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Thema: Fahrzeugschein

  1. #1

    Fahrzeugschein

    Hey, eine kleine Frage:

    Welche Ausstattungszubehör wird im Fahrzeugschein unter Bemerkungen vermerkt?

    Klimaanlage, Alarmanlage, Felgen?

  2. Nach oben    #2

    aus dem Urknall entstanden
    1.130 Beiträge seit 03/2005
    felgen

  3. Nach oben    #3

    41 Jahre alt
    168 Beiträge seit 06/2002
    k.a. vllt sachen die eingetragen sein müssen?

  4. Nach oben    #4
    melody
    oxy:gast
    Zitat Zitat von RuGuR
    k.a. vllt sachen die eingetragen sein müssen?
    schlaumeier

  5. Nach oben    #5

    36 Jahre alt
    aus geraubt, schulterteufel - schulterengels verbündete
    468 Beiträge seit 04/2005
    ich denke so sachen wie breitreifen, felgen, böser blick, pedale und der ganze schmonges.
    was halt nicht zur serienmäßigen ausstattung gehört.

  6. Nach oben    #6

    39 Jahre alt
    aus Elgerschwier
    9 Beiträge seit 08/2005
    und was die sicherheit des fahrzeuges bzw anderer verkehrsteilnehmer gefährden könnte...
    wenn de ne klimaanlage einbaust hat des keine so auswirkungen. außer du schließt sie falsch an
    machst aber zusätzliche beleuchtung dran (z.b. unterboden beleuchtung) kannst damit anderer verkehrsteilnehmer gefährden -> folge müsstest es eintragen lassen (was aber in Deutschland kein TÜV macht) :o)
    war jetzt auch nur als bsp
    so isses bei breiteren reifen usw.

  7. Nach oben    #7
    vip:oxy
    40 Jahre alt
    aus rufezeichen nach dem DOPPELPUNKT
    1.949 Beiträge seit 05/2001
    wie siehts mit fussraumbeleuchtung aus?

    das ist ja innenraum und in der stvo steht, das licht darf den fahrer nicht ablenken, andere verkehrsteilnehmer auch nich und darf nicht direkt sichtbar sein..

    sagt da der tüv was?

  8. Nach oben    #8

    aus gesprochen verärgert über die benzin-, zigaretten-und alkoholpreise!!! deweiteren bin ich ein kulturbanause!
    362 Beiträge seit 03/2003
    Zitat Zitat von dam:ian
    wie siehts mit fussraumbeleuchtung aus?

    das ist ja innenraum und in der stvo steht, das licht darf den fahrer nicht ablenken, andere verkehrsteilnehmer auch nich und darf nicht direkt sichtbar sein..

    sagt da der tüv was?
    auch innenraumbeleuchtung darf man nur im stand anhaben! genauso wie du unterbodenneon im stand haben darfst! dagegen sagt auch die polizei nix! nur mit beleutung fahren is verboten!

  9. Nach oben    #9

    41 Jahre alt
    aus dem wilden Süden
    1.679 Beiträge seit 12/2001
    Naja, Innenraumbeleuchtung is recht einfach zu realisieren. Einfach mit den Türkontakten verbinden un schon sollte das klar gehn.
    Aber die Unterbodenbeleuchtung is schon was schwieriger. Mit den Türkontakten wirst dus wohl nit verbinden wollen, ...
    Ich glaub aber das die da eh eher was dagegen habn. Zu Unterbodenbeleuchtung gibts sehr verschiedene Aussagen. Hat da wer Erfahrungen mit?

  10. Nach oben    #10

    40 Jahre alt
    24 Beiträge seit 08/2005
    Moin,
    Unterbodenbeleuchtung ist erlaubt! Bei Montage ist die Bodenfreiheit zu beachten, sie müssen bauartgenehmigt sein (mit E-Prüfzeichen oder ABE oder Gutachten) und sobald die Zündung eingeschaltet wird müssen sie sich abschalten. Dürfen also nur im Stand gehen.

    Im Fahrzeugschein sind nicht nur eintragungen von Sonderzubehör wie Felgen, Sportauspuff, Fahrwerk etc eingetragen sondern auch Ausnahmegenehmigungen wie fehlende Nebelschlussleuchte oder fehlende Leuchtweitenregulierung bei EU-Re-Importen.

    Ta Ta Alex.

  11. Nach oben    #11

    36 Jahre alt
    aus dem Leben ausgeschlossen
    775 Beiträge seit 03/2005
    Zitat Zitat von RuGuR
    k.a. vllt sachen die eingetragen sein müssen?
    einer der geilsten posts! was geht. war des so ernst gemeint oder nur en scherz?

  12. Nach oben    #12

    aus gesprochen verärgert über die benzin-, zigaretten-und alkoholpreise!!! deweiteren bin ich ein kulturbanause!
    362 Beiträge seit 03/2003
    man muss eig gar nichts eintragen, man muss nur den wisch mitführen von den tüv-begutachtungen oder abe's oder sonst was! das eintragen is nicht nötig!

  13. Nach oben    #13

    40 Jahre alt
    24 Beiträge seit 08/2005
    Zitat Zitat von Night Rider
    man muss eig gar nichts eintragen, man muss nur den wisch mitführen von den tüv-begutachtungen oder abe's oder sonst was! das eintragen is nicht nötig!
    Sehr gefährliches halbwissen!

    Es gibt grob gesagt 3 verschiedene Situationen.
    1. Das Anbauteil hat eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis). Dies bedeutet: Anbauen nach Anleitung und die ABE im Auto mitführen.

    2. Das Anbauteil hat ein Teilegutachten. Dies bedeutet es ist für Dein Fahrzeug (vorausgestzt es steht drin) zugelassen, aber es muss nach der Montage von einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TüV, Dekra, Küs, etc) begutachtet werden. Die Begutachtung und Abnahme ist laut §19 (3) StVZO Pflicht und stellt sicher das das Teil ordnungsgemäß und entsprechend dem Gutachten montiert wurde. Das Gutachten der Abnahme ist dann im Auto mitzuführen und KANN (muss nicht) in die Fahrzeugpapiere übernommen werden.

    3. Man baut mehrere Teile die sich gegenseiig beeinflussen können in Kombination an. Klassisches Beispiel: Alufelgen in Verbindung mit einem Sportfahrwerk oder Sportlenkrad. Jedes einzelne Teil hat zwar ein Gutachten aber die Kombination muss hier von einem Gutachter bewertet werden (Lenkver und Fahrverhalten, Freigängigkeit der Räder, etc.). In einem solchen Fall ist eine Abnahme nach §21 StVZO Pflicht. Bei positiver Abnahme durch den Sachverständigen gibt es ein Gutachten welches in die Fahrzeupapiere eingetragen werden MUSS!

    Ta Ta Alex.

  14. Nach oben    #14

    aus gesprochen verärgert über die benzin-, zigaretten-und alkoholpreise!!! deweiteren bin ich ein kulturbanause!
    362 Beiträge seit 03/2003
    also bei meinen tieferlegungsfedern hatte ich auch gutachten nach § 21(glaub ich) und mir wurde gesagt ich muss es nich eintragen lassen!!!! ein kumpel von mir hat nen sportluftfilter drin und auch abnahme nach §21 und musste auch nich eintragen lassen!
    die bullen sagen doch eh nix, denen zeigst du den wisch vom tüv und aus, die werden da sicher net reklamieren! ein bekannter hat nen ganzen ordner bei sich im auto mit tüv und hau mich tot! den haben sie kontrolliert und erst mal gemeint, hey, chromfelgen, sind doch in deutschland gar nich legal.......*andiestirnklatsch* die bullen haben meistens eh keine ahnung, von daher isses scheißegal ob im schein oder auf nem blatt!!!!!

    zu 1 und 2 hab ich nie was anderes behauptet!

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