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Thema: Kündigung: Rückgabe von Firmeneigentum

  1. #1

    41 Jahre alt
    aus In der Eifel
    53 Beiträge seit 09/2003

    Kündigung: Rückgabe von Firmeneigentum

    Weiß hier irgendwer ob ich die Möglichkeit habe, Firmeneigentum, Sprich mein diensthandy einzubehalten, bis die firma sämtliche Außenstände bei mir beglichen hat?

  2. Nach oben    #2

    41 Jahre alt
    871 Beiträge seit 09/2004
    also hab am we was ähnliches auf glaub zdf-dokukanal gesehen
    ka obs hilft aber ich schreibs einfach mal

    ein mieter hatte die letzten möbel von seinem vermieter welcher ausgezogen ist behalten da der vermieter noch nicht alle mieten gezahlt hatte
    der vermieter klagte und hat den prozess auch gewonnen
    die gründe kenne ich leider nicht mehr

  3. Nach oben    #3

    39 Jahre alt
    aus Braunschweig
    27 Beiträge seit 04/2005
    sollte so sein ...
    man kann ja als mieter auch ne Mietkürzung vornehmen (nachdem man sie angedroht hat), wenn der vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt.
    Daraus folgere ich, dass das auch für Arbeitnehmer gilt, aber du musst es halt inklusive Schriftkram offiziell machen mit Ankündigung, etc.

    Mata ne
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  4. Nach oben    #4

    42 Jahre alt
    aus HESSEN
    13 Beiträge seit 03/2005
    seit wann muss der vermieter miete zahlen du honk!!

  5. Nach oben    #5

    40 Jahre alt
    626 Beiträge seit 12/2003
    also Vermeitung und Arbeitsverhältnisse sind 2 verschiedene Welten.

    Was meisnt du mit Außenstände? Gehalt? Provision? Spesen?

    Álso wenn dein Gehalt zurückgehalten wird dann hat die Firma schon verloren, das darf man keines Falls.

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