+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 33 von 70

Thema: führungszeugnis bei antritt erforderlich?

  1. #1

    39 Jahre alt
    aus gegebenem anlass antwortend - vermeintliche sinnlosigkeiten des inhalts sind nur für das geschulte auge dechiffrierbar
    889 Beiträge seit 12/2001

    führungszeugnis bei antritt erforderlich?

    mahlzeit, wurde am letzten wochenende von der polizei beim 'ausm-fenster-aufs-auto-welches-gerade-aus-dem-graben-herausgeschoben-wurde-angucken' erwischt (~2,1o/oo). nach einiger überlegung und recherche is mir aufgefallen, der wert gilt als straftat was dann wohl auchn eintrag ins führungszeugnis nach sich zieht. hier jetz die frage:
    hab den ausbildungsvertrag schon lange vorher unterschrieben, will der betrieb dann bei start der ausbildung wohl trotzdem nochn führungszeugnis von mir und wäre es schlimm (sprich kündigung), da nen eintrag drin zu haben?

  2. Nach oben    #2

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    warte mal. WAS war jetzt die straftat? gaffen? schreib mal halb so konfus

  3. Nach oben    #3
    Ich glaube er war besoffen...

  4. Nach oben    #4

    36 Jahre alt
    aus dem Leben ausgeschlossen
    775 Beiträge seit 03/2005
    damit ist man doch ned vorbestraft.....da steht bestimmt nix im führungszeugnis!!!

  5. Nach oben    #5

    39 Jahre alt
    aus gegebenem anlass antwortend - vermeintliche sinnlosigkeiten des inhalts sind nur für das geschulte auge dechiffrierbar
    889 Beiträge seit 12/2001
    (war halt noch ein wenig 'befeuchtet' als ich nach dem 'befeuchten' von zum frühstück fahren wollte und dann in'nem graben gelandet bin. die alte, die wir anhielten hatte kein abschleppseil und hat dann wohl lieber die polizei gerufen. inzwischen hatten wir den wagen dann aber schon ausm graben raus und auf privatgelände.)
    ab 1,1 oo/o is ne straftat also gibts dann ja auch ne vorstrafe oder nich?

  6. Nach oben    #6

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    vermutlich ab 0,5 schon

  7. Nach oben    #7
    Bist du dauerbedröhnt oder was?
    Um bei deinen Beiträgen durchsteigen zu können, erfordert es schon mehrmaliges lesen..

    Im übrigen, Vorbestraft ist man, wenn man zu einer Strafe mit mindestens 90 Tagessätzen oder 3 Monate Freiheitsentzug verurteilt wird.

  8. Nach oben    #8

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    ja aber nen eintrag ins fürhrungszeignis gibts schon eher.

  9. Nach oben    #9

    40 Jahre alt
    336 Beiträge seit 07/2003
    gut dass die frau die polente gerufen hat, besoffenes stück scheiße.
    solche leute wie du die besoffen fahren gehören eingebuchtet.

  10. Nach oben    #10

    43 Jahre alt
    aus Ulm
    332 Beiträge seit 11/2002
    Zitat Zitat von TaubNuss
    gut dass die frau die polente gerufen hat,
    Meine absolute Zustimmung - Alkohol hat im Straßenverkehr absolut nichts zu suchen. Aus. Dafür gibt es niemals eine Entschuldigung.

    Zitat Zitat von TaubNuss
    besoffenes stück scheiße.
    Beleidigend muss man deshalb aber meiner Meinung nach auch nicht werden.

    Gruß,
    Steffen

  11. Nach oben    #11

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    kommt drauf an ob man noch fahren kann oder nicht-nach einem caipirinha fahre ich auch noch..........


    nur bei 1,0 promille muss man ja schon "etwas" mehr gebechert haben.

  12. Nach oben    #12
    Zitat Zitat von Viviane
    kommt drauf an ob man noch fahren kann oder nicht-nach einem caipirinha fahre ich auch noch..........
    Die Einstellung ist ebenfalls scheiße. Kann ich nicht für gut heißen!
    <Wer fährt trinkt nicht, und wer trinkt fährt nicht>
    So einfach ist das!

  13. Nach oben    #13

    40 Jahre alt
    336 Beiträge seit 07/2003
    Zitat Zitat von Steffen M.
    Meine absolute Zustimmung - Alkohol hat im Straßenverkehr absolut nichts zu suchen. Aus. Dafür gibt es niemals eine Entschuldigung.

    Beleidigend muss man deshalb aber meiner Meinung nach auch nicht werden.

    Gruß,
    Steffen
    erzähl mal das dem jungen kerl der von nem besoffenen gegen baum gedrängt wurde.

  14. Nach oben    #14

    39 Jahre alt
    aus gegebenem anlass antwortend - vermeintliche sinnlosigkeiten des inhalts sind nur für das geschulte auge dechiffrierbar
    889 Beiträge seit 12/2001
    ^^was will er denn(?!)...das die aktion nich gut war weiß ich selbst, dass ich niemanden gegen nen baum gefahren hab, weiß ich allerdings auch noch

  15. Nach oben    #15

    40 Jahre alt
    336 Beiträge seit 07/2003
    Zitat Zitat von Dennio
    ^^was will er denn(?!)...das die aktion nich gut war weiß ich selbst, dass ich niemanden gegen nen baum gefahren hab, weiß ich allerdings auch noch
    das tut nichts zur sache

  16. Nach oben    #16

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    Zitat Zitat von Nico
    Die Einstellung ist ebenfalls scheiße. Kann ich nicht für gut heißen!
    <Wer fährt trinkt nicht, und wer trinkt fährt nicht>
    So einfach ist das!

    solang sich das im gesetzlichen rahmen bewegt kann die meine einstellung egal sein.......................................

  17. Nach oben    #17
    vip:oxy
    40 Jahre alt
    aus rufezeichen nach dem DOPPELPUNKT
    1.949 Beiträge seit 05/2001
    na 2,1%o geht doch.. da hast nix zu befürchten weil du unzurechnungsfähig warst... verfahren wird wahrscheinlich eingestellt, lappen darfst behalten aber mpu folgt...

  18. Nach oben    #18
    Unzurechnungsfähig?
    Wenn das wirklcih so stimmen sollte, dann armes Deutschland..!


    In meinen Augen richtig wäre in dem Fall sofortiger Führerscheinentzug. Vor Ablauf einer Frist von 3 - 5 Jahren (je nach Promillegehalt) darf der Führerschein nicht wieder erteilt werden, da er mit diesem Verhalten seine charakterliche Unreife demonstriert hat.

  19. Nach oben    #19

    43 Jahre alt
    aus Ulm
    332 Beiträge seit 11/2002
    Zitat Zitat von dam:ian
    na 2,1%o geht doch.. da hast nix zu befürchten weil du unzurechnungsfähig warst...
    Meinst Du wirklich, dass man bei 2,1 Promille den Führerschein behalten darf?

    Ich weiß es nicht genau, aber, hm, ja, denkbar ist es, dass es so ausgeht. Aber das ist einer der Punkte, die ich an unserer Rechtsprechung absolut nicht verstehen kann. Denn das bedeutet doch im Umkehrschluss: Je mehr man sich zusäuft, desto verantwortungsloser kann man anschließend handeln, denn man kann es ja auf die Wirkung des Alkohols schieben.

    Sorry, ich kann mit dieser "Logik" nichts anfangen. Wer sich absichtlich fahruntüchtig säuft, muss zumindest zu dem Zeitpunkt, wo er mit dem Alkoholkonsum anfängt, so viel Kontrolle über sich selbst haben, dass er den Zündschlüssel einem Freund anvertraut und ein Taxi nimmt oder das Auto gleich zu Hause lässt und sich mit Freunden eine Fahrgemeinschaft organisiert, wo dann der Fahrer eben ausnahmweise einmal nicht trinkt. Handelt er nicht so vernünftig, muss er hinterher in vollem Umfang dafür gerade stehen, denn zum Beginn des Betrinkens war ja nun -zumindest in der Regel- absolut keine Unzurechnungsfähigkeit gegeben. Bereits da hätte aber die mögliche Fahrt verhindert werden können und müssen.

    Wie gesagt - Alkohol und Autofahren gehören einfach nicht zusammen. Eigentlich wäre ich persönlich für eine strikte Nullpromille-Grenze. Das kann man aber in der Praxis schlecht machen, da z.B. auch minimale Gärungsprozesse nach dem Konsum von gewissen, eigentlich nicht-alkoholischen Säften oder die Einnahme von ein paar Tropfen eines homöopathischen Medikaments, das nun mal in etwas Ethanol gelöst ist, strafbar wären. Das ist Unsinn, aber gegen 0,1 oder 0,2 Promille als Limit spricht meiner Ansicht nach nichts.

    Von allen Regelungen abgesehen: Ich persönlich würde mich auch nach dem Konsum eines Glases Sekt nicht mehr fahrtüchtig einschätzen, jedenfalls die nächsten zwei Stunden garantiert nicht.

    Just my two cents,

    Steffen

  20. Nach oben    #20

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    ich fahr nach alk nich mehr wenn ich noch andere im auto hab.....ansonsten steht oben.

    das mit der unzurechnungsfähigkeit si so ne sache, säuft sich ja ncih jeder bewusst dermaßen zu ( dachte die grenze wär bei 2,2)

    es gibt leute die sich auf ne rparty bei sich zu hause besaufen und dann noch losfahren um zigaretten z holen -was im nüchternen zustand nicht eigeplant und nim besoffenen nicht mehr zu verhindern war.

  21. Nach oben    #21

    40 Jahre alt
    336 Beiträge seit 07/2003
    was ist da bitte nicht zu verhindern?

  22. Nach oben    #22

    39 Jahre alt
    aus gegebenem anlass antwortend - vermeintliche sinnlosigkeiten des inhalts sind nur für das geschulte auge dechiffrierbar
    889 Beiträge seit 12/2001
    Zitat Zitat von dam:ian
    na 2,1%o geht doch.. da hast nix zu befürchten weil du unzurechnungsfähig warst... verfahren wird wahrscheinlich eingestellt, lappen darfst behalten aber mpu folgt...
    nee, hab mich schon ein bisschen schlau gemacht: ab 1,6 kann man vermindert straffähig eingestuft werden, schuldunfähigkeit, also unzurechnungsfähigkeit is erst ab 3,0 bzw. 3,3 (je nach schwere)

  23. Nach oben    #23

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    naja, wenn du eh nichmehr peilst was du machst peilst du auch nicht mehr dass du vom auto besser wegbleiben sollst.................


    ist übrigens interessantd ass ich neg. karma nicht für meine beiträge kassiere, sondern dafür dass ich mit unter 0,5 promille noch fahre.

  24. Nach oben    #24

    40 Jahre alt
    336 Beiträge seit 07/2003
    Zitat Zitat von Viviane
    naja, wenn du eh nichmehr peilst was du machst peilst du auch nicht mehr dass du vom auto besser wegbleiben sollst.................


    ist übrigens interessantd ass ich neg. karma nicht für meine beiträge kassiere, sondern dafür dass ich mit unter 0,5 promille noch fahre.
    für die einstellung haste das kassiert. da mach ich kein hehl draus ehrlich gesagt.
    Wer trinkt sollte nicht fahren egal wieviel.

  25. Nach oben    #25

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    ahja, daruaf dass du anderer leute einstellungen beurteilst bist du auch noch stolz? du musst ja die weisheit mit löffeln gegessen haben.

    und noch was: wer trinkt sollte nicht fahren ist DEINE meinung. KEINE absolute tatsache.


    gruß

    viviane





    edith: rechtschreibung

  26. Nach oben    #26

    40 Jahre alt
    336 Beiträge seit 07/2003
    wer trinkt und fährt ist verantwortungslos und hat genauso schuld an den hundert toten jedes jahr wie der, der unter alkoholeinfluss den unfall verursacht hat.

  27. Nach oben    #27

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    der den unfall verursacht hat schuld an den toten, die es bei seinem unfall gibt mehr nicht. warum auch? wer trinkt und keinen unfall baut hat keine schuld (es sei denn er empfielt wem, besoffen zuf ahren oder so).

    hast du dich eigentlich mal selbst angehört? "wer trinkt und fährt hat schuld. das ist so und unverrückbar, weil ich das jetzt sage"
    ja toll. und woher hast du dein achso tolles wissen? von gott persönlich?
    und nebenbei, fährst du überhaupt selbst?

  28. Nach oben    #28
    vip:oxy
    aus der Gegend von Barstow, am Rande der Wüste...
    2.857 Beiträge seit 10/2001
    Zitat Zitat von Viviane
    der den unfall verursacht hat schuld an den toten, die es bei seinem unfall gibt mehr nicht. warum auch? wer trinkt und keinen unfall baut hat keine schuld (es sei denn er empfielt wem, besoffen zuf ahren oder so).

    hast du dich eigentlich mal selbst angehört? "wer trinkt und fährt hat schuld. das ist so und unverrückbar, weil ich das jetzt sage"
    ja toll. und woher hast du dein achso tolles wissen? von gott persönlich?
    und nebenbei, fährst du überhaupt selbst?

    Wer trinkt und fährt handelt grob verantwortungslos und dem gehört der Führerschein auf lange Zeit entzogen (jedenfalls ab einer gewissen Promillegrenze, 0,8 oder so)...PUNKT


    Und ich fahre...schon seit 6 Jahren...

  29. Nach oben    #29

    40 Jahre alt
    336 Beiträge seit 07/2003
    Zitat Zitat von Viviane
    der den unfall verursacht hat schuld an den toten, die es bei seinem unfall gibt mehr nicht. warum auch? wer trinkt und keinen unfall baut hat keine schuld (es sei denn er empfielt wem, besoffen zuf ahren oder so).

    hast du dich eigentlich mal selbst angehört? "wer trinkt und fährt hat schuld. das ist so und unverrückbar, weil ich das jetzt sage"
    ja toll. und woher hast du dein achso tolles wissen? von gott persönlich?
    und nebenbei, fährst du überhaupt selbst?
    ich fahre seit 3 jahren selbst und hab wahrscheinlich mehr dinge gesehn als du je wirst und mehr kilometer aufm buckel als du je fahrn wirst.

    Ich kann nicht verstehn wie jemand was trinken kann und sich dann hinters steuer setzt, das ist verantwortungslos und saudumm und ja wer das tut hat schuld und weist du warum? ganz einfach, weil solche leute ein risiko auf der straße darstellen und sicherlich kein vorbild für andere sind. Du kannst 100mal heil nach hause kommen, beim 101mal überfährst du jemanden.

    Was das gott pers. etc angeht, wenn ich etwas für richtig halte dann steh ich dahinter und tu auch was dafür, ich kann nichts dafür wenn hier manchen die argumente fehlen.

  30. Nach oben    #30

    43 Jahre alt
    aus Ulm
    332 Beiträge seit 11/2002
    Zitat Zitat von Viviane
    ich fahr nach alk nich mehr wenn ich noch andere im auto hab.....ansonsten steht oben.
    Sorry, mit der Aussage habe ich ein Problem. Wenn Du nämlich einerseits sagst, Du nimmst nach Alkoholkonsum niemand anderes mit, dann müsstest Du andererseits doch mit der gleichen Begründung das Fahren nach Alkoholkonsum prinzipiell ganz bleiben lassen. Denn prinzipiell gefährdest Du ja nicht nur Deine Mitfahrer, sondern nahezu (nahezu deshalb, weil beim "von der Straße abgekommen und auf den Baum geprallt" halt doch nur Du und Deine Mitfahrer verletzt oder tot sind) im gleichen Maße auch die anderen Verkehrsteilnehmer.

    Irgend einen Grund hat es ja, dass Du keine anderen mitnimmst. Vielleicht willst Du da einfach auf Nummer sicher gehen, vielleicht fühlst Du Dich doch nicht so wohl. Ich weiß nicht, was der Grund dafür ist, aber Du hast offensichtlich einen - und irgendwo kann ich es auch erst mal nachvollziehen. Aber alleine zu fahren, heißt eben (leider) im Straßenverkehr nicht, dass man wirklich alleine unterwegs ist und dann unter Umständen nur mit dem eigenen Leben spielt.

    Ganz egal - ich denke nur: Die Gesundheit und das Leben der anderen Verkehrsteilnehmer sind genauso wichtig und schützenswert wie das Leben Deiner Freunde und Freundinnen. Daher dürfte es dieser Logik nach nur zwei Möglichkeiten geben:

    a) Du nimmst trotzdem Leute mit, da Dich der Alkohol in keinster Weise beeinträchtigt (meiner Ansicht nach sehr naiv und unvernünftig).

    b) Du lässt das Auto stehen und bittest jemanden, der nicht getrunken hat, Dich heimzufahren - dabei kann man sich ja abwechseln (meiner Ansicht nach sehr vernünftig).

    Zitat Zitat von Viviane
    das mit der unzurechnungsfähigkeit si so ne sache, säuft sich ja ncih jeder bewusst dermaßen zu ( dachte die grenze wär bei 2,2)
    Wie gesagt - ich finde die Gesetzgebung mehr als fragwürdig. Wenn jemand "mit Absicht" trinkt und hinterher eine Tat begeht, dann muss ich ihn dafür bestrafen. Er hat sich "von sich aus" durch den Konsum einer Droge "enthemmt", also ist er dafür verantwortlich. Anders würde ich es einschätzen, wenn man z.B. jemandem gegen seinen Willen irgendwelche Drogen, die man nicht schmeckt, ins Glas kippt.

    Zitat Zitat von Viviane
    es gibt leute die sich auf ne rparty bei sich zu hause besaufen und dann noch losfahren um zigaretten z holen -was im nüchternen zustand nicht eigeplant und nim besoffenen nicht mehr zu verhindern war.
    Da hast Du schon Recht - so etwas passiert. Leider. Aber sorry, ich muss mir doch vorher im Klaren darüber sein, dass das eben "heute Abend" nicht mehr geht. Entweder ich decke mich vorher mit Räucherwerk ein oder bitte einen Gast, der nicht getrunken hat, welches zu beschaffen oder ich gehe zu Fuß. Ja, letzteres ist auch ein Eingriff in den Straßenverkehr, aber meine -evtl. ungewollte oder unberechenbare- Wirkung auf andere hält sich als Fußgänger doch in Grenzen.

    Wie gesagt - ich persönlich würde mir lebenslang Vorwürfe machen, wenn ich z.B. nach Konsum minimaler Mengen Alkohol einen anderen Menschen verletzen oder töten würde. Selbst dann, wenn es sogar sein Fehlverhalten war und ich im Grunde nichts dafür kann. Dennoch würde mich bis an mein Lebensende die Frage verfolgen: Hätte ich vielleicht im nüchternen Zustand doch eher reagieren und ausweichen bzw. anhalten können? Hätte ich vielleicht trotz des Fehlverhaltens des Kindes sein Leben retten können, wenn ich nur nicht getrunken hätte? Und ich glaube auch, ich hätte ohne psychologische Hilfe große Probleme, jemals wieder Auto zu fahren.

    Gruß,
    Steffen

  31. Nach oben    #31

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    gonzo: soweit dito. ich hab ja auch nicht gesagt dass ich besoffen noch fahre.

    steffen: jein, falsch ausgedrückt: bezog sich auf mitfahrendeohne führerschein. jemand der selbst schon fährt sieht meinen fahrstil und sagt sich , ok,d ie kanns noch oder eben nicht. jemand ohne schon kann das überhaupt nicht beurteilen-ich fahr allgemein vorsichtiger wenn ich leuts ohne schein im auo hab, nich nur bei alk.


    taubnuss:

    " ich fahre seit 3 jahren selbst und hab wahrscheinlich mehr dinge gesehn als du je wirst und mehr kilometer aufm buckel als du je fahrn wirst."

    einfach nur arrogant.

    "Du kannst 100mal heil nach hause kommen, beim 101mal überfährst du jemanden."
    nahc der logik stell cih ein risiko dar wenn ich
    mich überhauot ins auto setz-gibt leute die fahren nüchterns chlimmer als andere volltrunken.

    zu den statistiken: ich weiß dass sich bei alkoholkonsum die unfallrate häuft, mich würde aber interessieren ob die, die wenig trinken (also bis 0,3 oder so) auch ne höhere unfallrate haben als nichttrinker.
    und nebenbei, wenn du mit 0,3 erwischt wirst, lassen se dich so tests machen (grade über ne linie laufen uns so zeug) und wenn du das noch gut kannst is in ordnung. wenn cih den test mit und ohne alk (also minimalmenge) exakt gleich abgeschnitten habe, warum soll ich dann mit alk nicht fahren?


    und das vielzitierte überfahrene kind: wenn ich mit alk fahre, ist es in 100% der fälle zwischen 22.00 und 2.00 uhr. kinder auf der straße sind da noch unwahrscheinlicher als tagsüber, und bei geschwindigkeiten von 25km/h (30-zone, nachts behinderts ja keinen) auf einer übersichtlichen straße seh ich mich da schon noch in der lage zu bremsen.




    eine frage noch:w ieviele von euch die sich über geringe mengen alkohol aufregen, fahren übermüdet? DAS ist dann nämlich wirklich lebensgefährlich.

  32. Nach oben    #32

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    steffen: die orwürde würde ich mir aber auch machen, wenn ich im nüchternen zustand einen menschen umgefahren hätte.

  33. Nach oben    #33

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    nuss: dahinterstehen kannst du ja-nur anderen ihre meinung bitta auch lassen.
    wäre das ein persönliches gespräch gewesen, hättest du mir danne ine gescheuert statt mich zu karmen?

+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte

Lesezeichen für führungszeugnis bei antritt erforderlich?

Lesezeichen