stop. hier setzt du die meinung mit der aus ihr resultierenden tat gleich. das ist unzulässig. die meinung kann dir keiner nehmen, die darfst du dir aussuchen, gedanken sind frei. in jeder hinsicht. erst wenn du aus deiner meinung handlungen betreibst, die gegen das gesetz verstoßen, ist es strafbar. das ist aber dann nicht die meinung an sich, sondern die tat. da besteht ein wichtiger unterschied.Zitat von Phalanx
[edit]apropos: nicht jeder rassist ist ein faschist, nicht jeder faschist ist ein rassist. und rassisten verstoßen, so ich denn das wort rassist recht deute, vornehmlich gegen §130 stgb. von daher ist es zweimal kein beleg für deine aussage.[/edit]
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