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Ergebnis 1 bis 15 von 15

Thema: kdv-antrag-->zivi

  1. #1

    aus dem Kreis
    521 Beiträge seit 01/2003

    kdv-antrag-->zivi

    hat einer von euch ne gute vorlage für den kdv-antrag parat? also muss ja nicgt ausformuliert sein, einzelne argumente sind auch erwünscht

  2. Nach oben    #2

    39 Jahre alt
    aus !! Schluss jetzt!! Dea:mon hats verboten!
    390 Beiträge seit 02/2005
    religion oder erziehung => werte
    das reicht. formulier dazu 1 1/2 seiten, dann biste auf der sicheren seite.
    also entweder ministrant oder pazifist. oder beides =)

  3. Nach oben    #3
    dorkey
    oxy:gast
    ja, ich schreib dir ne pn

  4. Nach oben    #4

    37 Jahre alt
    aus gesprochen glücklich :)))
    336 Beiträge seit 04/2004
    KDV-Antrag

    Absender:
    Name
    Strasse
    Wohnort
    Geburtsdatum
    Personenkennziffer

    Adresse des zustaendigen Kreiswehrersatzamtes


    Ort, Datum

    per Einschreiben mit Rueckschein

    betr.: Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgruenden unter Berufung auf Artikel 4, Absatz 3 Grundgesetz

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich beantrage die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgruenden unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz.

    (eigenhaendige Unterschrift)

    P.S.: Zwei Anlagen sende ich nach:
    1. Lebenslauf
    2. Persoenliche Begruendung

    -------------------------------
    1. Lebenslauf:
    Der Lebenslauf sollte ein Bild von der Person entstehen lassen, d.h. wesentliche persoenliche Daten wie Geburtsdatum, Geburtsort, Angaben zu Eltern und Geschwistern, zum schulischen und beruflichen Werdegang enthalten. Erwaehnt werden sollten auch Interessensgebiete, Hobbies, Mitgliedschaft in Vereinen, Mitarbeit in Kirchengemeinden, Jugendgruppen o.ae., also insbesondere Aktivitaeten,die einen Zusammenhang mit der Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung andeuten oder aufzeigen.

    2. Persoenliche Begruendung:
    Die persoenliche, ausfuehrliche Begruendung der Gewissensentscheidung sollte deutlich machen, wie die eigene Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung zustandegekommen ist. Folgende Stichpunkte sind hilfreich: Erziehung/Familie(nschicksale), Kriegserlebnisse und -erinnerungen in der Familie, besondere Anregungen durch Schule, Freundeskreis, persoenliche Erlebnisse, Besuch von Kriegsgraeber- oder Gedenkstaetten und Beschaeftigung mit Themen Frieden/Krieg waehrend Reisen, durch Buecher, Filme, Ausstellungen etc.
    Ausserdem sollten die persoenlichen Wertvorstellungen (moralisch, ethisch, religioes) beschrieben werden, die fuer die eigene Person verbindlich sind. Vorgefertigte Formulierungen sollten nicht Eingang finden in den Text. Christliche Glaubensueberzeugungen (5. Gebot im Dekalog: »Du sollst nicht toeten!«; Gebot der Feindesliebe in der Bergpredigt ; »Wer das Schwert nimmt, wird durch das Schwert umkommen!«) oder ethische Grundauffassungen, z.B. zur moralischen Verwerflichkeit von Gewalt oder gewaltsamer Vergeltung (»Was Du nicht willst, das man Dir tu’, das fueg’ auch keinem andern zu!«) oder zum Recht auf Leben oder politisch-pazifistische Grundueberzeugungen zu den Folgen von Krieg und Kriegsvorbereitung, zur gewaltfreien Alternative zum Militaer (Soziale Verteidigung, Ziviler Friedensdienst, Mediation) sollten untermauern, dass der Kriegsdienstverweigerer eine Gewissensentscheidung gegen jeden Kriegsdienst getroffen hat, die ihn prinzipiell daran hindert, Menschen auf militaerischen Befehl oder Anordnung im Krieg zu toeten.

    http://home.snafu.de/kdv/contentpages/antrag.html

  5. Nach oben    #5

    aus dem Kreis
    521 Beiträge seit 01/2003
    dankeschön na dann werd ich mir mal was aus den fingern saugen was mich so traumatisieren würde ne wumme in die hand zu nehmen
    dorkey, noch keine pn da..

  6. Nach oben    #6
    dorkey
    oxy:gast
    eigtl wurde schon alles gesagt

  7. Nach oben    #7

    aus dem Kreis
    521 Beiträge seit 01/2003
    joa is schon recht ausführlich..hm aber muss nich alles so unheimlich wahrheitsgetreu sein oder? is zwar ne doofe frage aber nachprüfen können die ja n scheißn was ich für erlebnisse hatte die mich zu der und der überzeugung gebracht haben, gell?
    und..ich hab morgen die musterung..hab gelesen dass ich die kdv erst danach einreichen solte, beim einberufungsbescheid..kanns ein dass man eh als das ungebrauchte 1/3 durchs raster fällt..is das zu riskant?

  8. Nach oben    #8

    aus dem Kreis
    521 Beiträge seit 01/2003
    ach ja ne begründung wär:
    ich hab langes haar
    ich bin ein großstadthippie und
    robben im dreck is scheiße

  9. Nach oben    #9

    37 Jahre alt
    aus gesprochen glücklich :)))
    336 Beiträge seit 04/2004
    Zitat Zitat von Ignatz
    ach ja ne begründung wär:
    ich hab langes haar
    ich bin ein großstadthippie und
    robben im dreck is scheiße
    für mich nachvollziehbar aber obs anerkannt wird?

  10. Nach oben    #10

    aus dem Kreis
    521 Beiträge seit 01/2003
    je nachdem wie behindert ich mich anstell..hm soll ichs echt versuchen?
    nein ich schreib schon was normales..

  11. Nach oben    #11

    aus dem Kreis
    521 Beiträge seit 01/2003
    und sowas kan ich auch außerhalb von ner kaserne erleben falls ich jeh lust verspühr

    http://lustich.de/lustich/bilderdb-bilder-3-180.html


  12. Nach oben    #12

    37 Jahre alt
    aus gesprochen glücklich :)))
    336 Beiträge seit 04/2004
    ey, krieg ich noch karma für meine recherche?

  13. Nach oben    #13

    aus dem Kreis
    521 Beiträge seit 01/2003
    ach ja..hm..machst des nur für karma? ne dann nicht..ach was is mir ja schnuppe..und hilfreich wars ja

  14. Nach oben    #14

    37 Jahre alt
    aus gesprochen glücklich :)))
    336 Beiträge seit 04/2004
    Zitat Zitat von Ignatz
    ach ja..hm..machst des nur für karma? ne dann nicht..ach was is mir ja schnuppe..und hilfreich wars ja
    nee, eigtl nicht...ist aber manchmal ein netter nebeneffekt

  15. Nach oben    #15

    aus gemachter weltraumreisender
    1.544 Beiträge seit 06/2004
    geht auch viel einfacher

    Aufgrund meiner staatlich garantierten Rechte (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1 Absatz 1 & Artikel 2 Absatz 1 & Artikel 3 Absatz 3 sowie Artikel 12 Absatz 1) mach ich von meinem Recht (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 4 Absatz 3) den Dienst an der Waffe gebrauch.

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