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Thema: Befehlsverweigerung?!?

  1. #34

    40 Jahre alt
    336 Beiträge seit 07/2003
    ich weiß nicht zu was diese software entwickelt wurde, ich weiß auch nicht was der zweck ist. Nur darf man nicht vergessen dass man nicht annehmen kann das etwas sein könnte wenn ein reissack in china umfällt.

    Zumal ich das sehr bezweifle, dass die software für den irak gebraucht wird.
    Gefährlich ist WIE man es anwendet.

  2. Nach oben    #35
    passender kommentar aus der sz:

    Ein Major, der aus Gewissensgründen auf keinen Fall dazu beitragen will, den Krieg der Amerikaner im Irak zu unterstützen, muss die Bundeswehr verlassen. Indirekt unterstützt die Nato-Armee Bundeswehr im Auftrag des Bundestages in vielerlei Hinsicht die US-Streitkräfte im Irak. Allein der Einsatz deutscher Soldaten auf dem Balkan trägt dazu bei, dass die USA mehr Truppen an den Tigris schicken können.

    Ein Offizier, der diese Zusammenhänge ignoriert, gleichzeitig aber sein Gewissen zum Maßstab der Welt macht und Offizier bleiben will, ist in jedem Fall falsch am Platz. Und ein Gericht, das ihn in dieser Haltung bestärkt, hat, sehr vorsichtig gesagt, sein Urteil nicht unter Abwägung aller wichtigen Umstände gefällt.

  3. Nach oben    #36

    38 Jahre alt
    337 Beiträge seit 09/2004
    und recht hat MJB meiner meinung nach.

    Ich würde es aber nicht ganz so in schnickschnack verpackt ausdrücken wie der kommentator.

    Wenn jemand für ein hierarchisch aufgebautes Militär einer Nation, also einer Regierung arbeitet, ist es nicht sein ding zu entscheiden wann ein Krieg "richtig" ist und wann "falsch".

    Es gibt für ihn 2 möglichkeiten:
    a) Er gibt sich seiner ihm zugeteilten Aufgabe )die nicht das Urteil über rechtmässigkeit) ist hin und führt seine Befehle als teil eines kollektives aus, oder

    b) Er begreift sich als Gewissenhaftes individuum, tritt aus dem Militär aus oder pinkelt and eine Deutschlandfahne um es direkt auf eine "Unehrenhafte entlassung" ankommen zu lassen mit der er sich danach gepfelgt den Popo abputzen kann und geht einen normalen Job machen oder noch besser schreibt ein Buch darüber wie kacke er den deutschen Militärapperat findet und alle sind glücklich.


    Tut mir leid aber sich auf so eine billige Art und weise in Scene zu setzen ist einfach arm, soll der Mann doch konsequent sein.

  4. Nach oben    #37

    41 Jahre alt
    aus Desoxyribonukleinsäure
    1.894 Beiträge seit 09/2001
    Näh, es gibt nie nur 2 Möglichkeiten...

    Also ich mag die Gerichtsendscheidung!

  5. Nach oben    #38

    40 Jahre alt
    aus dem haus über dem berg hinter dem baum neben der strasse weit weg von den räubern direkt am see über den wolken da wo der hund begraben ist in der nähe von dem ort,wo der pfeffer wächst...
    156 Beiträge seit 03/2005
    bisher war das ja so...und jeder,der bei der bw war,weiß das,daß man einen befehl ausführen muss...24std später (also wenn man ne "acht drüber geschlafen" hat) konnte man sich beschweren...
    naja...bei manchen befehlen ist das sowieso sinnlos,weil die konsequenzen sofort da sind...und nicht erst 24std später...
    ich finde,daß jeder,der zur bw geht,es schon mit seinem gewissen vereinbaren können muss...z.b. auch im notfall auf menschen oder so...wenn da jemand mit seinem gewissen kommt,hat er seinen beruf eindeutig verfehlt!

  6. Nach oben    #39

    40 Jahre alt
    336 Beiträge seit 07/2003
    ich glaube du hast da was falsch verstanden, beschwerden allgemein erst 24h nach dem vorfall, nen Befehl kannst du an ort und stelle verweigern! denn das hat nicht direkt was mit beschweren zu tun.

    Du kannst nicht sagen ok, ich exekutier jetzt die kinder schlaf ne nacht und beschwer mich dann...

  7. Nach oben    #40

    40 Jahre alt
    aus dem haus über dem berg hinter dem baum neben der strasse weit weg von den räubern direkt am see über den wolken da wo der hund begraben ist in der nähe von dem ort,wo der pfeffer wächst...
    156 Beiträge seit 03/2005
    Zitat Zitat von TaubNuss
    ich glaube du hast da was falsch verstanden, beschwerden allgemein erst 24h nach dem vorfall, nen Befehl kannst du an ort und stelle verweigern! denn das hat nicht direkt was mit beschweren zu tun.

    Du kannst nicht sagen ok, ich exekutier jetzt die kinder schlaf ne nacht und beschwer mich dann...
    naja...mag sein...da gibt es dann sachen,die eine verweigerung rechtfertigen...z.b. wenn du damit eine straftat begehst...oder wenn der befehl keinen dienstlichen zweck hat...solche sachen gab es ja schon vor dem urteil...und ich finde,damit reicht es auch...
    bald kommen wir vielleicht so weit,daß das gericht die ganze befehlskette der bw außer kraft setzt...
    und sowas sollte bei der bw nicht sein...
    meine meinung

  8. Nach oben    #41

    aus einem kleinen Städtchen in NRW
    9 Beiträge seit 03/2002
    Urteil ist gut und sinnvoll.

  9. Nach oben    #42
    Zitat Zitat von UltraEdition
    wo kämen wir den da hin, wenn jeder soldat anfangen würde jeden Befehl zu überdenken und abzuwägen...

    soldat ist da, um befehle auszuführen. niemand wird gezwungen soldat zu sein. ich bin´s nicht und werds nie sein, aber wer diesen "beruf" wählt hat zu tun, was ihm gesagt wird.
    Schwachsinn, wohin das führt wenn Soldaten alle Befehle ausführen ohne nachzudenken haben wir ja nicht nur in deutschland gesehen.

  10. Nach oben    #43

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    und wohin führt es deiner ansicht nach wenn ein soldat bei jedem ´befehl erst nachdenkt ob er ihn befolgen sollte?

  11. Nach oben    #44

    55 Jahre alt
    aus دار الكفر
    1.274 Beiträge seit 09/2005
    Zitat Zitat von Afterburner
    Schwachsinn, wohin das führt wenn Soldaten alle Befehle ausführen ohne nachzudenken haben wir ja nicht nur in deutschland gesehen.
    Soll das eine Anspielung auf die Shoa sein? Wenn ja, ist es kompletter Blödsinn, wenn nein, bitte ich um Erläuterung.

  12. Nach oben    #45
    Thread Nekromantie .....

  13. Nach oben    #46

    42 Jahre alt
    aus serdem määh dräägg määääähhh dräääääggggggg/ehesklave meiner göttergattin
    726 Beiträge seit 03/2005
    so mal grundsätzlich:

    Soldatengesetz
    Zweiter Abschnitt Rechte und Pflichten der Soldaten

    §10 Pflichten des Vorgesetzten
    ...
    (4) Er darf Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und nur unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts, der Gesetze und der Dienstvorschriften erteilen.
    ...

    §11 Gehorsam
    (1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.

    (2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der untergebene den Befehlt trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.

    soweit mal grundsätzlich zu Befehl und Gehorsam...

    und der guten Mann hat noch etwas auf seiner Seite

    Soldatengesetz
    Zweiter Abschnitt Pflichten und Rechte der Soldaten

    §8 Einterten für die demokratische Grundordnung
    Der Soldat muss die freihetliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten.

    das alles lernt man bereits in den ersten Wochen der AGA...

    Und für alle die hier etwas über Offensiven bzw Präventivschläge schreiben:

    Grundgesetz
    II. Der Bund und die Länder
    Art.26 Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges; Krigswaffenkontrolle
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
    ...
    und

    VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung
    Artikel 87a Streitkräfte
    (1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.
    ...

    Um jetzt also feststellen zu können ob die Befehlsverweigerung in diesem Falle richtig war oder nicht bedürfte es einiger Informationen mehr als nur den kurzen Bericht aus der Zeitung. Vermutlich steckt allerdings doch etwas mehr dahinter sonst wäre der Herr Major wohl kaum freigesprochen worden...

  14. Nach oben    #47

    40 Jahre alt
    aus gerotzt und hingekotzt
    839 Beiträge seit 02/2005
    so wie ich das sehe gibt es einen unterschied zwischen einer gewissensentscheidung und befehlsverweigerung. der mann konnte mit seinem gewissen nicht vereinbaren an einem angriffskrieg teilzunehemn, aber wenn der wehrpflichtige keine lust mehr hat zu marschieren kann er sich nicht auf sein gewissen berufen....

  15. Nach oben    #48

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Swissmade, die von dir zitierten GG Artikel sind erstmal ohne Relevanz für den konkreten Fall, bleiben wir bei dem SoldatenG. Nach den Informationen würde ich auch spontan sagen, dass er seine Pflicht verletzt hat. Ob und wie der befehl überhaupt auch nur die Menschenwürde antastet ist eine verdammt schwierige Sache und das kann er alleine nicht eindeutig entscheiden (sehen wir schon an der Diskussion hier) also hätte er sich mit "Rechtsbehelfen" gegen den Befehl wehren müssen (durchauch zumutbar oder)... Naja, vielleicht sind dem Verwaltungsgericht Fakten bekannt von denen ich nichts weiß (habe mich nicht wirklich damit auseinandergesetzt), allerdings neigen oberste Gerichte auch dazu völlig abgefahrene Urteile praktisch zu erfinden, schaut euch mal einige BGH Entscheidungen an, dagegen ist das hier nichts (bestes Beispiel: "Der Kannibale"...)

  16. Nach oben    #49

    42 Jahre alt
    aus serdem määh dräägg määääähhh dräääääggggggg/ehesklave meiner göttergattin
    726 Beiträge seit 03/2005
    @phalanx: das mit der gewissensfreiheit ist in der tat so eine sache...
    wenn du aber nochmals über folgendes nachdenkst zit."...wenn der wehrpflichtige keine lust mehr hat zu marschieren kann er sich nicht auf sein gewissen berufen...." insbesondere über den teil mit keine lust dann bist du wahrscheinlich schon nah an der lösung.

    @Andúril: mir ging es um keine wertung zum vorliegenden fall, denn ob art.4 gg im vorliegenden fall tatsächlich zieht wage ich zu bezweifeln...
    die von mir benannten artikel des gg hatten nur einen zusammenhang mit den in einigen posts in diesem fred verwendeten worten offensive und präventivschlag....
    das gg ist allerdings auch für den soldaten in jedem fall relevant siehe SoldatenG Zweiter Abschnitt rechte und Pflichten §8 Eintreten für die demokratische Grundordnung....
    abgesehen davon gilt das gg, bis auf einige einschränkungen, auch für soldaten.
    den entscheid des bundesverwaltungsgerichts finde ich persönlich auch merkwürdig bzw. die begründung des urteils aufgrund art. 4 gg...
    genauso merkwürdig ist allerdings das das truppendienstgericht ihn lediglich zum hauptmann degradiert hat. das ist auf der leiter nämlich lediglich ein schritt nach unten, was bei der schwere das vergehens(befehlsverweigerung) ein wenig zu denken gibt....

    editus: @Andúril SoldatenG Zweiter Abschnitt Rechte und Pflichten §11 zweiter Abschnitt käme hier unter umständen in Betracht...

  17. Nach oben    #50

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Die haben das tatsächlich auf Art. 4 gestützt? Ich sehe schon, ich sollte die Entscheidung mal nachlesen

  18. Nach oben    #51

    42 Jahre alt
    aus serdem määh dräägg määääähhh dräääääggggggg/ehesklave meiner göttergattin
    726 Beiträge seit 03/2005
    unter anderem aber wohl hauptsächlich auf art. 4 GG das ganze nachzulesen
    hier

    Quelle ebend jene der url...

  19. Nach oben    #52
    vip:oxy
    38 Jahre alt
    aus rangierter mister : oxybrain : 2005
    1.671 Beiträge seit 10/2001
    Danke
    1
    Soll ohne langes denken alles tun

    gut wenn ich eingezogen werde verweigere ich auch den befehl zu marschieren, weil mein gewissen es nicht verkraftet im wald käfter plattzutreten.

    sofern befehle nicht offensichtlich rechtsverletzend sind sollten sie ausgeführt werden, wenn jetzt da jemand rumrennt und sagt macht ein programm damit wir die amis im irak unterstützen können ok, aber nur die vermutung ist kein grund für befehlsverweigerung.

  20. Nach oben    #53

    42 Jahre alt
    aus serdem määh dräägg määääähhh dräääääggggggg/ehesklave meiner göttergattin
    726 Beiträge seit 03/2005
    Zitat Zitat von St@TiC
    Soll ohne langes denken alles tun

    gut wenn ich eingezogen werde verweigere ich auch den befehl zu marschieren, weil mein gewissen es nicht verkraftet im wald käfter plattzutreten.

    sofern befehle nicht offensichtlich rechtsverletzend sind sollten sie ausgeführt werden, wenn jetzt da jemand rumrennt und sagt macht ein programm damit wir die amis im irak unterstützen können ok, aber nur die vermutung ist kein grund für befehlsverweigerung.
    Falsch als Soldat hast du sogar unter Umständen die Pflicht Befehle zu verweigern...
    Und in diesem Fall zählt numal nicht nur deutsches Recht sondern auch Völkerrecht und die Charta der Vereinten Nationen...
    erst lesen dann posten...

    und zu deiner argumentation für eine befehlsverweigerung sag ich jetzt mal besser garnichts

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