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Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Recht/Jura

  1. #1

    40 Jahre alt
    626 Beiträge seit 12/2003

    Recht/Jura

    Hallo Leute ich brauch da mal eure Hilfe in einer rechtlichen Sache, nein nicht privat wegen ner Klausur. Vielleicht kann mir ja einer helfen...


    also angenommen X läd Y zum Abendessen ein und Y nimmt das Angebot an. X kauft für das Essen teure Delikatessen ein jedoch sagt wenige Stunden vorher Y das Abendessen ab. Hat da X Schadensersatzanspruch?

    so meine Theorie lautet nein und zwar weil...

    Der Y zwar das Angebot des X angenommen hat, aber der entscheidene Sachverhalt des inneren Tatbestandes fehlt. Er war sich zwar bewußt das er handelt (Handlungswille) aber es lag kein Erklärungswille vor. Das bedeutet er wußte nicht das er mit der Zusage ein Rechtsgeschäft verbunden ist bzw. etwas rechtlich erhebliches.

    also gab es nie einen Vertrag oder ähnliches und somit gibt es auch keinen anspruch auf schadensersatz.

  2. Nach oben    #2

    39 Jahre alt
    aus gesprochen reumütig: ok, ok, ich nehms zurück :(
    285 Beiträge seit 12/2002
    das hatte irgendwas mit nem gefälligkeitsverhältnis zu tun. musste das in meine privatrechtklausur auch bearbeiten. die antwort ist auf jeden fall nein.
    ich würd also sagen, dass das so stimmt wie du es geschrieben hast

  3. Nach oben    #3
    wäre das Essen nicht eine Art "Geschenk" gewesen?

    Vllt hilft dir das ja weiter?

    Ansonsten, wird da wohl kein Gericht drauf eingehen. Auch wenn man eine mündliche Zusage gemacht hat.

  4. Nach oben    #4

    42 Jahre alt
    aus Rostock
    11 Beiträge seit 01/2003
    Eine Einladung zu einem Essen (zumal offensichtlich slebst gekocht) hat natürlich nicht die Wirkung eines Vertrages. Auch ne GoA kann man hier wohl kaum annehmen, denn der eine hat nicht wirklich in dem Sinne ein Geschäft für den anderen geführt.
    Also vertragliche Ansprüche sind schon mal raus, mir würde jedenfalls kein passender Vertrag einfallen. Auch bei den nicht-vertraglichen siehts so aus. Wo soll der Schaden sein, wenn doch die Waren alle auch selber essen kann...

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