Hallo Leute ich brauch da mal eure Hilfe in einer rechtlichen Sache, nein nicht privat wegen ner Klausur. Vielleicht kann mir ja einer helfen...
also angenommen X läd Y zum Abendessen ein und Y nimmt das Angebot an. X kauft für das Essen teure Delikatessen ein jedoch sagt wenige Stunden vorher Y das Abendessen ab. Hat da X Schadensersatzanspruch?
so meine Theorie lautet nein und zwar weil...
Der Y zwar das Angebot des X angenommen hat, aber der entscheidene Sachverhalt des inneren Tatbestandes fehlt. Er war sich zwar bewußt das er handelt (Handlungswille) aber es lag kein Erklärungswille vor. Das bedeutet er wußte nicht das er mit der Zusage ein Rechtsgeschäft verbunden ist bzw. etwas rechtlich erhebliches.
also gab es nie einen Vertrag oder ähnliches und somit gibt es auch keinen anspruch auf schadensersatz.
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