hey ihr,
ich hab, mal wieder, ein problem den hausaufgaben.
die aufgabe lautet:
a) Erklären Sie an einem selbst gewählten Beispiel, was Kanter unter dem öffentlichen und privaten Gebrauch der Vernunft besteht.
b) Diskutieren Sie, ob Kants Unterscheidung zwischen dem öffentlichen und privaten Gebrauch der Vernunft immer und in allen Gesellschaftssystemen berechtigt ist.
(da ich ja schlecht mit mir selbst diskutieren kann, sollen wir nur pro und contra stichpunkte machen)
okay, nun einen kleinen textauszug von Immanuel Kant zu der thematik:
" Der Gebrauch also, den ein angestellter Lehrer von seiner Vernunft vor seiner Gemeinde macht, ist bloß ein Privatgebrauch; weil diese immer nur eine häusliche, obzwar noch so große, Versammlung ist; und in Ansehung dessen ist er, als Priester, nicht frei, und darf es auch nicht sein, weil er einen fremden Auftrag ausrichtet. Dagegen als Gelehrter, der durch Schriften zum eigentlichen Publikum, nämlich der Welt, spricht, mithin der Geistliche im öffentlichen Gebrauche seiner Vernunft, genießt einer uneingeschränkten Freiheit, sich seiner eigenen Vernunft zu bedienen und in seiner eigenen Person zu sprechen.
Ich verstehe aber unter dem öffentlichen Gebrauche seiner eigenen Vernunft denjenigen, den jemand als Gelehrter von ihr vor dem ganzen Publikum der Leserwelt macht. Den Privatgebrauch nenne ich denjenigen, den er in einem gewissen ihm anvertrauten bürgerlichen Posten, oder Amte, von seiner Vernunft machen darf. "
HILFE!
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