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Thema: Befehlsverweigerung?!?

  1. #1

    41 Jahre alt
    165 Beiträge seit 03/2003

    Befehlsverweigerung?!?

    Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr

    Die Gewissenfreiheit ist bei Berufssoldaten grundsätzlich höher zu bewerten als die Befolgung eines Befehls. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab heute einem Major Recht, der gegen seine Degradierung wegen angeblicher Befehlsverweigerung in Berufung gegangen war.

    Leipzig - In dem vorliegenden Fall könne das Grundrecht auf Gewissenfreiheit nicht durch einen Befehl verdrängt werden, begründete der 2. Wehrdienstsenat seine Entscheidung. Der Major hatte sich im April 2004 geweigert, an der Entwicklung eines Computerprogramms mitzuarbeiten. Seiner Ansicht nach konnte nicht ausgeschlossen werden, dass mit der Software Kriegshandlungen im Irak unterstützt werden sollen. Außerdem betrachte er den Krieg im Irak als völkerrechtswidrig.

    Das Truppendienstgericht degradierte den Major daraufhin zum Hauptmann, dagegen war der Soldat wie auch die Bundeswehr in Berufung gegangen. Die Streitkräfte wollten eine Entfernung des Soldaten aus der Truppe erreichen.

    Die Leipziger Richter urteilten jetzt, dass die Gewissensfreiheit auch für Personen gelten müsse, die keinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt hätten. Daher stehe auch Berufssoldaten grundsätzlich dieses Grundrecht zu. Die Streitkräfte seien als Teil der vollziehenden Gewalt zu betrachten und daher ausnahmslos an Recht und Gesetz gebunden. Davon könnten sie sich nicht unter der Berufung auf Gesichtspunkte der militärischen Zweckmäßigkeit freistellen. (AZ: BVerwG 2 WD 12.04)
    Quelle

    Mach eine Armee unter diesen Umständen noch Sinn?
    Sorgt dieses Urteil dafür das die Befehlsstruktur und Disziplin der BW spürbar geschwächt wird oder hat das Gericht recht und man kann keinem Soldaten Befehlen gegen seinen Willen an einem Computerprogramm zu arbeiten?

  2. Nach oben    #2

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    Ich bin dafür, dass ein Soldat einen befehl zwar im nachhinein anfechten kann, aber im Moment des befehlens gehorchen muss. Wie genau das dann aber aussehen soll, weiß ich auch nicht .

  3. Nach oben    #3

    aus dem Urknall entstanden
    1.130 Beiträge seit 03/2005
    wo kämen wir den da hin, wenn jeder soldat anfangen würde jeden Befehl zu überdenken und abzuwägen...

    soldat ist da, um befehle auszuführen. niemand wird gezwungen soldat zu sein. ich bin´s nicht und werds nie sein, aber wer diesen "beruf" wählt hat zu tun, was ihm gesagt wird.

  4. Nach oben    #4

    39 Jahre alt
    aus nahmen sind nicht immer die Bestätigung einer alten Regel; sie können auch Vorboten einer neuen sein. ;)
    113 Beiträge seit 10/2003
    ich glaube man kann das gar nich so pauschal beurteilen.

    in dem beispiel finde ich eine befehlsverweigerung ok. nicht unbedingt aus dem beschriebenen grund sondern weil es die lage einfach auch erlaubt hat.

    wenn ein soldat einen befehl BEGRÜNDET verweigert, zu einem zeitpunkt zu dem durch seine verweigerung keine gefahr für das volk oder seine kameraden oder seinen trupp darstellt, dann halte ich das für legitim.

    anders ist es wenn der soldat sich im kampfeinsatz befindet, in dem gehorsam und die befehlsstruktur der BW schlichtweg erfolderlich sind um den akuten schutz seiner truppe oder anderer menschenleben zu gewährleisten.

    doch auch dann gilt es wieder zu differnzieren um was für eine art befehl es sich handelt.

  5. Nach oben    #5

    aus dem Urknall entstanden
    1.130 Beiträge seit 03/2005
    Zitat Zitat von Phosphor
    lage einfach auch erlaubt hat.

    wenn ein soldat einen befehl BEGRÜNDET verweigert, zu einem zeitpunkt zu dem durch seine verweigerung keine gefahr für das volk oder seine kameraden oder seinen trupp darstellt, dann halte ich das für legitim.
    aber genau da liegt ja mitunter das problem. der soldat begründet es aus SEINER momentanen sicht. er weiß aber oft nicht die hintergründe etc...

  6. Nach oben    #6

    38 Jahre alt
    aus gesprochen faul
    117 Beiträge seit 02/2001
    schwieirges thema.
    natürlich sollte dieses grundrecht jedem zustehen...
    aber irgendwie stell ich mir die bundeswehr unter den umständen ganz witzig vor...

    kleine frage am rande: weiß irgendwer hier wieviel % etwa verweigern?

  7. Nach oben    #7

    41 Jahre alt
    165 Beiträge seit 03/2003
    Zitat Zitat von Vampiregirl
    kleine frage am rande: weiß irgendwer hier wieviel % etwa verweigern?
    Zu viele
    Bzw. heutzutage wird man ja eh sehr sehr schnell ausgemustert... Und das schimpft sich dann "Wehrgerechtigkeit"

    Die Personalplanung der Bundeswehr sieht vor, ausschließlich Dienstposten für Wehrpflichtige zu reduzieren: auf 55.000. Lediglich 60.000 Einberufungen zum Grundwehrdienst können vorgenommen werden. Dies entspricht einem Anteil von knapp 15 Prozent eines Jahrgangs. Verfassungsgebot ist aber die Wehrgerechtigkeit. „Die allgemeine Wehrpflicht“, so das Bundesverfassungsgericht, ist „Ausdruck des allgemeinen Gleichheitsgedanken
    Zu deiner Frage:
    Dass 35 Prozent eines erfassten Jahrgangs Kriegsdienstverweigerer sein werden, ist zwar friedenspolitisch wünschenswert, aber unrealistisch. Derzeit verweigern etwa 38 Prozent der tauglich Gemusterten den Kriegsdienst. Die Quote, die das Ministerium annimmt, bezieht sich auf die Jahrgangsstärke und nicht auf die Tauglichen eines Jahrgangs. Statistisch macht dies einen erheblichen Unterschied.
    Und hier hab ich das her

  8. Nach oben    #8

    40 Jahre alt
    aus , schluß, vorbei...jetzt beginnt der anfang vom ende....
    687 Beiträge seit 10/2004
    Zitat Zitat von DammedEarth
    Zu viele
    Bzw. heutzutage wird man ja eh sehr sehr schnell ausgemustert... Und das schimpft sich dann "Wehrgerechtigkeit"


    stimmt,man wird sehr sehr schnell ausgemustert...sprech da auch eigener erfahrung...

  9. Nach oben    #9

    41 Jahre alt
    165 Beiträge seit 03/2003
    Zitat Zitat von BluSky2
    stimmt,man wird sehr sehr schnell ausgemustert...sprech da auch eigener erfahrung...

    Naja sei froh, hast ein Jahr geschenkt bekommen

  10. Nach oben    #10

    40 Jahre alt
    aus , schluß, vorbei...jetzt beginnt der anfang vom ende....
    687 Beiträge seit 10/2004
    Zitat Zitat von DammedEarth
    Naja sei froh, hast ein Jahr geschenkt bekommen
    ein jahr??ich wollte mich für 8jahre verpflichten lassen....soldat war mein traumberuf...naja...

  11. Nach oben    #11

    38 Jahre alt
    aus gesprochen faul
    117 Beiträge seit 02/2001
    Zitat Zitat von DammedEarth
    Zu viele
    Bzw. heutzutage wird man ja eh sehr sehr schnell ausgemustert... Und das schimpft sich dann "Wehrgerechtigkeit"
    exs ging nur um diejenigen, die verweigern, und das hat m.e. wenig mit wehrgerechtigkeit zu tun.

    interessierte mich nur mal so, da aus meinem näheren umfeld alle, die nicht ausgemustert wurden, verweigert haben.
    auch sonst kenne z.b. aus meiner stufe nur sehr wenige, die zum bund gehen werden... und das freut mich wirklich

  12. Nach oben    #12

    40 Jahre alt
    aus , schluß, vorbei...jetzt beginnt der anfang vom ende....
    687 Beiträge seit 10/2004
    also die leute die ich kenn machen auch die meisten zivi bzw ahben zivi gemacht...und die die anfangs große klappe hatten,das sie zum bund gehen die habend dann nachher doch zivi gemacht...einer von denen wollte dann waffenschein machen,weil er in schützenverein wollte...war dann halt pech,weil er ja den griff an die waffe verweigert hat...

  13. Nach oben    #13

    41 Jahre alt
    165 Beiträge seit 03/2003
    Zitat Zitat von BluSky2
    ein jahr??ich wollte mich für 8jahre verpflichten lassen....soldat war mein traumberuf...naja...

    Hmm wenn du bei denen durchblicken lässt das du länger bleiben willst dann wirst du eigentlich nicht so schnell ausgemustert... Leute die sich verpflichten wollen werden afaik händeringend gesucht

  14. Nach oben    #14

    40 Jahre alt
    aus , schluß, vorbei...jetzt beginnt der anfang vom ende....
    687 Beiträge seit 10/2004
    bei mir gings ja bei der "musterung" net um den grundwehrdienst...bin ja ne frau..wäre auch gern 12jahre oder noch länger zur bundeswehr....naja...habs halt vermasselt....

  15. Nach oben    #15

    40 Jahre alt
    336 Beiträge seit 07/2003
    ihr definiert gewissensfreiheit zu weitläufig meiner meinung nach, es geht hauptsächlich darum, dass ein dt. soldat den befehl anzweifeln/verweigern kann, wenn der befehl gegen das gesetz verstößt (z.B. Soldat bekommt den befehl einen demonstranten zur abschreckung niederzuschießen), oder nicht dienstlichen zwecken dient (Gefreiter soll das auto vom spieß putzen da der zur messe will).

  16. Nach oben    #16
    vip:oxy
    aus der Gegend von Barstow, am Rande der Wüste...
    2.857 Beiträge seit 10/2001
    Zitat Zitat von TaubNuss
    ihr definiert gewissensfreiheit zu weitläufig meiner meinung nach, es geht hauptsächlich darum, dass ein dt. soldat den befehl anzweifeln/verweigern kann, wenn der befehl gegen das gesetz verstößt (z.B. Soldat bekommt den befehl einen demonstranten zur abschreckung niederzuschießen), oder nicht dienstlichen zwecken dient (Gefreiter soll das auto vom spieß putzen da der zur messe will).
    Das gab es aber vorher auch schon...

  17. Nach oben    #17

    40 Jahre alt
    336 Beiträge seit 07/2003
    vor was?

  18. Nach oben    #18

    41 Jahre alt
    165 Beiträge seit 03/2003
    Zitat Zitat von TaubNuss
    ihr definiert gewissensfreiheit zu weitläufig meiner meinung nach, es geht hauptsächlich darum, dass ein dt. soldat den befehl anzweifeln/verweigern kann, wenn der befehl gegen das gesetz verstößt (z.B. Soldat bekommt den befehl einen demonstranten zur abschreckung niederzuschießen), oder nicht dienstlichen zwecken dient (Gefreiter soll das auto vom spieß putzen da der zur messe will).
    Das ist schon richtig, nur was hat das mit der Situation hier zu tun?

    Es ist erstmal völlig klar das ein Soldat einen rechtswidrigen Befehl verweigern kann (oder sogar musss?), nur kann man den Befehl an einem Computerprogramm mitzuwirken kaum als rechtswidrig bezeichen.
    Demnach wäre die Degradierung richtig, bzw. der Soldat sollte sogar aus der BW ausscheiden.

    Wolltest du das damit sagen?

  19. Nach oben    #19
    vip:oxy
    aus der Gegend von Barstow, am Rande der Wüste...
    2.857 Beiträge seit 10/2001
    Zitat Zitat von TaubNuss
    vor was?

    vor dem Urteil...

  20. Nach oben    #20

    40 Jahre alt
    336 Beiträge seit 07/2003
    natürlich gabs das schon vor dem urteil ich erfinde die gesetze der bw nich neu.

    das was ich geschrieben habe war das grundsätzliche und wie DammedEarth angemerkt hat is das Urteil richtig.

  21. Nach oben    #21

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    der soldat ist nur an das gesetz gebunden....ja und nach dem krieg kommt er vor gericht wegen mehrfachen mordes oder was?

  22. Nach oben    #22
    des muss ja ein wahnsinns computerprogramm sein...

  23. Nach oben    #23

    40 Jahre alt
    aus spaß hau ich jetzt mal den kopp auf die tastatur: mhjnb
    521 Beiträge seit 04/2003
    naja, er hat den befehl verweigert, weil er es für ein vorhaben hielt, mit dem man u. U. ein völkerrechtswidriges (somit gesetzeswidriges?) vorgehen unterstützen könnte.

    vielleicht kam der staatsanwalt zu der ansicht, dass dieses programm in der tat dazu taugt (auch wenn es nicht dafür bestimmt sein mag). somit hat der major auf der grundlage gehandelt, dass der befehl aus seiner sicht gesetzeswidrig war und der staatsanwalt fand seine argumentation überzeugend.

  24. Nach oben    #24

    40 Jahre alt
    336 Beiträge seit 07/2003
    Zitat Zitat von Viviane
    der soldat ist nur an das gesetz gebunden....ja und nach dem krieg kommt er vor gericht wegen mehrfachen mordes oder was?
    wenn er nicht beteiligte ermordet hat ja

  25. Nach oben    #25

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    beim gesetz geht es an sich nicht um die beteiligung. man darf als normalbürger nur in notwehr oder nothilfe töten. demnach wäre jeder bomberpilot dran.

  26. Nach oben    #26
    vip:oxy
    aus der Gegend von Barstow, am Rande der Wüste...
    2.857 Beiträge seit 10/2001
    Gewaltmonopol des Staates...


    Wer im Auftrag des Staates handelt hat eben (so gut wie) einen Freischein...

  27. Nach oben    #27

    40 Jahre alt
    336 Beiträge seit 07/2003
    nicht wirklich.

    Es gibt keine Bomberpiloten mehr.
    Das problem ist das, dass bei solch massiven waffen zivilisten manchmal getötet werden, das ist als ob ich z.B. ins schleudern komme auf der straße und einen fußgänger erwisch.

    Ein soldat handelt eigentlich nur in notwehr...

  28. Nach oben    #28

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    Handelt der Soldat auch bei einer Offensive in Notwehr?

    Aber ansonsten stimmt das mit dem Gewaltmonopol schon.

  29. Nach oben    #29

    40 Jahre alt
    336 Beiträge seit 07/2003
    so gesehen ja. Eine offensive erfüllt einen zweck (der sollte "guten" gründen dienen) , wobei ich gerne bei dt. soldaten bleiben würde.

    Der soldat dient einem höherem guten zweck in dem moment, richtet sich der soldat des gegners gegen ihn, d.h. er will ihn töten ist es notwehr.

    ich hoffe das versteht jemand :F

  30. Nach oben    #30

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    Deine Argumentation ist schon nachvollziehbar, aber wenn amn in einer Offensive Notwehr sieht, muss an immer schon etwas weiter ausholen; so wie bei Präventivschlägen.

  31. Nach oben    #31

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    genau wie da srogramm, um das es ging, ich meine, genauso hätt e er auch gleich den wehrdienst verweigern können mit der brgründung mit waffen kann man auch unschuldige töten.

  32. Nach oben    #32

    40 Jahre alt
    336 Beiträge seit 07/2003
    nicht waffen töten, der mensch tötet! Wer schonmal eine Waffe in der hand hatte sollte sich bewusst sein was er da in den händen hält.

    Ein präventivschlag? sollte gute gründe haben, aber wenn er nötig wird, muss er kommen. Es geht ja nicht hauptsächlich darum den anderen zu töten, sondern etwas zu verhindern. Und da kommt meienr meinung nach die Ofefnsive wieder zum tragen.

  33. Nach oben    #33

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    ja. aber dann kannst du auch sagn nicht das programm ist für den iran gefährlich sondern der der es anwendet.

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