mir wurde zugetragen, mein abeitgeber schließt spätestens ende märz die pforten. da ich sowieso nich mehr unbedingt so bock auf die ausbildung hab, wollt ich mitte januar - nach offizieller bekanntgabe der schließung - kündigen und denn was anderes machen.
frage: hab, wenns hochkommt, zusammengerechnet ein jahr auf steuerkarte gearbeitet, da krieg ich doch bestimmt noch kein arbeitslosengeld o.ä. ....wär ja doof, wenn doch. bei eigener kündigung gäbe es ja ne sperre..
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