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Thema: Kontrolliert worden...

  1. #1

    Kontrolliert worden...

    bin mit meinem auto von der polizei angehalten worden. hab 6 stunden vor der kontrolle 6 - 8 mal an nem joint gezogen und am abend davor einen geraucht. konsumiere relativ regelmäßig. einen urintest hab ich verweigert, stattdessen bluttest. frage: war das richtig(besser) lieber den bluttest zu machen und urintest zu verweigern? wie oft, reglemäßig muss man konsumieren, dass sie einem chronischen konsum nachweisen können? kennt jemand den nanogramm wert, der für chronischen konsum steht? wird mir der lappen, falls kein chronischer konsum festgestellt wird nur für nen monat entzogen (so hats mir der polizist gesagt) oder macht die führerscheinstelle noch extra stress? danke im vorraus für hilfreiche antworten!

  2. Nach oben    #2

    41 Jahre alt
    aus Desoxyribonukleinsäure
    1.893 Beiträge seit 09/2001
    Hilfreiche Infos:
    In welchem Bundesland is das passiert?
    Wie lange hast du den Lappen (vllt noch Probezeit)`?

    mehr fällt mir ersma nich ein.

    Ach ja, ich sag bei ner Kontrolle immer, dass ich mir paar Stunden vorher ein Bier getrunken habe... dann muss ich nur pusten. Natürlich habe ich nichts getrunken. Schönen Abend noch, Herr Wachtmeister.


    edit: check ma http://www.drogen-aufklaerung.de/tex...cannabis12.htm

  3. Nach oben    #3
    Wenn du pech haben solltest droht dir MPU :\ .. also in NRW und dem ganzen spass da im norden gelten komische nanogramm werte .. ich glaub ab 75 ng gilt chronischer konsum ..

  4. Nach oben    #4

    37 Jahre alt
    aus serordentlich hochintelligent...
    135 Beiträge seit 02/2003
    direkt im anschluss sollte es eigentlich keinen unterschied machen ob urin oder bluttest, wäre allerdings schon n bischen zeit dazwischen würdest du mit blut besser fahren da es dort nicht so lange nachweisbar ist.
    in der regel wird die führerscheinstelle informiert, wie die chancen stehen dass du ihn behalten kannst weiss ich nicht...hängt sicherlich auch vom bundesland ab

  5. Nach oben    #5
    Zitat Zitat von Kebap
    Hilfreiche Infos:
    In welchem Bundesland is das passiert?
    Wie lange hast du den Lappen (vllt noch Probezeit)`?

    mehr fällt mir ersma nich ein.

    Ach ja, ich sag bei ner Kontrolle immer, dass ich mir paar Stunden vorher ein Bier getrunken habe... dann muss ich nur pusten. Natürlich habe ich nichts getrunken. Schönen Abend noch, Herr Wachtmeister.


    edit: check ma http://www.drogen-aufklaerung.de/tex...cannabis12.htm
    bin in rheinland pfalz und fahr seit 7 jahren unfallfrei. danke für die seite übrigens, is ganz gut. der wert hier beträgt 1 nanogramm. naja, hoffe madie ziehen mich nicht komplett durch den fleischwolf!

  6. Nach oben    #6

    41 Jahre alt
    aus Desoxyribonukleinsäure
    1.893 Beiträge seit 09/2001
    Hab deine Anfrage ma ein bisschen weitergeleitet... natürlich anonym!

    Zitat Zitat von hanfjournal.de
    hi,
    erstmal gut, dass du den urintest verweigert hast....
    beim bluttest kommt es auf die festgestellte menge an, ausserdem auf den sachbearbeiter, da es keine verbindlichen höchstgrenzen gibt.
    der richtwert von 0,5 ng/ml blut ist sehr niedrig angesetzt und bei regelmässigen konsumenten manchmal sogar dauerzustand, sprich kiffste ständigh fällt der wert auch z.b. 24 stunden nach dem letzten konsum nicht darunter. also bete, dass der wert niedrig ist, wenn nicht kommt der ganze mpu scheiss auf dich zu, außer du überzeugst den sachbearbeiter, dass du nicht im strassenverkehr und nicht täglich rauchst. vor der mpu wirst du immer auf ein gespräch zur führerscheinstelle gebeten, die entscheiden dann, ob mpu oder nicht. bereite dich auf diesen termin gut vor,
    nimm dir ne rechtsberatung. kommt im endeffekt günstiger denke ich.
    Und woanders entwickelte sich folgendes Gespräch:
    Zitat Zitat von qyx
    Zitat:
    einen urintest hab ich verweigert, stattdessen bluttest. frage: war das richtig(besser) lieber den bluttest zu machen und urintest zu verweigern?

    in deinem fall spielt das keine rolle. bei nem schweisstest hättest noch ne chance gehabt, dass der test nix anzeigt. aber urintest zeigt so gut wie immer positiv an, wenn du vor 6 stunden was geraucht hast. und dann ist eh ne blutprobe fällig.

    also ich denk, dass deine aktiv-thc-werte sicher so hoch sind, dass du ne mpu machen musst. villeicht, wenn du riesenglück hast, kannst du mit nem anwalt noch was rausreißen. hat nen kumpel von mir geschafft, aber bei dem war der konsum schon 18 stunden her. und außerdem hast du ja noch abbauwerte. bei manche ist die grenze dieser werte schon erreicht, wenn sie 2-3 tüten im monat rauchen. wie oft rauchst du denn?

    Zitat:
    wird mir der lappen, falls kein chronischer konsum festgestellt wird nur für nen monat entzogen (so hats mir der polizist gesagt) oder macht die führerscheinstelle noch extra stress?

    hmm. ich dachte immer, alles über 1 ng aktiv-thc rechtfertigt ne mpu, bin mir jetzt aber nicht mehr sicher. ich denk aber, dass du auf jeden fall mehr stress bekommen wirst, als nur 1 monat fahrverbot.
    Zitat Zitat von leon
    hmm, ich hatte damals was zwischen 10 und 20ng. weiß jetzt net ob des aktiv-thc war oder abbauprodukte.

    jedenfalls kriegte ich nur 1 monat fahrverbot (+bußgeld +punkte ) und musste zwei mal zu so ner amtsärztlicher untersuchung / screening. hatte damals auch nen anwalt eingeschaltet, denn zuerst wollten die mir den lappen ganz entziehen.
    achja, die sache es nun auch schon mehr als 1 1/2 jahre her.
    Zitat Zitat von reen
    Zitat von leon:
    hmm, ich hatte damals was zwischen 10 und 20ng. weiß jetzt net ob des aktiv-thc war oder abbauprodukte.


    Bei mir waren's auch zwischen 10 und 20ng, allerdings aktives THC. Die Abbauprodukte lagen glaube ich, wenn ich mich recht entsinnen kann, bei 120ng. Das ganze war damals in der Probezeit. Die Konsequenzen von der FSS: konnte den FS freiwillig abgeben -- ansonsten hätte es einen kostenpflichtigen Entzug gegeben, 3 Screenings innerhalb von 6 Monaten, ein Gespräch bei der Drogenberatungsstelle, ein Aufbauseminar sowie MPU.

    Laut der FSS ist auch ein Konsum 1x in der Woche ihrer Meinung nach ein chronischer Konsum (sie meinen eben dass es nicht auf den täglichen, sondern eben schlicht auf den regelmäßigen Konsum ankommt). Einen Urin-Test zu verweigern ist i.d.R. meistens von Vorteil, denn afaik können die meisten Stoffe im Urin länger als im Blut nachgewiesen werden (kann mich natürlich auch irren, ist schon 'ne Zeit lang her dass ich mich mit Nachweiszeiten beschäftigt habe).
    Zitat Zitat von leon
    ansonsten hätte es einen kostenpflichtigen Entzug gegeben

    stand bei mir auch drin in dem wisch von der führerscheinstelle.
    damals hatte ich jedes WE gekifft und das monate lang, 1 monat vor der kontrolle hatte ich sogar unter der woche ziemlich stark gekifft (einige wochen durchgehend .. waren halt sommerferien).
    aber mein anwalt kam trotzdem mit der argumentation von wegen "einmaliger konsum" und so durch. hatte aber den bullen zu keiner zeit gestanden, konsumiert zu haben geschweige denn zu konsumieren. die fanden bei mir zudem noch 7g gras und nen selbstbau-head zum eimern *g* nachdem ich urin verweigerte hatte, gings ins KH zur blutentnahme ...
    achja, probezeit hatte ich auch damals.

  7. Nach oben    #7

    39 Jahre alt
    aus nahmen sind nicht immer die Bestätigung einer alten Regel; sie können auch Vorboten einer neuen sein. ;)
    113 Beiträge seit 10/2003
    sorry dich enttäuschen zu müssen tom aber da biste wohl zu 99% den lappen los.

    habe leider keinen link doch ich habe auf ner jurathekseite mal gelesen dass es 4 verschiedene möglichkeiten gibt:

    1. du wurdest ohne aktives thc erwischt aber mit abbauprodukten (cooh) die aber unter einem bestimmten wert lagen (meines wissen nach: 75ng) -> glück gehabt... keine mpu

    2. dein wert liegt über der grenze (abhängig davon wieviel du rauchst, aber ich nehme ma stark an dass mehr als 2-5 tüten im monat rauchst) -> FSS wird informiert, mpu möglich

    3. du wurdest mit aktivem thc erwischt (aktives thc hält an die 24 stunden) allerdings unter einem 1ng -> dir passiert nix

    4. du wurdest mit über 1ng pro mil/l blut AKTIVEM thc erwischt (was man nach ein paar zügen locker drin hat) ->
    schlechtestmögliche variante... lappen los, mpu und es liegt sogar eine straftat vor.

    mein tip: nen anwalt suchen, der reißt vielleicht noch was.

    P.S.: bitte informier uns doch wie's für dich ausgegangen is. berichte aus 1. hand sind immer besser als "mir wurde erzählt stories".

  8. Nach oben    #8
    Zitat Zitat von Phosphor
    sorry dich enttäuschen zu müssen tom aber da biste wohl zu 99% den lappen los.

    habe leider keinen link doch ich habe auf ner jurathekseite mal gelesen dass es 4 verschiedene möglichkeiten gibt:

    1. du wurdest ohne aktives thc erwischt aber mit abbauprodukten (cooh) die aber unter einem bestimmten wert lagen (meines wissen nach: 75ng) -> glück gehabt... keine mpu

    2. dein wert liegt über der grenze (abhängig davon wieviel du rauchst, aber ich nehme ma stark an dass mehr als 2-5 tüten im monat rauchst) -> FSS wird informiert, mpu möglich

    3. du wurdest mit aktivem thc erwischt (aktives thc hält an die 24 stunden) allerdings unter einem 1ng -> dir passiert nix

    4. du wurdest mit über 1ng pro mil/l blut AKTIVEM thc erwischt (was man nach ein paar zügen locker drin hat) ->
    schlechtestmögliche variante... lappen los, mpu und es liegt sogar eine straftat vor.

    mein tip: nen anwalt suchen, der reißt vielleicht noch was.

    P.S.: bitte informier uns doch wie's für dich ausgegangen is. berichte aus 1. hand sind immer besser als "mir wurde erzählt stories".
    werd mitteilen wie`s weiter geht, oh man, oh man

  9. Nach oben    #9

    41 Jahre alt
    aus Desoxyribonukleinsäure
    1.893 Beiträge seit 09/2001
    Und gibts schon was Neues?
    Haste ma professionellen Rat eingeholt?

    Der würde mich nämlich ma intressieren!

    Kopf hoch, das wird schon


    Und hier noch ne Antwort ausm anderen Forum für alle Interessierten:

    Hallole,

    habe schon länger mal alle Etwaitäten zusammengefaßt,vielleicht bringts etwas Licht ins dunkle..allerdings wurde das meiste auchschon geschrieben...
    <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
    Blutprobe positiv auf Drogen !!!! Was tun!!

    Ausschlaggebend für das Strafrecht ist einzig und allein der Nachweis von aktiven THC in der BLPR! (es reichen 1,0 ng/ml !oder sogar darunter. Bayern!.)allerdings habe ich zumindest von Niedersachsen gelesen,dass für eine berauschte Fahrt,der aktive Wert merklich über 1,0ng/ml reichen muß!!, Bei sog. harten Drogen reicht allein der Nachweis in der BLPR!

    Nachtrag:neues Urteil vom 21.12.04 in dem entschieden wurde, dass ohne Fahrauffälligkeiten erst ab 1,o ng aktiven THC in der BLPR der Tatbestand einer Trunkenheitsfahrt § 24a erfüllt ist!!
    http://www.jurathek.de/showdocument...6026753&ID=7479

    Kam die Verkehrskontrolle ohne vorhergegangenen Fahr/Ausfallserscheinungen zustande , käme in der Regel eine Verurteilungen nach § 24 a (OWI Bußgeldbescheid) zustande !Mit Ausfallserscheinungen nach § 316 Trunkenheitsfahrt!

    Strafrechtliche Konsequenzen:
    § 24 a =250- 1500 Euro (steigernd im Wiederholungsfall) +Auslagen der Polizei (ca.200 Euro BLPR) +Gebühren
    4 Punkte,1-3 Monate Fahrverbot.

    §316 1. TF ca. 30-45 Tagessätze Geldstrafe ; +Auslagen der Polizei +Gebühren
    7 Punkte ca.7-11 Monate Führerscheinsperre.

    Bei Beiden Delikten ist eine Mpu unvermeidbar! Einzige mögliche Ausnahme(mpu) könnte mit einem Ärztlichen Gutachten umgangen werden: Bedingung: Keine Ausfallserscheinungen und einen Abbauwert (cooh) der auf Einmaligen Konsum schließen lässt! Und eine FSST die sich auskennt!!!!

    Die Auswertung einer BLPR dauert in der Regel 2-4 Wochen. Es empfiehlt sich in dieser Zeit Kontakt mit dem zuständigen Beamten aufzunehmen, um die genauen Werte der BLPR zu erfahren! Der Polizist ist dazu nicht verpflichtet! Einige *Freundliche tun das allerdings!
    Die Polizei schickt nun die Ermittlungsakte zum zuständigen Gericht, und bis du zu neuen Erkenntnissen kommst, können bis zu 6 Monaten (vereinzelt auch länger oder kürzer..) vergehen! Konsequenz: wertvolle Zeit geht verloren! Darum empfiehlt sich: Sofortiger Konsumstopp und frühstmöglich, der Beginn eines Abstinenznachweis!

    Diese OWI hat strafrechtlich eine Verjährung von einem Jahr!

    Wie nun deine zuständige Führerscheinstelle reagiert, ist von Bundesland zu BL, oder von FSST zu FSST verschieden.
    In den meisten Fällen reagiert sie erst z.T. nach Abschluß des Verfahren.(Hängt verstärkt mit den Meldegewohnheiten der zuständigen Beamten zusammen!),denn es kann auch vorkommen, dass sich die FSST vor dem Strafrecht meldet!
    Entweder machen sie dich darauf Aufmerksam, dass sie deinen FS innerhalb einer kurzen Frist kostenpflichtig einziehen werden (ca.120 Euro), bieten dir aber die freiwillige Abgabe an, um diese zu umgehen!
    Allerdings kannst du auch damit rechnen ,dass sie dir eine Terminvorgabe zu einer Begutachtung vorgeben (allerdings in der Regel zu kurz, um den erforderlichen Abstinenznachweis vorzuweisen. Oft bleibt dann auch nur die freiwillige FS-Abgabe übrig) ,denn kommst du dieser Begutachtung nicht nach , steht dir die kostenpflichtige Entziehung ins Haus. Es empfiehlt sich unbedingt vor Antritt der MPU bei der FSST in deine FS-Akte Einblick zu nehmen (das steht dir zu!) ,denn du solltest doch zumindest wissen, was der Begutachter von dir weiß!

    Um eine Drogenmpu überhaupt bestehen zu können, ist ein Abstinenznachweis lt. den Begutachterleitlinien-Fahreignung unbedingt notwendig.. die Höhe hängt mit deiner Konsum-Einstufung zusammen, und diese wird wiederum an deinem inaktiven THC-Cooh- Wert eingeschätzt!(ab einem Wert von + - 150ng/ml am Delikttag wird von einem regelmäßigem Konsum ausgegangen!
    In der Regel hat sich bei Cannabis 6 Monate(bei gewohnheitsmäßigem- regelmäßigem Konsum, in einigen BL auch 12!)und bei Mischkonsum(+Alk) und harten Drogen 12 Monate durchgesetzt.
    Bei einer Suchterkrankung wird in der Regel eine Entgiftung >erfolgreich abgeschlossene Therapie, mit anschließendem 12 monatigem Abstinenznachweis zu der Mpu verlangt!
    Die Screens müssen auf alle gängigen Drogen, unter forensischen (gerichtsverwertbar) Bedingungen durchgeführt werden> unter Sicht> unvorhersehbar(ca.24 std. per Brief) vom Labor ausgewertet!Die FSST haben Adressen von Einbestellärzten vorliegen, oder bieten selber solche Screens beim Gesundheitsamt an.(1 Screen kostet ca. 70-90 Euro)Bei jeder Begutachtungsstelle kannst du dich auch zu einem Screenvertrag anmelden .
    Bei Cannabis haben sich in der Regel 3 Screens in 6, und bei harten Drogen 4-6 in 12 Monaten bewährt.
    Einige Begutachterstellen akzeptieren auch eine Haaranalyse . Bei Cannabis ca.6, und bei allen anderen Drogen ca. 12 cm. Das musst du allerdings im Vorfeld abklären.

    Falls in deiner BLPR auch der Nachweis von Alkohol war, empfiehlt es sich Leberwerte nachzuweisen, um den Nachweis zu erbringen, dass keine Suchtverlagerung statt gefunden hat. Mischkonsum wird vom Psychologen und Verkehrmedizinern als gefährlich eingestuft, und rechtfertigt seitens der FSST eine doppelte Fragestellung (Alk+Drogen) zu deiner Begutachtung. ( Preis einfach ca.530 Euro, doppelt ca. 730 Euro)

    Um deine Chancen auf ein positives Gutachten abzuklären, empfiehlt es sich ein Beratungsgespräch schnellstmöglich bei einer Begutachtungsstelle deiner Wahl zu nehmen(ca.90 Euro), dabei erfährst du dann, wie deine Aussichten zur Zeit auf ein positives Gutachten stehen, und es werden dir bei Bedarf Lösungswege vorgeschlagen!
    Darum solltest du dich gut auf den psychologischen Teil der Mpu vorbereiten. Ob du deswegen Hilfe in Anspruch nehmen willst, musst du selber entscheiden,gänzlich *ohne* wird es sehr schwer werden,allerdings bei harten Drogen ,oder einem sehr hohen cooh-wert,wird in der Regel erwartet,dass man sich fachliche Hilfe einholt!
    Auf jeden Fall fragt der Gutachter nach, wie du dich vorbereitet hast. Ein Nachweis der Drobs(Drogenberatungsstelle) oder eines Verkehrspsychologen wird immer positiv bewertet. Der Psychologe möchte eine verinnerlichte ,gelebte, stabile Verhaltensänderung erkennen, und das wirst du nur erreichen, wenn du dich mit deinem Drogenkonsum auseinandergesetzt ,und die in- und externen Gründe erkannt, und aufgearbeitet ,und dazu noch sogenannte Verhinderungsstrategien entwickelt hast. Untermauert mit einem aktuellen erforderlichen Abstinenznachweis!

    Um diese Fragen wird es sich hauptsächlich drehen:
    Wann und was hast du das Erstemal konsumiert?
    In welchen Situationen?
    Wie hat sich das dann alles weiterentwickelt?
    Wie wirkt Cannabis auf dich?
    Hattest du schon negative Konsequenzen durch deinen Konsum?
    Wenn ja, warum hast du weitergemacht?
    Wie wirst du in Zukunft damit umgehen?
    Warum bist du so sicher, dass du nicht mehr rückfällig wirst? Usw. usw…

    Nur wenn du diese Fragen in sich schlüssig beantworten kannst , kannst du auf ein positives Gutachten hoffen!

    LG Thea -> Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge sind erwünscht!

    §24a:
    http://www.bads.de/Recht/rechtsnormen.htm

  10. Nach oben    #10

    41 Jahre alt
    aus Desoxyribonukleinsäure
    1.893 Beiträge seit 09/2001
    Zitat Zitat von Major Tom(H)
    werd mitteilen wie`s weiter geht, oh man, oh man
    Klar, mach das ma!

  11. Nach oben    #11
    tja, hab mir jetzt nen anwalt genommen (kontakt über die "grüne hilfe"), der als vorkasse erst mal 300 € verlangte.
    strafverfahren krieg ich nicht an den hals, ist eingestellt worden. is also jetzt eine ordnungswidrigkeit und das verfahren wird jetzt von der bußgeldstelle bearbeitet.
    akteneinsicht ist von meinem anwalt angefordert worden, aber die mühlen der justiz mahlen zum glück langsam. mal abwarten was jetzt kommt.
    lieber gott, der du bist im himmel geheiligt, bitte bestrafe mich armen sünder nur mit einem monat fahrverbot..... aber ist gott auf der führerscheinstelle überhaupt vorhanden ?
    danke für die infos!

  12. Nach oben    #12

    24 Jahre alt
    192 Beiträge seit 07/2005
    na dann...ich drück dir die daumen!!!

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