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Thema: kfz unter 6 km/h

  1. #1

    42 Jahre alt
    aus gelaugt und mit den nerven am ende [gegen:elitaer]
    32 Beiträge seit 04/2002

    kfz unter 6 km/h

    habe mal ein paar fragen. danach zu googeln hat mich nicht weitergebracht. vllt weiß hier jemand bescheid.

    projekt: für einen geburtstag soll ein normaler pkw so umgebaut werden, dass er nur noch höchstens 6 km/h schnell fährt. er soll jedoch auch weiterhin im normalen öffentlichen straßenverkehr geführt werden dürfen.

    1. was benötigt man für unterlagen für soetwas (z.b. betriebserlaubnis, zulassung, versicherung, fahrerlaubnis etc.)?

    2. ist es möglich einen normalen pkwmotor so weit zu drosseln, dass er das fahrzeug nur noch 6 km/h schnell bewegt?

    3. welche umbauten sind im öffentlichen straßenverkehr erlaubt 8hier speziell die frage nach außen angebrachten teilen)?

    über antworten wäre ich sehr dankbar, vllt. auch mit verweis auf die richtigen gesetzes-/verordnungstexte

  2. Nach oben    #2

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    ich hab zweifel dran dass ein 6 kmh schnelles fahrzeug auf der straße fahren darf-..................................

  3. Nach oben    #3

    42 Jahre alt
    aus gelaugt und mit den nerven am ende [gegen:elitaer]
    32 Beiträge seit 04/2002
    DASS es fahren darf, daran besteht kein zweifel.....

  4. Nach oben    #4

    aus gemachter weltraumreisender
    1.544 Beiträge seit 06/2004
    afaik reichen tüv abgenommene drossel bis 6kmh, zulassung, versicherung
    fahrerlaubnis brauch man keine

    allerdings wird jeder autofahrer motiviert sein dem fahrer eines solchen gefährts den hals umzudrehen, weil es einfach nur absolut nervt wenn jemand mit nem normalbreiten auto die straße blockiert
    genauso wie rollerfahrer etc

  5. Nach oben    #5
    ich bezweifele dass so ein gefährt vom tüv abgenommen wird.
    das einzige wovon ich weiß, dass es geht sind umgebaute fiat pandas die 25km/h fahren! und natürlich diese neuartigen mördergeschosse für führerschein klasse s.

  6. Nach oben    #6

    47 Jahre alt
    aus Pulsnitz
    570 Beiträge seit 02/2003
    Doch, sowas gibt es! Vor ein oder zwei Jahren lief drüber mal ein Reportage im Fernsehen.
    Der Tüv nimmt solche Drosselungen ohne Probleme ab. Man braucht dann eben noch den Fahrzeugbrief / -schein, also Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung.
    Führerschein wird keiner benötigt, allerdings muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein.

  7. Nach oben    #7
    vip:oxy
    40 Jahre alt
    aus rufezeichen nach dem DOPPELPUNKT
    1.949 Beiträge seit 05/2001
    nimm doch gleich nen alten traktor.. der fährt auch nur 6km/h

  8. Nach oben    #8
    YaKiSiKLiM
    oxy:gast
    Bist Du Dir wirklich sicher, dass 6km/h fahrende Autos auf der Straße fahren dürfen? Es gibt Mindestgeschwindigkeiten, damit man den Verkehr nicht aufhält oder Staus verursacht...natürlich dürfen 6km/h Fahrzeuge auf den Straßen fahren, aber das sind Mofas oder diese kleinen Einsitz-Opa-fahrzeuge, die man ohne Weiteres schnell überholen kann - ganz sicher nicht ganz normale Autos, die man runterdrosseln will
    informiere Dich lieber nochmal beim TÜV - am besten anrufen und nachfragen!
    6km/h ich bitte Dich - da bin ich ja zu Fuß schneller? Was hat sowas auf der Straße verloren, der würde doch kilometer langen Stau verursachen und ich kann mir nicht denken, dass sowas wirklich erlaubt oder vom TÜV zugelassen wird - lasse mich aber belehren, wenn Du einen link oder sowas hast!
    Wenn innerorts 50km/h erlaubt sind und Du fährst nur 6km/h, dann ist das Nötigung - Ausnahmen sind ausgeschilderte Straßen mit zum Bsp. einem Traktor drauf, wo Traktoren auch die Mindestgeschwindigkeit unterschreiten dürfen!
    Hab` dazu auch grad auch was gefunden §3, Art.2 StVO sinngemäß: Fährt jemand 20, 30 oder mehr km/h langsamer als erlaubt und es bildet sich aufgrunddessen eine längere Kolonne von mind. 5-10 Fahrzeugen, ist dies als Verkehrsflussbehinderung anzusehen!

  9. Nach oben    #9

    42 Jahre alt
    aus gelaugt und mit den nerven am ende [gegen:elitaer]
    32 Beiträge seit 04/2002
    also, man darf mit fahrzeugen unter 6 km\h im straßenverkehr rumfahren. allerdings ist das mit einschränkungen behaftet.
    nach straßenverkehrszulassungsordnung (StvZO) bedarf ein fahrzeug bis max. 6 km/h einer betriebserlaubnis und einer TüV-Abnahme der Drosselungskonstruktion. Versicherung läuft bei diesen Fahrzeugen über die Private Haftpflicht, d.h. man muss für das Fahrzeug keine neue Versicherung abschließen. ALLERDINGS darf das fahrzeug bestimmte Abmessungen nicht überschreiten (§§ 30a ff.) sind in diesem falle max. 2,00 m breite.
    da muss ich jetzt natürlich nochmal nachmessen.

    dass es sich um eine behinderung des verkehrs handelt möchte ich auch nicht verneinen, nach StvZO ist dem aber nicht so, sonst könnte man solche fahrzeuge nämlich gar nicht zulassen.

    in diesem sinne..... ende der woche hab ich noch nen termin bei der zulassungsstelle, die werden mir wahrscheinlich noch mehr auskunft geben. ich werde das dann hier posten.


    ach ja, noch zu dem §3, Absatz 2 der StVO:
    dort heißt es "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern."
    es ist dort nicht näher erläutert, was genau damit gemeint ist.

  10. Nach oben    #10
    YaKiSiKLiM
    oxy:gast
    stell` man dann ein Bild von dem Gefährt ins Internet würde gern mal sehen, wie das ausschaust!
    Und viel Glück bei der Zulassungsstelle...ich wünsche mir aber, dass Du nicht in meiner Nähe wohnst

  11. Nach oben    #11
    Wäre nett wenn du mal über den Sinn dieser Aktion schreiben würdest...

    Ob es jetzt explizit verboten ist oder nicht - eine Gefahr stellst du damit trotzallem dar. Nicht nur für dich selbst. Auch andere werden zu gefährlichen Überholmanövern verleitet. Hast du mal an die Konsequenzen gedacht?

  12. Nach oben    #12

    42 Jahre alt
    aus gelaugt und mit den nerven am ende [gegen:elitaer]
    32 Beiträge seit 04/2002
    also, das ganze war so eine schnapsidee für ein geburtstagsgeschenk..... das ist der zweck dieses gefährts.....

    desweiteren zu der gefahr.... es ist sicherlich eine gefahr dieses fahrzeug auf vielbefahrenen straßen zu nutzen..... habe es ja selbst schon erlebt mit diesen 25 und 6 km/h gefährten..... aber erstens soll dieses gefährt nur innerorts bewegt werden und zweitens gibt es ja auch noch die regel der straßenverkehrsordnung -> rücksict auf andere :-)

    naja, mal sehen, was draus wird......

  13. Nach oben    #13

    47 Jahre alt
    aus Pulsnitz
    570 Beiträge seit 02/2003
    Zitat Zitat von YaKiSiKLiM
    stell` man dann ein Bild von dem Gefährt ins Internet würde gern mal sehen, wie das ausschaust!
    Und viel Glück bei der Zulassungsstelle...ich wünsche mir aber, dass Du nicht in meiner Nähe wohnst
    Ja das sind halt ganz normale Autos, nichts wo man nur allein drin sitzen könnte oder so.

    Das Problem ist allerdings nur folgendes: Wenn du angenommen ein Jahr so durch die Gegend tuckerst und dann die Drosselung rausnimmst und das Auto wieder normal im Straßenverkehr betreibst, wirst du u.U. extreme Probleme mit dem ( verrußten, verölten, komplett zugesetzten ) Motor bekommen.

  14. Nach oben    #14
    vip:oxy
    40 Jahre alt
    aus rufezeichen nach dem DOPPELPUNKT
    1.949 Beiträge seit 05/2001
    Zitat Zitat von Le~StaT
    ach ja, noch zu dem §3, Absatz 2 der StVO:
    dort heißt es "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern."
    es ist dort nicht näher erläutert, was genau damit gemeint ist.
    ein fahrzeug, was als eingetragene höchstgeschwindigkeit 6km/h hat, hat eine triftigen grund so langsam zu fahren.. nämlich weil es nicht schneller kann

  15. Nach oben    #15

    42 Jahre alt
    aus gelaugt und mit den nerven am ende [gegen:elitaer]
    32 Beiträge seit 04/2002
    @damian: du hast es erkannt

    die drosselung soll übrigens nie wieder entfernt werden.....

  16. Nach oben    #16

    36 Jahre alt
    aus AN ALLE ich bin --> ♂ nicht ♀
    62 Beiträge seit 03/2003
    naja ich überlege gerade mal so......selbst im standgas läuftn auto doch im ersten gang min. 10km/h

    da musste ja schon getriebe ändern.....aber wenn du es schaffst zeig uns bilder oder videos vom umbau =))

  17. Nach oben    #17

    38 Jahre alt
    aus einem unbekannten Land
    292 Beiträge seit 06/2004
    Zitat Zitat von ~Drive~
    naja ich überlege gerade mal so......selbst im standgas läuftn auto doch im ersten gang min. 10km/h

    da musste ja schon getriebe ändern.....aber wenn du es schaffst zeig uns bilder oder videos vom umbau =))
    Muss eigentlich langsamer als 10Km/h laufen, sonst wärst du ja mit standgas in der spielstraße, etnschuldigung, verkehrsberuhigter Bereich, zu schnell!

  18. Nach oben    #18

    36 Jahre alt
    aus AN ALLE ich bin --> ♂ nicht ♀
    62 Beiträge seit 03/2003
    Zitat Zitat von maze1601
    Muss eigentlich langsamer als 10Km/h laufen, sonst wärst du ja mit standgas in der spielstraße, etnschuldigung, verkehrsberuhigter Bereich, zu schnell!
    stimmt...naja auch egal =).....will aber trotzdem wissen wie der das macht wenn ers macht =)

  19. Nach oben    #19

    42 Jahre alt
    aus gelaugt und mit den nerven am ende [gegen:elitaer]
    32 Beiträge seit 04/2002
    ich werde euch dann berichten....kann sich nur um wochen handeln

  20. Nach oben    #20
    das mitm standgas is qautsch.... gibt wagen, die rennen fast 100 im ersten und dann passt das mitm standgas ja irgendwie nich

  21. Nach oben    #21

    42 Jahre alt
    aus den tiefen Abgründen der Seele!
    1.033 Beiträge seit 12/2001
    und was hat das mitm standgas zu tun wie schnell man im ersten gang fahren kann?
    ich kann den ersten gang auch so lang übersetzen, dass du damit 200 fahren kannst, und das standgas so niedrig einstellen, dass der wagen fast ausgeht.
    (jetzt mal übertrieben dargestellt)
    sehe den zusammenhang da irgendwie nicht.

  22. Nach oben    #22

    38 Jahre alt
    aus einem unbekannten Land
    292 Beiträge seit 06/2004
    Zitat Zitat von noname
    das mitm standgas is qautsch.... gibt wagen, die rennen fast 100 im ersten und dann passt das mitm standgas ja irgendwie nich
    ??? sinn der aussage?

  23. Nach oben    #23

    47 Jahre alt
    aus Pulsnitz
    570 Beiträge seit 02/2003
    Erm, zwischen Drehzahl und Geschwindigkeit besteht ja bekanntlich direkte Proportionalität.
    Mit einem normalen Auto kommt man in ersten Gang, wenn man ihn voll ausfährt, auf ca. 50 kmh bei 6000 U/min. Bei 1000 U/min fährt man folglich ca. 8 und in Leerlaufdrehzahl ( 750 U/min ) 5 bis 6 km/h.
    --> möglich

  24. Nach oben    #24

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    maze: die fahren ja dann nich 100 mit standgas-.............................1. gang is nich unbedingt standgas-

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