da keiner eintritt zahlen muss, is es nicht gewerblich.

  14. Nach oben    #14
    vip:oxy
    38 Jahre alt
    aus rangierter mister : oxybrain : 2005
    1.671 Beiträge seit 10/2001
    Danke
    1
    theoretisch könnte man sich doch nen raum in der schule "mieten" dann wäre es privat und wieviele leute dann da mitkucken is ja wurscht.

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