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Thema: Lyrics für noch nicht veröffentlichte Alben?

  1. #1

    34 Jahre alt
    aus gelutschte Rosette
    525 Beiträge seit 01/2005

    Lyrics für noch nicht veröffentlichte Alben?

    Ja im Titel steht es. Gibt es eine Seite, die soetwas hat? Theoretisch muss das möglich sein, da ja Musikvertreter die Alben schon weit voher bekommen... Aber ob das nach der Lyric-geschichte noch so möglich ist.

    Weiß Jemand obs sowas gibt?

  2. Nach oben    #2

    38 Jahre alt
    aus sichtslos mit mir zu diskutieren da aus fallend werdend ™ ; aus unerFLOilichen gründen fehlen hier 2 Karmakästchen und DAEmlicherweise wurd ich nochmal um eins beschnitten. ■■■ ;(
    2.237 Beiträge seit 06/2003
    ich glaube sowas wäre illegal

  3. Nach oben    #3
    Mayden_XxX
    oxy:gast
    auch lyrics von bereits veröffentlichten titeln selber zu veröffentlichen ist nicht erlaubt!!
    suchst du was konkret?!

  4. Nach oben    #4

    34 Jahre alt
    aus gelutschte Rosette
    525 Beiträge seit 01/2005
    PN Aber trotzdem danke

  5. Nach oben    #5

    38 Jahre alt
    aus sichtslos mit mir zu diskutieren da aus fallend werdend ™ ; aus unerFLOilichen gründen fehlen hier 2 Karmakästchen und DAEmlicherweise wurd ich nochmal um eins beschnitten. ■■■ ;(
    2.237 Beiträge seit 06/2003
    Zitat Zitat von Mayden_XxX
    auch lyrics von bereits veröffentlichten titeln selber zu veröffentlichen ist nicht erlaubt!!
    suchst du was konkret?!

    ja aber erst seit kurzem, vorher wars legal und trotzdem gibtz haufenweise seiten die ihre dienste weiter betreiben

  6. Nach oben    #6
    Mayden_XxX
    oxy:gast
    vorher wars legal? mit was für einer novellierung wurde es denn illegal?

  7. Nach oben    #7

    38 Jahre alt
    aus sichtslos mit mir zu diskutieren da aus fallend werdend ™ ; aus unerFLOilichen gründen fehlen hier 2 Karmakästchen und DAEmlicherweise wurd ich nochmal um eins beschnitten. ■■■ ;(
    2.237 Beiträge seit 06/2003
    Wer ohne Zustimmung der Rechteinhaber Songtexte (Lyrics) im Internet anbietet, der begeht eine Straftat. Das bestätigte nun auch das Landgericht Berlin in Form einer einstweiligen Verfügung gegen den Betreiber der Songtexte-Seite "Searchwolf.de", der diese kostenlos angeboten hatte.

    Im Auftrag mehrerer Musikverlage hat die Rechtsanwaltskanzlei Wollmann & Partner GbR etliche Webmaster abgemahnt. Die Seitenbetreiber haben nicht die notwendigen Zustimmungen der Rechteinhaber (Urheber, Verlag) eingeholt und die Songtexte illegal angeboten. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob die Seiten als Hobby betrieben oder mit Gewinnerzielungsabsichten geführt werden. Professionelle Dialeranbieter werden genauso abgemahnt wie Fans, die einfach nur Lyrics zum Mitsingen angeboten haben.

    Abzocke oder berechtigte Abmahnungen?

    Die einstweilige Verfügung gegen den Betreiber von Searchwolf.de vom 01.04.2005 (AZ: 16.0.192/05), der sich nach Informationen von Netzwelt.de geweigert hatte eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, bestätigt die Ansicht der Rechtsanwälte. Gleichzeitig bestätigte das Landgericht Berlin auch den zugrundegelegten Streitwert von 50.000 Euro pro Fall.

    Die hohen Anwaltsgebühren rücken in dem Fall auch mehr und mehr in den Mittelpunkt. Wegen der massenhaften Abmahnung und der hohen Anwaltsgebühren haben sich die abgemahnten Webmaster zur "Interessengemeinschaft Songtexte" zusammengeschlossen. Aus ihrer Sicht sind die Anwaltsgebühren von 1.600 Euro pro Fall übertrieben. Insgesamt, so heißt es auf der Webseite der IG, wurden 209 Abmahnungen mit geforderten Anwaltsgebühren von 334.500 Euro versendet.

    Dem widerspricht Pascal Tavanti, Rechtsanwalt der Kanzlei Wollmann & Partner GbR. Auf Anfrage von Netzwelt.de erklärt er, "dass sich die Anwaltsgebühren pro Fall nicht immer auf 1.600 Euro belaufen, wir haben auch keine 209 Abmahnungen verschickt und es werden auch keine Anwaltsgebühren in Höhe von 334.500 Euro verdient! Zumeist liegen die Kostenerstattungsansprüche aufgrund der Umstände des Einzelfalls deutlich unter 1.000 Euro. Höchstens werden 1.600 Euro geltend gemacht. Erhält jemand mehrere Abmahnungen, so kann es nach den Umständen des Einzelfalls (z. B. bei Schülern oder Studenten) durchaus sein, dass nur Kosten wegen einer Abmahnung - und diese dann unter 1.000 Euro vereinbart werden.


    quelle


    ...mehr...
    ...und noch mehr...

  8. Nach oben    #8
    Mayden_XxX
    oxy:gast
    hallo halt stopp!! du verwechselst da was. nur weil es nun das erste mal mehr oder weniger(!) ausjudiziert wurde heißt das nicht das nicht schon vorher recht bekannt war das das nicht wirklich mit den gesetzen überein spricht!!

  9. Nach oben    #9

    38 Jahre alt
    aus sichtslos mit mir zu diskutieren da aus fallend werdend ™ ; aus unerFLOilichen gründen fehlen hier 2 Karmakästchen und DAEmlicherweise wurd ich nochmal um eins beschnitten. ■■■ ;(
    2.237 Beiträge seit 06/2003
    ja aber es ist ein präsendenzfall, des ist beinahe so gut wie gesetz

  10. Nach oben    #10

    34 Jahre alt
    aus gelutschte Rosette
    525 Beiträge seit 01/2005
    Leute, ich hab nur gefragt ob es sowas gibt/ geben darf. Ihr solltet euch nun nicht wegen der Gesetzgebung streiten...

  11. Nach oben    #11
    Mayden_XxX
    oxy:gast
    ich hör gleich auf einen beitrag erlaube ich mir aber noch.

    wenn du bei einem fremdwort nicht weißt wie man es schreibt - lieber nicht verwenden!!

    und aus!

  12. Nach oben    #12

    38 Jahre alt
    aus sichtslos mit mir zu diskutieren da aus fallend werdend ™ ; aus unerFLOilichen gründen fehlen hier 2 Karmakästchen und DAEmlicherweise wurd ich nochmal um eins beschnitten. ■■■ ;(
    2.237 Beiträge seit 06/2003
    hui ich hab mich verschrieben, köpf mich!

    kollega wenn du nicht weiter argumentieren kannst als so würd ich ganz die fresse halten

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