War der Erblasser ein Deutscher, der keinem Bundesstaat angehörte, so ist der Reichsfiskus gesetzlicher Erbe.
was muss ich mir unter Reichsfiskus vorstellen?
und wie kann ich deutscher sein der keinem Bundesstaat anngehört? (wobei sich die frage stellt Bundesstaat=Bundesland oder BRD?) und ist dann mit Reichsfiskus die BRD gemeint?
edith: oder könnte es sein, dass das BGB an dieser Stelle sehr allgemein gehalten ist und die möglichkeit einbezieht, dass sich die BRD von einem Bundesstaat weg entwickelt, d.h. eine andere staatliche Ordnung einkehrt? bzw. vielleicht wurde der Absatz ja einfach aus gewissen früheren Zeiten übernommen und einfach um die Bundesstaatliche Ordnung erweitert...
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