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Thema: Rechtsstaatsprinzip

  1. #1

    aus dem Kreis
    521 Beiträge seit 01/2003

    Rechtsstaatsprinzip

    so..ich würde gern wissen was ihr unter den institutionen eines rechtstaates versteht.
    nur die 3 gewalten oder eher die gegliederten gerichte oder was auch immer

  2. Nach oben    #2

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    Ein Rechtsstaat besteht dann, wenn
    1. das Gesetz für alle gleich ausgelegt wird (was nur durch die Trennung von Judikative und Legislative gewährleistet werden kann).
    2. es keine rückwirkende Gesetze gibt.
    3. die Unschuldsvermutung gilt.
    4. alles erlaubt ist, was nicht per Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes verboten ist.

    mehr fällt mir im Moment nicht ein

  3. Nach oben    #3

    35 Jahre alt
    aus tos
    143 Beiträge seit 02/2005
    !
    zeigt alles wichtige ganz gut

  4. Nach oben    #4

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    keine Doppelbestrafung

  5. Nach oben    #5
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    der rechtsstaat schützt den bürger vor dem staat selbst, indem er die macht des staates einschränkt.

    der rechtsstaat ist an sein eigenes gesetz gebunden, es gibt nichts, was darüber steht.

    nulla poena sine lege. (keine bestrafung ohne gesetz)

    alles andere wurde bereits gesagt.

  6. Nach oben    #6

    40 Jahre alt
    626 Beiträge seit 12/2003
    Zitat Zitat von Marsmensch
    Ein Rechtsstaat besteht dann, wenn
    ...
    2. es keine rückwirkende Gesetze gibt.
    ...

    Ist das in Deutschland nicht möglich? Zumindest was Steuerrecht angeht...

  7. Nach oben    #7

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    Bei Steuern kann sein (hab au mal so was gehört), aber eigentl dürfte sowas nicht sein

  8. Nach oben    #8

    35 Jahre alt
    aus tos
    143 Beiträge seit 02/2005
    beinhaltet der rechtsstaat gewaltenteilung?

  9. Nach oben    #9

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    Die Gewaltenteilung ist die Garantie des Rechtsstaates.

  10. Nach oben    #10
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    garantie und vor allem bedingung, würd ich sagen.

  11. Nach oben    #11

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    Viell könnte es auch einen Rechtsstaat ohne Gewaltenteilung geben. Aber es gibt eben (noch) kein Beispiel dafür und auch keine entsprechende Theorie.

    Ich glaube nicht, dass die liberale Demokratie westlicher Prägung die einzige Form ist, in der Menschen glücklich zusammen leben können. Aber bisher kenne ich (und sonst auch niemand) keine andere.

  12. Nach oben    #12
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    einen rechtsstaat ohne gewaltenteilung halte ich, sofern menschen ihn kreieren, für unmöglich, da ungeteilte und damit unbeschränkte macht bzw. die angst vor dem verlust dieser macht den menschen korrumpiert. warum sonst sind bisher alle versuche, den sozialismus/kommunismus, der einen rechtsstaat (wenn man diesen begriff so verwenden kann, schließlich ist das ferne endziel eine welt ohne die bisherigen strukturen von staat und gesetz) ohne gewaltenteilung vorsieht, in brutalen diktaturen gemündet? weil die gewaltenteilung der garant dafür ist, dass der mensch dem menschen von staatlicher seite kein wolf werden kann.

  13. Nach oben    #13

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    Sag ich doch. Die Gewaltenteilung garantiert, dass die staatliche Macht nicht missbraucht wird. Aber man könnte sich auch vorstellen, dass lediglich die Rechtschaffenheit der Gewalt Ausübenden dies garantiert. Das wäre auch ein Rechtsstaat, aber die Erfahrung zeigt, dass dieses System am menschlichen Charakter scheitert. Da es keine Beispiele für Rechtsstaaten ohne Gewaltenteilung gibt, kann man sie in der Praxis durchaus als Kriterium verwenden, aber prinzipiell ist sie das nicht.

  14. Nach oben    #14
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Zitat Zitat von Marsmensch
    aber die Erfahrung zeigt, dass dieses System am menschlichen Charakter scheitert.
    genau deshalb beschränkt sich das mit der gewaltenteilung (meiner ansicht nach) nicht nur auf die praxis. denn in der theorie kann man sie nur weglassen, wenn man auch den menschlichen charakter völlig außer acht läßt. tut man dies aber, so ist die theoretische ebene unvollständig und damit unbrauchbar.

  15. Nach oben    #15

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    Das war auch nur ein Beispiel, da es die einzige ander Möglichkeit ist die staatliche Gewalt zu kontrollieren, die ich mir vorstellen kann. Aber das heißt ja nicht, dass eine anderes System prinzipiell ausgeschlossen ist. Viell wird die Geschichte noch andere Möglichkeiten aufzeigen. Ob jede Kultur, die vor dieses Problem gestellt ist, die selbe Antwort findet muss bis auf weiteres offen bleiben, aber ich denke eher nicht.

  16. Nach oben    #16
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    natürlich muss das offen bleiben. aber es entspricht meiner ansicht, wenn ich sage, dass alternative systeme auf diesen prinzipien aufbauen und sie nicht abschaffen und durch neue ersetzen. von mir aus kann man das stichwort "gewaltenteilung" auch unter "wirksame kontrolle staatlicher organe" führen, kommt imho aufs selbe raus.

    ich meine also, dass die hier genannten prinzipien des rechtsstaates, verkürzt A genannt, nicht durch B, sondern nur durch A+ ersetzt werden können. vereinfacht gesprochen.

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