Gewaltanwendung als Verteidigung geht in ordnung
Gewaltanwendung als Präventivschlag, sofern die ernste annahme besteht dass dadurch weiterer schaden verhindert wird geht auch in ordnung
sinnlose gewalt gegen willkürlich ausgewählte personen geht nicht in ordnung
wenn mich jemand angreift und dafür braucht er nicht zwangsläufig ne glatze haben, wehr ich mich
wenn mich einer anpöbelt schickaniert und ich annehmen muss sie gleich zu kriegen, wird zuerst geschlagen
einfach mal so jemanden verprügeln
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