Hallole,
habe schon länger mal alle Etwaitäten zusammengefaßt,vielleicht bringts etwas Licht ins dunkle..allerdings wurde das meiste auchschon geschrieben...
<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
Blutprobe positiv auf Drogen !!!! Was tun!!
Ausschlaggebend für das Strafrecht ist einzig und allein der Nachweis von aktiven THC in der BLPR! (es reichen 1,0 ng/ml !oder sogar darunter. Bayern!.)allerdings habe ich zumindest von Niedersachsen gelesen,dass für eine berauschte Fahrt,der aktive Wert merklich über 1,0ng/ml reichen muß!!, Bei sog. harten Drogen reicht allein der Nachweis in der BLPR!
Nachtrag:neues Urteil vom 21.12.04 in dem entschieden wurde, dass ohne Fahrauffälligkeiten erst ab 1,o ng aktiven THC in der BLPR der Tatbestand einer Trunkenheitsfahrt § 24a erfüllt ist!!
http://www.jurathek.de/showdocument...6026753&ID=7479
Kam die Verkehrskontrolle ohne vorhergegangenen Fahr/Ausfallserscheinungen zustande , käme in der Regel eine Verurteilungen nach § 24 a (OWI Bußgeldbescheid) zustande !Mit Ausfallserscheinungen nach § 316 Trunkenheitsfahrt!
Strafrechtliche Konsequenzen:
§ 24 a =250- 1500 Euro (steigernd im Wiederholungsfall) +Auslagen der Polizei (ca.200 Euro BLPR) +Gebühren
4 Punkte,1-3 Monate Fahrverbot.
§316 1. TF ca. 30-45 Tagessätze Geldstrafe ; +Auslagen der Polizei +Gebühren
7 Punkte ca.7-11 Monate Führerscheinsperre.
Bei Beiden Delikten ist eine Mpu unvermeidbar! Einzige mögliche Ausnahme(mpu) könnte mit einem Ärztlichen Gutachten umgangen werden: Bedingung: Keine Ausfallserscheinungen und einen Abbauwert (cooh) der auf Einmaligen Konsum schließen lässt! Und eine FSST die sich auskennt!!!!
Die Auswertung einer BLPR dauert in der Regel 2-4 Wochen. Es empfiehlt sich in dieser Zeit Kontakt mit dem zuständigen Beamten aufzunehmen, um die genauen Werte der BLPR zu erfahren! Der Polizist ist dazu nicht verpflichtet! Einige *Freundliche tun das allerdings!
Die Polizei schickt nun die Ermittlungsakte zum zuständigen Gericht, und bis du zu neuen Erkenntnissen kommst, können bis zu 6 Monaten (vereinzelt auch länger oder kürzer..) vergehen! Konsequenz: wertvolle Zeit geht verloren! Darum empfiehlt sich: Sofortiger Konsumstopp und frühstmöglich, der Beginn eines Abstinenznachweis!
Diese OWI hat strafrechtlich eine Verjährung von einem Jahr!
Wie nun deine zuständige Führerscheinstelle reagiert, ist von Bundesland zu BL, oder von FSST zu FSST verschieden.
In den meisten Fällen reagiert sie erst z.T. nach Abschluß des Verfahren.(Hängt verstärkt mit den Meldegewohnheiten der zuständigen Beamten zusammen!),denn es kann auch vorkommen, dass sich die FSST vor dem Strafrecht meldet!
Entweder machen sie dich darauf Aufmerksam, dass sie deinen FS innerhalb einer kurzen Frist kostenpflichtig einziehen werden (ca.120 Euro), bieten dir aber die freiwillige Abgabe an, um diese zu umgehen!
Allerdings kannst du auch damit rechnen ,dass sie dir eine Terminvorgabe zu einer Begutachtung vorgeben (allerdings in der Regel zu kurz, um den erforderlichen Abstinenznachweis vorzuweisen. Oft bleibt dann auch nur die freiwillige FS-Abgabe übrig) ,denn kommst du dieser Begutachtung nicht nach , steht dir die kostenpflichtige Entziehung ins Haus. Es empfiehlt sich unbedingt vor Antritt der MPU bei der FSST in deine FS-Akte Einblick zu nehmen (das steht dir zu!) ,denn du solltest doch zumindest wissen, was der Begutachter von dir weiß!
Um eine Drogenmpu überhaupt bestehen zu können, ist ein Abstinenznachweis lt. den Begutachterleitlinien-Fahreignung unbedingt notwendig.. die Höhe hängt mit deiner Konsum-Einstufung zusammen, und diese wird wiederum an deinem inaktiven THC-Cooh- Wert eingeschätzt!(ab einem Wert von + - 150ng/ml am Delikttag wird von einem regelmäßigem Konsum ausgegangen!
In der Regel hat sich bei Cannabis 6 Monate(bei gewohnheitsmäßigem- regelmäßigem Konsum, in einigen BL auch 12!)und bei Mischkonsum(+Alk) und harten Drogen 12 Monate durchgesetzt.
Bei einer Suchterkrankung wird in der Regel eine Entgiftung >erfolgreich abgeschlossene Therapie, mit anschließendem 12 monatigem Abstinenznachweis zu der Mpu verlangt!
Die Screens müssen auf alle gängigen Drogen, unter forensischen (gerichtsverwertbar) Bedingungen durchgeführt werden> unter Sicht> unvorhersehbar(ca.24 std. per Brief) vom Labor ausgewertet!Die FSST haben Adressen von Einbestellärzten vorliegen, oder bieten selber solche Screens beim Gesundheitsamt an.(1 Screen kostet ca. 70-90 Euro)Bei jeder Begutachtungsstelle kannst du dich auch zu einem Screenvertrag anmelden .
Bei Cannabis haben sich in der Regel 3 Screens in 6, und bei harten Drogen 4-6 in 12 Monaten bewährt.
Einige Begutachterstellen akzeptieren auch eine Haaranalyse . Bei Cannabis ca.6, und bei allen anderen Drogen ca. 12 cm. Das musst du allerdings im Vorfeld abklären.
Falls in deiner BLPR auch der Nachweis von Alkohol war, empfiehlt es sich Leberwerte nachzuweisen, um den Nachweis zu erbringen, dass keine Suchtverlagerung statt gefunden hat. Mischkonsum wird vom Psychologen und Verkehrmedizinern als gefährlich eingestuft, und rechtfertigt seitens der FSST eine doppelte Fragestellung (Alk+Drogen) zu deiner Begutachtung. ( Preis einfach ca.530 Euro, doppelt ca. 730 Euro)
Um deine Chancen auf ein positives Gutachten abzuklären, empfiehlt es sich ein Beratungsgespräch schnellstmöglich bei einer Begutachtungsstelle deiner Wahl zu nehmen(ca.90 Euro), dabei erfährst du dann, wie deine Aussichten zur Zeit auf ein positives Gutachten stehen, und es werden dir bei Bedarf Lösungswege vorgeschlagen!
Darum solltest du dich gut auf den psychologischen Teil der Mpu vorbereiten. Ob du deswegen Hilfe in Anspruch nehmen willst, musst du selber entscheiden,gänzlich *ohne* wird es sehr schwer werden,allerdings bei harten Drogen ,oder einem sehr hohen cooh-wert,wird in der Regel erwartet,dass man sich fachliche Hilfe einholt!
Auf jeden Fall fragt der Gutachter nach, wie du dich vorbereitet hast. Ein Nachweis der Drobs(Drogenberatungsstelle) oder eines Verkehrspsychologen wird immer positiv bewertet. Der Psychologe möchte eine verinnerlichte ,gelebte, stabile Verhaltensänderung erkennen, und das wirst du nur erreichen, wenn du dich mit deinem Drogenkonsum auseinandergesetzt ,und die in- und externen Gründe erkannt, und aufgearbeitet ,und dazu noch sogenannte Verhinderungsstrategien entwickelt hast. Untermauert mit einem aktuellen erforderlichen Abstinenznachweis!
Um diese Fragen wird es sich hauptsächlich drehen:
Wann und was hast du das Erstemal konsumiert?
In welchen Situationen?
Wie hat sich das dann alles weiterentwickelt?
Wie wirkt Cannabis auf dich?
Hattest du schon negative Konsequenzen durch deinen Konsum?
Wenn ja, warum hast du weitergemacht?
Wie wirst du in Zukunft damit umgehen?
Warum bist du so sicher, dass du nicht mehr rückfällig wirst? Usw. usw…
Nur wenn du diese Fragen in sich schlüssig beantworten kannst , kannst du auf ein positives Gutachten hoffen!
LG Thea -> Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge sind erwünscht!
§24a:
http://www.bads.de/Recht/rechtsnormen.htm
Lesezeichen