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Thema: strafe für körperverletzung

  1. #34
    ES gibt kein Schmerzensgeld ! Hat man abgeschaft
    Er kann hoechstens auf die Rueckerstattung angefallener kosten klagen . War er beim Arzt deswegen?nein . Uebrigens sollte man wenn man jemand wegen Koerperverleztung verklagen will ein aerztliches Gutachten haben sonst macht das eh nicht viel her . Oder hast du sein Hemdchen zerrisen? SOfern du ihm keine Kosten verursacht hast kann er kein Geld von dir klagen
    Sofern er dich beleidigt hat oder aehnliches , dann kannst du unter Umstaenden immernoch mit Notwehr durchkommen kommt ganz auf die weiteren Umstaende an
    *mitdem Haemmmerchenfuchtel* I rest my case

  2. Nach oben    #35
    Peequix
    oxy:gast
    Schmerzensgeld hat man abgeschafft *quelle ???*
    Und er kann noch immer zur polizei und zum arzt gehen.

  3. Nach oben    #36
    Quelle.... schlag im stgb ,bgb ,abc , stgw nach oder besuch ne Juralesung iner Uni

  4. Nach oben    #37

    aus geschissen
    16 Beiträge seit 04/2004
    Ka warum ihr das alle so toll findet das er jemanden schlagen kann ohne zur Verantwortung gezogen zu werden? Wenn du emotionale Probleme hast und deswegen grundlos jemanden drischst ist das einfach assig. Ich seh die Aussagen hier eher als Versagen unseres Justizsystems.

  5. Nach oben    #38

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    Niemand hat gesagt, dass er diese Aktion von Rudi gut findet. Das waren alle wertungsfreie neutrale Antworten. Es kann einfach passieren, dass man mal ausrastet und irgendwie muss man immer dafür gerade stehen; und sei es durch einen Ansehensverlust.

  6. Nach oben    #39
    auch muss man das hier mal so sehen . Er hat hier unter alk Einfluss jemandem eine geballert , der sich nicht mal balue Flecke davon getragen hat . Noch dazu ist der Rudi , Schueler und damit wohl noch nicht 21 und komplett "erwachsen" tm . Ich weiss nicht was du vom Leben erwartest aber wenn du wegen sowas , sorry in meinen Augen ist das einfach eine ziemliche Belanglosigkeit , gleich mit Feuer und Schwert vorgehen willst deine Sache .
    Ausserdem versagt da unser Rechtssystem nicht , da das hier doch ne ziemliche schwierige juristische Situation ist . Alk im Spiel , Zeugen sind auch sone Sache , kein aerztliches Gutachten evtl Verletzungen durch den Schlag , und da wirds einfach sehr schwer jemand draus n Strick zu drehen. Und das ist auch gut so , denn wie gesagt wegen sowas wen vor den Kahdi zerren ist ne Albernheit , ohne die unsre ueberlasteten Gerichtssysteme auch gut leben koennen .

  7. Nach oben    #40
    vip:oxy
    35 Jahre alt
    aus gesprochen uhu...
    3.787 Beiträge seit 10/2001
    ... täteropferausgleich, Höchstens.

    Freundin wurde mal von nem typ auffn boden gedrückt angetatscht usw. 2 Kumpls sind dann zu dem hin wollten mit ihm reden
    ---> Der typ landete im KH,bekam ne Platte in die Schulter.

    Zum täteropferausgleich kam er nich,somit wurde das ganze abgeschlossen. Einzige sache ist die Krankenkasse von dem Wichser...

    Viell. musste dich nem psychologischem Gutachten unterziehn,was ja aber nur von Nutzen wäre da du dann in dem Moment unzurchnungsfähig gewesen seon könntest durch den Alkohol un deine angeschlagene Psyche.

  8. Nach oben    #41
    vip:oxy
    39 Jahre alt
    aus giebig kotzen
    3.208 Beiträge seit 04/2003
    ach wegen so ner kagge machen die richter sich kaum mühe.... auf dich kommen halt nur bissl anwaltskosten und sowas zu. und vielleicht 4 sozialstunden. solang du deutscher bist, läuft da alles ganz leger :P

    wenn du rauskommst gib ihm noch mal auf's maul. bis er aufhört dich anzuzeigen

  9. Nach oben    #42

    aus Einsamkeit und Enttäuschung geformt
    753 Beiträge seit 05/2002
    zeugenaussagen sind ohnehin fraglich, da abibesäufnis war, dementsprechend auf schulgelände für alle über 16 alk floss

    so, anwaltsbrief is gekommen:

    - 50,- schmerzensgeld, bis zum 6.4 zu überweisen, andernfalls gericht
    - brillenersatz (is klar, per versicherung, einigung)

    - "vorliegende notwendigkeit psychologischer überprüfung meiner person" (entfällt)
    - strarechtliche überprüfung, sprich anzeige (entfällt)

    das schmerzensgeld, weil er das bewusstsein verlor, als ich in "unvermittelt" einen fautschlag verpasst habe. er war, wie ich, besoffen und ist zusätzlich diabetiker. hatte sich auch nich gespritzt bis dahin, wies aussah

    so... was nun weiter? ich hab um ehrlich zu sein nich mal eben 50 euro dem in arsch zu schieben, weil er sich nich gegen zucker spritzt, wegen einer solchen lapalie

  10. Nach oben    #43
    vip:oxy
    35 Jahre alt
    aus gesprochen uhu...
    3.787 Beiträge seit 10/2001
    Ich würd die 50€ zahlen, sonst hast nachher noch viel mehr Kosten am Hals durch anwalts- und gerichtskosten

  11. Nach oben    #44

    aus Einsamkeit und Enttäuschung geformt
    753 Beiträge seit 05/2002
    ja, eben... welche vernünftige wahl hab ich shcon?! scheiss memme

    @celtic: wenn du was näheres weißt meld dich dazu bitte! das interessiert mich ja doch

  12. Nach oben    #45

    41 Jahre alt
    aus Berlin
    279 Beiträge seit 03/2002
    Was is'n das für ne Muddi, der wegen ner Bombe gleich Anzeige erstattet? Pfui...
    Ich würde auf den Anwaltsbrief übrigens nich so viel geben, die tragen für gewöhnlich sehr dick auf. Außer Schadensersatz für die Brille kann der NULL von dir verlangen. Da würd ich's ja noch eher auf ne Gerichtsverhandlung ankommen lassen.

  13. Nach oben    #46
    Die Strafen sollten härter sein.
    Ich war gerade auf dem Spielplatz, um dort zu schaukeln. Ich schaukelte mit viel Schwung. Auf einmal kam eine Horde Kinder(3-6 Jahre) mit Stöcken und Stahlrohren auf mich zu und fingen an auf mich einzuschlagen. Deren Eltern saßen daneben und taten nichts. Kann man sie in diesem alter schon einsperren lassen?

  14. Nach oben    #47
    maskieren und ihm richtig einen geben, damit er weiß wann man schmerzensgeld fordert und wann nich

  15. Nach oben    #48

    39 Jahre alt
    aus serordentlich begabt
    272 Beiträge seit 10/2001
    sag einfach jetzt fällt dir wieder alles ein du wolltest ihn daran erinenrn das er sich spritzen müsse und dann aufeinmal warst du bewußtlos, dann denken alle er hätte dir eine geballert muha

  16. Nach oben    #49
    Hmm schwierige Sache jetzt bringt der Kerl n Anwalt ins Spiel , und ich bin keiner bin ich zu jung fuer .
    Aber es ist fraglich inwieweit du das ernstnehme musst , der kann viel verlangen aber ob ers wirklich kriegt ist ne andre Frage . Sieht mir ehrlich gesagt nach ner Aktion aus da noch n fuffi raus zu schlagen , fuer die Bewusstloigkeit wuerde ich unbedingt n arztliches Attest verlangen (das will ich sehen wie er das macht) .
    Hast du ne Rechtschutzversicherung? Wenn ja hol dir n Anwalt , klingt zwar panne aber wenn der so unknusper wird muss man halt sich entsprechend verhalten . Wird aber wohl teurer werden als wenn du die 50 euro zahlst . Aber du hast dann deine Prinzipien verteidigt . was ich machen wuerde :
    Zu nem Anwalt gehen Termin ausmachen und dann den mal fragen was er davon haelt . Der wird dir wohl auch sagen ,dass so ne deadline Kaese ist und dann sollte er zurueckschreiben . Tja und nun musste rausruecken mit was der Kerl zu dir gesagt hat , ob er wusste dass es dich auf 180 bringt etc.
    Wuerde es versuchen auf ne Art Ausgleichssituation hin zulenken , dass du dich entschuldigst und er aufhoert dir Gesetzbueher ume Ohren zu haun

  17. Nach oben    #50

    aus Einsamkeit und Enttäuschung geformt
    753 Beiträge seit 05/2002
    er will seine rache an mir. da is keine weitere einigung mehr drin

  18. Nach oben    #51
    Ruuudieee Dear Asssi!

  19. Nach oben    #52

    36 Jahre alt
    aus Am Arsch der Welt, in Österreich
    334 Beiträge seit 09/2003
    Also wenn er einen Unterzucker zusammenbekommt kann er sehrwohl ohnmächtig werden. Ich glaube nicht, dass von einem "harmlosen" Schlag der gleich KO geht, zumindest hätten da ein paar Verletzungen dazugehört (Gehirnerschütterung das wenigste, wenn er auf den Boden knallt, Blutergüsse im Gesicht usw )

    Kommt drauf an, wie dass dann der Richter sieht. Du kannst auf n in dubio pro reo (Im Zweifelsfalle für den Angeklagten) rauswirken, kannst aber auch n paar Arbeitsstunden oder Täter-Opfer-Ausgleich bekommen. Kommt halt auf deinen Rechtsbeistand an, wie der das rüberbringt. Ich finde es zwar lächerlich, hier dich deswegen versuchen, vor den Kadi zu zerren, aber wenn er unbedingt drauf besteht..

    Ich würd noch immer auf: Zwar vom Schlag getroffen, aber durch das vergessen der Insulionspritze KO gegangen wg Unterzucker plädieren

  20. Nach oben    #53

    aus Einsamkeit und Enttäuschung geformt
    753 Beiträge seit 05/2002
    genau, tony, ich bin der invertierte sledge hammer, der tragische held

    @larius: sehe ich genauso. er war den abend ja noch inner disko. aber er is wieder lachhaft wütend auf mich und meint "wenn ich krieg wölle könne ich den haben" und das kann ich juristisch bzw finanziell gar nich tragen. er kriegt seinen anwalt auf teufel komm raus ja umsonst gesponsert, weils der onkel ist. ich dagegen geh bankrott an seinem stolz und meinen prinzipien

    ich zahl ihm die 50 und zieh sie ihm ander wann ab, so!

  21. Nach oben    #54
    Hm er ist also erwiesener Massen fuer eine Zeitlang merklich Ko gegangen oder ist ihm nur schwarz vor den Augen geworden ?
    Wuerd auch sagen zahl ihm die 50 und spann ihm die Freundin aus das hat dann soas schoen shakespearisches an sich

  22. Nach oben    #55

    36 Jahre alt
    aus Am Arsch der Welt, in Österreich
    334 Beiträge seit 09/2003
    Das is ne gute Idee von dir, Celtic

    Ne, mal im ernst: Solang er nicht im KH war kann er behaupten, was er will. Solang es keine Untersuchungsbefunde gibt, WORAN er KO ging, kann er auch behaupten, dass du ihn verdroschen hast (Und die paar blauen Flecken bekommt man leider heutzutage schnell zusammen..). Ich finde zwar die Sache persönlich vollkommen idiotisch, aber naja, wenn sein Onkel Rechtsanwalt ist, kannst leider nichts dagegen machen. Ansonsten wär da GAR NICHTS.

    Ich mein, du könntest jetzt einen Spendenaufruf: RUDI GEGEN RECHTSANWÄLTE organisieren, aber naja.. Lieber deine Kraft sparen, damit du das nächste mal ein Alkoholfreies Bier bestellen kannst

    Grüß dich
    Larius

  23. Nach oben    #56

    35 Jahre alt
    aus mangel an beweisen Freigesprochen *g*
    1 Beiträge seit 03/2005
    kommt zum teil auch darauf an was vorher war, ob er dich provoziert hat oder so. Aber ich denke nich das du ne richtige strafe kriegst, wenn du überhaupt eine kriegst.

  24. Nach oben    #57

    aus Einsamkeit und Enttäuschung geformt
    753 Beiträge seit 05/2002
    was ich dem alles an hinterfotzigen aktionen vergeben hab und er jetz rumheult, damit er das arme opfer immer is... wenns zum nächsten mal kommt, genieß ich den schlag einfach ausgiebig

  25. Nach oben    #58
    Und dann? Damit schiesst du dir nur selbst ins Knie. Weil dann brauchst du hoechstwahrscheinlich n Rechtsanwalt

  26. Nach oben    #59

    aus Einsamkeit und Enttäuschung geformt
    753 Beiträge seit 05/2002
    das war auch mehr sehr zynisch gemeint. also wie ist das nun mit schmerzensgeld? existent und klagbar oder nicht?

  27. Nach oben    #60
    Soweit ich weiss wurde das vor Jahren aus dem Gesetzbuch genommen und dadurch ersetzt ,dass man die entstandenen Kosten wie Arztkosten ,kaputte Brille etc. einfordern kann . Das ist allerdings nur vor Gericht so , wenn der n fuffi verlangt sehe ich nicht was dich verpflichten wuerde den zu bezahlen .
    Er bietet an die Sache aussergerichtlich zu loesen wenn du ihm 50 euro zahlst . Das ganze ist kein wirkliches gerichtliches Schmerzensgeld , frueher hat der Richter bei der Urteilsverkuendung am Ende ner Verhandlung sagen koennen " desweiteren wird der Rudi verutreilt dem Milchbubi ein Schmerzensgeld in hoehe von blaa zu zahlen . Das waere dann ein echtes Schmerzensgeld , alles andre ist nur ne Summe die man versuchen kann zu verlangen andernsfals wuerde man den andren vorn kahdi schleifen . Btw wuerde es mich interessieren was passiert wenn du ihm NICHTS zahlst . Wuerd es vieleicht wirklich einfach aussitzen

  28. Nach oben    #61

    aus Einsamkeit und Enttäuschung geformt
    753 Beiträge seit 05/2002
    also sind diese 50,- ne art abfindung.
    nun, die brille, hat er zugestimmt, machen wir über versicherung, sonst müsste ich die tragen, was 82,- wären. also komm ich mit den 50 wohl weit besser weg... :| aussitzen kann ich gerne tun, auf deine verantwortung ich kanns eigentverantwortlich nich

  29. Nach oben    #62
    Ich ich uebernehm ueberhaupt keine Verantwortung fuer gar nix was ich hier schreibe am Schluss komm ich noch vor den Kahdi und muss aus nem Gefaengniss in den Suedstaaten fliehen , noch nie " oh brother where are thou" gesehen . Dat heisst hier practicing law without a licence .
    Sag mal Rudi bist du ueber 18? Und habt ihr du oder deine Familie ne Rechtschutzversicherung? Wenn ihr ne Versicherung habt , ja dann kann mans aussitzen oder zahl den Arsch und bring ihn dazu dir eine zu ballern und dann fordere 60 Euro von ihm .
    Hab das Gefuehl ,dass die 50 Euro mehr sone Art Abfindung sind und das mit dem vrs Gericht bringen mehr sowas wie "Sehr geehrter Herr Celtic ,wenn sie uns wieder einen brief schreiben[...] wird das eine Strafe von 500 Euro nach sich ziehen" n Bluff Druckmittel ist um endlich Ruhe zu haben bzw. um Genugtuung zu kriegen .
    Deswegen rate ich dir ja das auszusitzen weil der Onkel sicherlich weiss ,dass wenn man das zur Anzeige bringt etc. das ganze mit der Forderung nach 50 euro niemals vor nem Richter kaeme , schon gar nicht bei der Beweislage .
    Denn der Hauptpunkt an dem sich das ganze zerlegt ist ,dass der Depp kei aerztliches Attest hat . Und ohne das kannst dus total knicken nix Anzeige nix verklagen .
    Mein Rat waere , das ganze mit deinem Eltern zu besprechen fals du das nicht getan hast , und dann gegenbenenfals nen Anwalt konsultieren was er dir raten wuerde . Der wird dir wohl aehnliches wie ich sagen und dem Onkel nen Brief zurueck schreiben in dem er ihm mehr oder weniger sgat dass er euch mal am Arsch lecken kann . Die Kosten werden von der Rechtschutzverischerung getragen dafuer is die ja da .

  30. Nach oben    #63

    aus Einsamkeit und Enttäuschung geformt
    753 Beiträge seit 05/2002
    ich weiß nicht, ob er ein attest hat, ich kann nur sagen, dass er von sanitätern "vor ort versorgt" wurde. als ich über einen freund rauszufinden versuchte, ob er ein attest oder dergleichen hat, hat der kerl wieder wüst gedroht.
    ich bin 19, meine mutter weiß bescheid, aber ich glaube nicht, dass wir eine rechtsschutzversicherung haben, somit müsste ich den scheiss selbst tragen. und angeblich würde die sachlage ein weit höheres "schmerzensgeld" als 50, so um die 200, umfassen.
    die anzeige is weniger das problem. viel mehr die klage auf schadensersatz bzw schmerzensgeld,denn das würde mit den 82 der brille schon weit höher ausfallen als die 50, die ich nun als "abfindung" zu zahlen hätte

  31. Nach oben    #64
    Das mit den Sanis haettest du vorher sagen sollen . Wuerd unter den Gesichtspunkten die 50 Euro zahlen und gut is . Aber wie kommst du drauf ,dass das ganze um die 200 sein duerfte ?

  32. Nach oben    #65

    aus Einsamkeit und Enttäuschung geformt
    753 Beiträge seit 05/2002
    hat mir jmd der von bwl etc ahnung hat geflüstert, auf des "opfers" aussagen kann man ja nichts geben das mit den sanitätern habe ich bereits erwähnt... glaub ich

  33. Nach oben    #66
    Klar kann man auf de Opfers Aussagen was geben genauso wie auf des Taeters . Aber nun hast du Sanis , sind zwar keine aerzte aber koennen immerhin als Zeugen auftreten und bezeugen dass er KO war , auch wenn er kein Insulin gesprizt hatte was sich wohl mildernd auswirken wuerde , und das eben jenes KO sein durch den Faustschlag ausgeloest wurde Dazu noch die kaputte Brille , und evtl Zeugen wuerden das ganze vor Gericht doch ziemlich unguenstig fuer dich machen .
    Und ich weiss nicht wie das mit den Sanis lief aber kam fuer die auch noch ne Rechnung ?
    Sag mal die Sache die ich nich verstehe ist , du hast bereits bevor er anfing rumzuverklagen mit ihm gredet und ihm gesagt ,dass du die Brille zahlen wuerdest , hast du dich da nicht entschuldigt?

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