Das Luftsicherheitsgesetz:
Jäger sollten Flugzeuge, die für einen Anschlag benutzt werden, vor diesem zum Landen/Absturz zwingen. Hierdurch könnten Passagiere umkommen bzw werden
Was meint ihr?
Das Luftsicherheitsgesetz:
Jäger sollten Flugzeuge, die für einen Anschlag benutzt werden, vor diesem zum Landen/Absturz zwingen. Hierdurch könnten Passagiere umkommen bzw werden
Was meint ihr?
grundsätzlich ist das in den USA schon so gesetz, aber wer gibt den Befehl ein vollbesetztes Passagierflugzeug von einer F-16 abschießen zu lassen, wenn sich dann hinterher rausstellt, daß nur das Funkgerät kaputt war? außerdem kann man nicht ohne weiteres sagen, daß die Tötung weniger durch daß potentielle Überleben (sofern die Bedrohung wirklich real ist und auch dann ist es "nur" eine Bedrohung) vieler zu rechtfertigen ist...
Wenn dann dürfte es nur vom Bundeskanzler, und nicht vom Verteidigungsminister angeordnet werden.
ist es nicht so, daß der Bundestag die mandate vergibt und btw ist der Einsatz der Bundes im Inneren nach wie vor nur unter bestimmten Umständen erlaubt (nach erdbeben oder überflutungen o.Ä.) Abschießen müsste dann wohl eher die Polizei...
edit: jetzt muß ich mir grad ein grünes Kampfflugzeug vorstellen auf dem in großen weißen Lettern POLIZEI steht
Auch bei Flugzeugen ist Sichtkontakt von Cockpit zu Cockpit möglich, von daher ist da nix mit nur Funkgerät kaputt, wobei die natürlich auch redundant ausgelegt sind...
Von daher muss man dann halt immer abwägen was mehr Schaden anrichtet, das abgeschossene Flugzeug oder das Flugzeug das im AKW landet.
hehe die halten dann einen zettel an die scheibe mit "entführung! holt und runter!" oder "bitte nicht schießen! unser funkgerät ist ausgefallen!"
btw wird es mit unter recht schwierig sein zu beweisen, daß das flugzeug tatsächlich ins akw geflogen WÄRE, das ist ein todesurteil für eine tat die noch nicht begangen wurde (errinert mich an einen schlechten film mit tom cruise)
tja, eine solche frage ist immer schwer zu beantworten. entweder man vereitelt einen gau, der durch ein in ein akw stürzendes fluzeug verursacht würde, indem man wenige für das wohl vieler opfert, oder aber man sieht tatenlos zu, wie ein gebiet mindestens so groß wie baden in windeseile radioaktiv verseucht wird und opfert viele für das kurzzeitige wohl von wenigen (die, und das fällt unter den tisch, bei einer solchen aktion so oder so sterben). in beiden fällen wird man jedoch kritisiert. sei es nun, weil man eine tat verhindert und damit leute bestraft, bevor sie überhaupt ein verbrechen begehen (flugzeugentführung ist ja schließlich absolut straffrei), sei es, weil man dem experiment beigewohnt hat, in welcher zeit ein in ein akw stürzendes flugzeug eine bestimmte fläche (und natürlich eine bestimmte anzahl an menschen) zerstören kann.
was also bleibt, ist folgendes: da beide wegezur kritik führen, ist es nicht wichtig, welchen man einschlägt. die menschen im flugzeug sterben so oder so. das wichtige dabei ist, dass man sich konsequent zeigt und den gewählten weg auch vertritt.
anmerkung: ich ging beim erstellen dieses beitrags davon aus, dass die passagiermaschine abgeschossen wird.
hi, find ich ja cool daß du auch noch wach bist....
naja es geht dabei aber erstmal um die ethische frage, darf ich das leben weniger oder auch eines einzelnen ohne seine zustimmung für das leben von mehreren opfern? und ab welchem verhältnis? 1:2 1:10 1:1000 ??? außerdem wird auch flugzeugentführung in deutschland im allgemeinen (noch) nicht mit dem tode bestraft (außer in Hessen vielleicht).
in deutschland wird allgemein nicht mit dem tode bestraft. artikel 102 gg regelt das.
was sagst du aber beispielsweise zum finalen schuss, den polizeischarfschützen einzusetzen ermächtigt sind? oder fällt ein solches szenario nicht eher unter notwehr?
der verteidigungsminister gibt den befehl zum abschuss
2. ist es besser 200-300 menschen zu opfern als eine ganze stadt mit 500000 einwohnern.
klar ist es hinterher schwierig zu bweisen das es wirklich zum angriff gekommen waere
genauso wie man hinterher schwierig beweisen kann, dass der geiselnehmer die geisel(n) auch getötet hätte, wenn man ihm nicht, kurz bevor er das messer in den hals der jungen frau rammen konnte, den schädel durchlöchert hätte...
ich weiß auch daß bundesrecht landesrecht bricht, falls du das als nächstet sagen wolltest...Zitat von Artikel 21 - Hessische Landesverfassung
der finale schuß ist nicht legal, er wird nur nicht verfolgt. und im zweifelsfall ist der schütze dran (wenn es halt doch keine nothilfe war) außerdem muß er damit leben einen menschen getötet zu haben. und da wäre ja auch noch die sache daß es nicht um den exekutiv-beamten geht sondern um den der die entscheidung zum abschuß trifft, kanzler minister, wer auch immer...
@ michi: ich frag dich dann wenn wir zusammen im flugzeug sitzen und aus dem nichts eine F-16 neben deinem Fenster auftaucht... das heißt also ab einem Verhältnis von 1:2500 wärs für dich ok? irgendwie weigere ich mich diese menschenleben-rechnung so einfach durchzuziehen, ist es nicht so daß jedes leben für sich alleine schon unvorstellbar wertvoll ist und nciht zugunsten von irgendetwas oder irgendwem geopfert werden darf? bald werden dann auch die abeitslosen 5 Mio geopfert, daß es für die restlichen 77 Mio wieder bergauf geht (ok, ich weiß daß ist weit hergeholt.... )...
Wenn man den Vertretern der EnBW glaubt, sind AKWs so konstruiert, dass die Außenhülle SECHS Jumbojets aushält. Das halte ich persönlich zwar für Unsinn, aber wenn sie dann nicht ein mal ein Flugzeug aushlten würde, wäre das doch etwas frech gelogen.
bei flugzeugen die im luftraum der BRD die funkverbindung abbricht , vom kurs abweicht oder seine hohe gechwindigkeit verändert.....wird versucht:
1.) Funkverbindung aufzunehmen
2.) wenn das nicht klapt werden 2 abfängjäger der LW auf das flugzeug angesetzt die dann versuchen eine visuellen kontackt mit dem cockpit zu schaffen um zu klären ob eine Technische stören oder sonst was vorliegt
3.) wenn eine Tech. Stör. vorliegt wir das flugzeug zum nächsten flughafen begleitet wo es dann landet
4.) wenn keine techn. stör. förliegt d.h. Terroristen das flugzeug unter kontrolle haben versuchen die abfangjäger über handzeichen zu siegnalisieren das das flugzeug ihnen folgen soll
5.) weil 4.) nicht klappt versuchen die abfangjäger das flugzeug vom kurs abzudrängen und zur landung zwingen
6.) wenn 5.) nicht klappt dann wird "ein schuss vorm bug" der flugzeuges gesetzt und es wird weiter versucht das flugzeug abzudrängen
7.) wenn allle versuche scheitern funkt der pilot der LW das das flugzeug auf seinen kurs bleibt trotz aller masnahmen.....
8.)krisenstab mit verteidigungsminister u. bundeskanzler beraten sich und gegen dann den befehl zum abschuss
9.) LW schiest das flugzeug ab.
wer ist LW? Luftwaffe?
ich glaube LW sind Lustige Wichtel also halt die von weihnachten !!
Luftwaffe!Zitat von Marsmensch
also ich finde, wenn man einen menschen mehr rettet als tötet also quasi x(anzahl der zu tötenden) = x +1 (anzahl der gerettenden) find ich es gerechtfertigt.
ich selbst wollte ja auch scharfschütze machen, aber nein ich durfte ja net
menschenrechtsberaubend, daher verfassungwidrig.
der konfliktpunkt ist wohl, dass es ebenso das menschenrecht der von anschlägen bedrohten menschen einschränkt. bin gespannt, was verabschiedet wird.
Zitat von St@TiC
also enn du nun nen privatjet hast der entführt wird, dann bist du damit einverstanden , das dieser abgeschossen wird, weil der entführer ihn in ein einfamilienhaus krachen lassen will wo 5 leute wohnen?
meine rechnung:
im Flugzeug: du + Pilot + Copilot + stewardess + entführer = 5 leute
im Haus: Oma + Opa + Mutter + Vater + 2Kinder + Hund = 6 leute + 1 Tier
nach deiner aussage würdest du es gerechtfertigt finden das du abgeschossen wirst, weil ja ein mensch mehr in gefahr ist!?!?!?
na dann möchte ich nciht mit dir in einem Flugzeug sitzen!
Menschenleben kann man eigentl nicht gegen einander aufrechnen. Erst wenn sich die Zahlen in völlig anderen Dimensionen bewegen, kann man das vertreten.
dabei vergisst du aber, dass das leben der menschen im flugzeug, sollte es denn in irgendein ziel gestürzt werden, so oder so verwirkt ist, weswegen man sie prinzipiell vernachlässigen kann. wer in einem flugzeug sitzt, das entführt und in ein gebäude/kraftwerk/etc. gestürzt wird/werden soll, muss sich bei den terroristen für die verletzung seiner menschenrechte bedanken, nicht beim staat, der andere menschen vor den terroristen schützen möchte.Zitat von addicted
es geht darum daß der Staat eben nicht eifach menschen umbringen darf. Er darf es auch nicht im Bezug auf den finalen Rettungsschuß. Der ist sozusagen "privatsache" des Scharfschützen. Er darf schießen, wenn er der Geisel damit nothilfe leistet, das ist dann ähnlich wie Notwehr und wird deshalb nicht bestraft. Der Staat darf das aber nicht. Sonst könnte man auch Leute die ansteckende Krankheiten haben einfach umbringen, weil sie ja eine gefahr für Andere darstellen und ggf. sowiso bald sterben werden...Zitat von Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Man darf sie aber unter Quarantäne stellen, was in dem Fall ausreicht.
gut, dann ist es eben privatsache des kabnzlers/ministers, das anzuordnen. somit leistet er den bedrohten menschen außerhalb des flugzeugs, die quasi auch als geiseln genommen wurden, nothilfe.Zitat von Phalanx
nein, das wäre in der konsequenz ähnlich wie den geiselnehmer samt geiseln in die luft zu sprengen, um zu verhindern daß bei einer möglichen flucht noch mehr menschen in gefahr gebraht werden... es ist ein unterschied den entführer auszuschalten oder die geiseln gleich mit. es geht darum daß der staat die aufgabe hat jedes leben zu schützen und das gilt auch für das leben potentieller geiseln... btw. der bundeskanzler hat auch nciht das recht den finalen rettungsschuß anzuordnen...
wir reden beide über denselben terroristen, der ein flugzeug entführt hat, und dabei ist, es in ein wohngebiet oder akw zu stürzen, ja?
und die punkte 1-7 haben auch keine wirkung gezeigt, ja?1.) Funkverbindung aufzunehmen
2.) wenn das nicht klapt werden 2 abfängjäger der LW auf das flugzeug angesetzt die dann versuchen eine visuellen kontackt mit dem cockpit zu schaffen um zu klären ob eine Technische stören oder sonst was vorliegt
3.) wenn eine Tech. Stör. vorliegt wir das flugzeug zum nächsten flughafen begleitet wo es dann landet
4.) wenn keine techn. stör. förliegt d.h. Terroristen das flugzeug unter kontrolle haben versuchen die abfangjäger über handzeichen zu siegnalisieren das das flugzeug ihnen folgen soll
5.) weil 4.) nicht klappt versuchen die abfangjäger das flugzeug vom kurs abzudrängen und zur landung zwingen
6.) wenn 5.) nicht klappt dann wird "ein schuss vorm bug" der flugzeuges gesetzt und es wird weiter versucht das flugzeug abzudrängen
7.) wenn allle versuche scheitern funkt der pilot der LW das das flugzeug auf seinen kurs bleibt trotz aller masnahmen.....
8.)krisenstab mit verteidigungsminister u. bundeskanzler beraten sich und gegen dann den befehl zum abschuss
9.) LW schiest das flugzeug ab.
dann würd ich sagen: die menschen im flugzeug werden, egal, was passiert, so oder so sterben. kann sein, dass du das anders siehst (dass der terrorist sie mit fallschirmen kurz vor dem einschlag ins ziel rausspringen lässt oder dass sie sich plötzlich dematerialisieren und sicher am boden wieder materialisieren oder ...), aber für mich ist der fall klar.
und eben daß kannst du und auch kein kriesenstab mit absoluter sicherheit wissen, könnte doch sein, daß die Geiseln en Entführer überwältigen, oder daß der Entführer (warum auch immer) doch noch aufgibt. und selbst wenn nicht, bleibt die tatsache bestehen, daß ein staat nicht einfach unschuldige bürger töten darf und genau das wäre der fall würde er (also der Staat vertreten durch Kanzler(in)) das Flugzeug abschießen. selbst wenn absolut sicher ist daß diese menschen in absehbarer zeit sterben werden, hat der staat nicht das recht sie umzubringen. Das ist einfach so und ich bin trotzdem der meinung, daß man menschenleben nciht gegeneinander aufrechnen darf, was ist denn dann wenn es gleichstand ist oder wenn in dem Flugzeug beispielswiese der/die Bundeskanzler/in sitzt; wie ist es dann hat dieses eine leben dann aufgrund der ausgefüllten Funktion mehr wert als andere? niemenad darf sich anmaßen den wert auch nur eines einzigen lebens zu bemessen, die terroristen natürlich auch nicht, aber das ist eben der unterschied zwischen staat und terrorist, der staat hält sich an die regeln derr terrorist nicht. und wenn der staat sich ncihtmehr an seine eigenen regen hält ist er nciht besser als die terroristen...Zitat von Overkill
Du musst erst einige Beiträge anderer Benutzer bewertet haben, bevor du Phalanx erneut bewerten kannst.Zitat von Phalanx
ich behaupte jedes Leben zählt gleich viel, deins ist soviel "wert" wie meins. Also ist das für mich ne einfache Rechnung...
Aber sind zwei Leben doppelt so viel wert wie eines?
das ist schwer zu beantworten, leichter zu beantworten ist das 90 Menschenleben weniger wert sind als 1000. Zudem haben diese 90 Menschen sicher eine Überlebenswahrscheinlichkeit von unter 1% in dem geschilderten Fall.
Aber wie Phalanx richtig sagte, kann der Staat keine Staatsbürger töten, auch wenn sie schon so gut wie tot sind.
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