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Thema: GEZ-Befreiung?

  1. #1
    oxy:mod Avatar von nord:licht
    aus verkauft
    1.372 Beiträge seit 09/2002
    Danke
    2

    GEZ-Befreiung?

    Ich mach momenten ein FSJ und in meinem Infoheft dazu steht, dass ich mich von den GEZ-Gebühren befreien lassen könnte. Wie stellt man das an, gibt es da Bedingungen, die man da erfüllen muss?

  2. Nach oben    #2
    vip:oxy
    40 Jahre alt
    aus rufezeichen nach dem DOPPELPUNKT
    1.949 Beiträge seit 05/2001
    geh zur post(?) und stell einen antrag auf befreiung..

  3. Nach oben    #3

    43 Jahre alt
    aus Ulm
    332 Beiträge seit 11/2002
    Zitat Zitat von nord:licht
    Ich mach momenten ein FSJ und in meinem Infoheft dazu steht, dass ich mich von den GEZ-Gebühren befreien lassen könnte. Wie stellt man das an, gibt es da Bedingungen, die man da erfüllen muss?
    Schau mal hier nach, da gibt's auch ein Antragsformular.

    Gruß,
    Steffen

  4. Nach oben    #4
    oxy:mod Avatar von nord:licht
    aus verkauft
    1.372 Beiträge seit 09/2002
    Danke
    2
    Soweit ich mein Info-Heftchen verstanden habe, müsste der Antrag beim Sozialamt gestellt werden.

    @Steffen M.: Da steht aber nix zum Thema FSJ, oder?

  5. Nach oben    #5

    43 Jahre alt
    aus Ulm
    332 Beiträge seit 11/2002
    Zitat Zitat von nord:licht
    Soweit ich mein Info-Heftchen verstanden habe, müsste der Antrag beim Sozialamt gestellt werden.

    @Steffen M.: Da steht aber nix zum Thema FSJ, oder?
    Ich hatte es nur grob überflogen, aber nichts bzgl. FSJ gelesen. Trifft vielleicht eine der aufgelisteten Bedingungen zu (z.B. Einkommen unterhalb einer gewissen Grenze)?

    Früher war da was mit dem "Sozialhilferegelsatz". Wenn man da drunter lag, wurde man befreit (z.B. Studenten mit geringem Einkommen). Wie das heute ist, weiß ich leider nicht. Ich konnte mich als Zivi (1999) jedenfalls nicht befreien lassen. Schau mal hier: http://www.soziales-jahr.info/6-1infos-est.html#GEZ

    Aber wirklich weiterhelfen wird Dir das vermutlich auch nicht.

    Gruß,
    Steffen

  6. Nach oben    #6
    du schreibst ein einschreiben mit rückschein an die gez mit "geräte defekt und an unbekannt entsorgt"

    damit musst du dann dein leben lang nie mehr gez bezahlen.

    zukünftige briefe kannst du sofort entsorgen und die gez schergen vom grundstück verweisen, falls sie nicht verschwinden zeigst du sie an.

    viel spaß mit dem ersparten vermögen.

  7. Nach oben    #7
    oxy:mod Avatar von nord:licht
    aus verkauft
    1.372 Beiträge seit 09/2002
    Danke
    2
    @Steffen: Ja, ich mach mein FSJ in BaWü, ich werd mich dann wohl mal morgen bei meiner FSJ-Beauftragen erkundigen wie und ob das möglich ist. Danke für die Links .

  8. Nach oben    #8
    9. Rundfunkgebührenbefreiung


    Ich bin arbeitslos / schwerbehindert / habe ein geringes Einkommen oder bin Sozialhilfeempfänger / Schüler / Student / Auszubildender / Rentner.
    Kann ich mich von der Rundfunkgebühr befreien lassen?
    Eine Befreiung von der Gebührenpflicht können Personen erhalten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Informationen zu den Befreiungsvoraussetzungen erhalten Sie hier. Bitte beachten Sie, dass eine Befreiung auf keinen Fall automatisch, sondern nur auf Antrag erfolgt.

    Wo kann ich eine Befreiung beantragen?
    Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist bei der GEZ, 50656 Köln, zu stellen. Antragsformulare erhalten Sie bei der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung und hier.

    Das Antragsformular muss eigenhändig unterschrieben und mit den notwendigen Unterlagen per Post an die GEZ gesandt werden.

  9. Nach oben    #9
    wozu befreiung?

    siehe mein beitrag.

  10. Nach oben    #10

    41 Jahre alt
    871 Beiträge seit 09/2004
    also hier in trier hab ich beim eintragen im rathaus ein infoblatt mitbekommen da steht drauf das ich beim gez-befreiungsauftrag eine bafög-bestätigung mitbringen soll

    @tonyy

    1. es gibt noch nette leute
    2. manch einer wohnt im erdgeschoss und kann nicht den ganzen tag seine fenster vor bösen gez-spanner beschützen ;(

  11. Nach oben    #11
    ´@tonyy

    1. es gibt noch nette leute
    2. manch einer wohnt im erdgeschoss und kann nicht den ganzen tag seine fenster vor bösen gez-spanner beschützen ;(

    1. was hat das mit nett zu tun? freiwillig einem riesen wasserkopf geld hinten rein zu schieben, was mit stasi methoden arbeitet um an ihre zwangsgebüren zu bekommen.
    2. was kann dir der gez spanner schon beweisen? das was aus dem fenster bei dir flackert ist nur ein beamer womit du dvds schaust, oder dein nicht internetfähiger pc

    soll er erst mal das gegenteil beweisen ohne in deine wohnung zu kommen. falls er dich zwansanmeldet, anzeige wegen urkundenfälschung!

    so einfach geht das

  12. Nach oben    #12

    41 Jahre alt
    871 Beiträge seit 09/2004
    hmm alsoein nen normalen fernseher wird er wohl noch erkennen
    und beweisen kann man das ganze wohl mit nem foto

  13. Nach oben    #13
    was ein blödsinn. foto? kann auch eine optisch etäuschung sein.

    wenn du hart bleibst und nicht nachgibst kann die gez dir nicts beweisen. so ist die rechtslage.

  14. Nach oben    #14
    vip:oxy
    40 Jahre alt
    aus rufezeichen nach dem DOPPELPUNKT
    1.949 Beiträge seit 05/2001
    selbst ne riesengroße sat-schüssel ist kein beweis, dass du einen fernseher hast.. die gez muss dir explizit beweisen, dass du einen fernseher hast.. anzeichen dafür zählen nicht als beweis

  15. Nach oben    #15
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    vor allem tangiert ein foto durch das fenster in nicht zu verachtender weise deine privatsphäre.

  16. Nach oben    #16

    41 Jahre alt
    aus dem Herzi Frankens....
    12 Beiträge seit 10/2003
    GEZ-Befreiung ist der größte Witz!
    Scheint für die nur ne zusätzliche Quelle zu sein, um an neue Adressen zu kommen. :kotz:

    Ich krieg fast Höchstsatz BaföG und bekomme keine Befreiung, weil die nämlich nur die KALTMiete anrechnen. Tja, dass bei mir mehr als 100 % nochmal darauf kommen bis zum Mietzins, interessiert die nicht.

    Vorschlag der Sozialamts-Tussi: ich könnte ja meine Eltern auf die 45 euro, die mir noch zum Höchstsatz fehlen, auf Unterhalt verklagen, dann hätte ich auch das Geld für die GEZ!

    Gar keinen Antrag stellen, die könnens nicht nachweisen, dafür brauchen sie nen Durchsuchungsbefehl. Und den stellt wirklich kein Richter aus......

  17. Nach oben    #17

    aus gemachter weltraumreisender
    1.544 Beiträge seit 06/2004
    auch mit bafög höchstsatz hat man nicht genug kohle für gez, bei mir geht schon fast die ganze kohle für fixkosten drauf..

    aber mal zurück zum thema
    gez befreiung zu kriegen ist kaum zu schaffen
    meistens hat man dann ruckzuck nen gez fritzen anner tür stehen der nochmal nachfragt!

    aber ich bin ja mal gespannt was demnächst passiert, kein gez angemeldet und sat schüssel auffem balkon (aber eh erstmal kein tv dran weil keine kohle fürn neuen :/)

  18. Nach oben    #18

    41 Jahre alt
    aus dem Herzi Frankens....
    12 Beiträge seit 10/2003
    Sag ich doch!

  19. Nach oben    #19
    vip:oxy
    38 Jahre alt
    aus rangierter mister : oxybrain : 2005
    1.671 Beiträge seit 10/2001
    Danke
    1
    ich freu mich auch schon wenn so ein gez fritze vor meiner tür steht,
    dann geh ich nochmal gediegen duschen und mach den abwasch und dann so 30min später mach ich dem mal auf und sag ihm das ich 6 kleine freunde habe die alle schneller laufen können als er

    der knüller war bei uns immernoch das meine schwester (damals 12 jahre alt) ne mahnung gekriegt hat sie solle gez bezahlen

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