Haben wir einen Hobby-Juristen der sich mit Erbrecht auskennt?
Wenn ja, wie ist das eigentlich mit dem Enterben?
geht das immer oder muss dazu ein grund vorliegen damit man jemanden enterben kann?
Haben wir einen Hobby-Juristen der sich mit Erbrecht auskennt?
Wenn ja, wie ist das eigentlich mit dem Enterben?
geht das immer oder muss dazu ein grund vorliegen damit man jemanden enterben kann?
kommt drauf an was du unter enterben verstehst. den pflichtteil kriegen z.b. kinder immer, es sei denn es liegt ein grnd vor (mordversuch am erblasser oder ähnliches)
Okay das wollte ich wissen, dankeZitat von Viviane
hört sich nach stress zuhause an!
Nein ich hab mit niemandem Stress, gott sei dankZitat von Hupengustav
Bin nur indirekt davon betroffen.
das Erbrecht ist sau kompliziert, ich denke da ne Aussage zu treffen ist schwer. Ich würd ne Steuerberater oder Fachanwalt fragen den man kann diesen Pflichtanteil durch Tricks auch umgehen soweit ich weiß...
Erbauseinandersetzungen sind mit das längste was man sich antun kann und werden nicht ohne Grund von der Rechtsschutzversicherung nicht (soweit ich weiß) übernommen.
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