+ Auf Thema antworten
Ergebnis 1 bis 28 von 28

Thema: Schule 4 Monate vor dem Abi verklagen?

  1. #1

    Schule 4 Monate vor dem Abi verklagen?

    Hallo Leute,
    ich habe ein schwieriges Problem. Eine Lehrerin hasst mich und gibt mir in meinem Leistungskurs stets als mündliche Mitarbeit Scheinnoten, die 10 Punkte unter meinem Klausur und Abfragenschnitt liegen. Diese sind vollkommen ungerecht, was auch alle anderen Kursteilnehmer so sehen. Weiterhin ist zu beachten:

    1) Ein auf Verwaltungsrecht spezialisierter Anwalt hat mir nach Beratung versichert, dass sie MEHRERE schwere Formfehler begangen hat und ihre pädogische Sorgfaltspflicht ebenfalls schwer verletzt hat!
    2) Anscheinend ist die Rechtslage wirklich sehr klar. Ich könnte die Noten vor einem Verwaltungsgericht problemlos anfechten und würde auch gewinnen. (Mein Anwalt hat mir das zugesichert, ich kann das nicht beurteilen).
    3) Meine Schule ist so korrupt, dass es zu etlichen Mauschelein kam. Die Lehrerin ist so inkompetent, dass es kaum vorstellbar ist.
    --> Ein Gerichtsverfahren wäre für die Schule sehr, sehr unangenehm und peinlich und auch mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden wären wohl die Folge.

    Ich zähle jetzt mal PRO/KONTRA einer Klage auf, ihr sollt mir dann sagen, was ihr tun würdet.

    PRO:
    I. Es ist einfach das Richtige. Diese Lehrkraft hat sich rechtlich vollkommen falsch verhalten, hat mich persönlich provoziert und beleidigt und ich möchte irgendwie auch nachfolgende Schülergenerationen vor ihr schützen.
    II. Die Schule ist so korrupt, dass irgendwann mal jemand aufräumen müsste.
    III. Ich habe mir schon jede Menge gefallen lassen von dieser Lehrkraft. Irgendwann muss man einfach mal alle anderen Überlegungen beiseite legen und aufrecht sein, oder nicht?
    IV. Ich hasse sie so sehr, dass ich manchmal nachts nicht schlafen kann. Nichts würde mich mehr freuen als ihr ins Gesicht zu sagen "Ich habe sie verklagt".

    KONTRA:
    I. Ich könnte verlieren und wäre eine lächerliche Person. Das wäre mir relativ egal, weil es ohnehin nicht passieren wird.
    II. Lehrer an meiner Schule sind korrupt. Ich will die Schule eigentlich nicht verlassen, deswegen würden sie wohl meinen Abischnitt versuchen zu zerstören und mich würde der geballte HASS der Lehrerschaft treffen.
    III. Es fühlt sich falsch und überzogen an, obwohl ich im Recht bin.

    Stuey

  2. Nach oben    #2
    vip:oxy
    35 Jahre alt
    aus gesprochen uhu...
    3.787 Beiträge seit 10/2001
    naja... sie könnten dir die anmeldenoten versauen, das abi an sich ja durch 2. und 3. korrektur nicht wirklich.
    Wobei du ja auch gleich die nächste Klage einreichen kannst,wenn du merkst dass sich die Lehrer dir gegenüber nicht mehr korrekt verhalten...

    ich würde es wagen

  3. Nach oben    #3
    Zitat Zitat von Tequilla
    naja... sie könnten dir die anmeldenoten versauen, das abi an sich ja durch 2. und 3. korrektur nicht wirklich.
    Wobei du ja auch gleich die nächste Klage einreichen kannst,wenn du merkst dass sich die Lehrer dir gegenüber nicht mehr korrekt verhalten...

    ich würde es wagen
    Ich bin aus Bayern. 2. und 3. Korrektur findet ebenfalls an der Schule statt, eben von Lehrern der Schule. Zwei meiner Abiturfächer sind DEUTSCH und ENGLISCH, wo sich ein runterkorrigieren überhaupt nicht nachweisen lässt.

    Klar, dann verklage ich sie wegen Diskriminierung achja und weil mein Abischnitt schlecht ist, muss ich noch die Uni verklagen, um einen Studienplatz zu kriegen... ich würde über kurz oder lang soviele Verfahren laufen haben, dass ich zwangsweise Jura studieren müsste Nein im Ernst, ich bin kein Mensch, der gerne etwas mit Gerichten zu tun hat. Deswegen würde ich niemals klagen, wenn ich nicht 99% sicher wäre zu gewinnen.

  4. Nach oben    #4

    39 Jahre alt
    aus da wo oben unten ist
    166 Beiträge seit 08/2003
    Meines Erachtens musst du dir ein solches Verhalten nicht gefallen lassen.
    Noten sind nun mal nicht unbedingt objektiv, aber ein gezieltes Runternoten ist nicht vertretbar. So wie du es darstellst, würde ein Gespräch mit der Lehrerin auch nicht helfen. (?)

    Der Zeitpunkt ist vielleicht nicht ideal, aber da sollte man nicht so einfach drüber hinweggehen.

    Schreib doch noch mal wie das ausgegangen ist. Würde mich persönlich sehr interessieren. Du kannst mir ja vielleicht ne PM schicken.

    Viel Erfolg!

  5. Nach oben    #5

    40 Jahre alt
    626 Beiträge seit 12/2003
    vielleicht wäre es das beste nicht gleich mit der Tür isn Haus zu fallen. Ich würde derm betreffenden Lehrkörper beei passender Gelegenheit sachlich(!) verdeutlichen wie du die Situation siehst, wie sie andere sehen und was du gedenkst dagegen zu unternehmen, sprich vor Gericht zu ziehen. Ich würde an dieser Stelle auch deutchlich machen das du dich bereits bei einem Anwalt erkundigt hast. Klar ist, gehst du diesen ersten Schritt musst du auch die weiteren Schritte gehen. Für mich liegen die Probleme ganz woanders bzw. sehe ich sie ganz woanders...

    1. Macht ein Lehrer sich vollkommen unglaubwürdig wenn er die Noten im nachhinein ändert, bzw. stehen die Noten ja schon fest. Er könnte sagen er wäre in der Zeile verrutscht oder so aber es gibt ja auch Besprechungen vorher usw. Er macht sich also gegenüber den Kollegen ziemlich lächerlich. Es bleibt also nur die Alternative mit der Brechstange vorzugehen...
    2. Bleibt so ein Verfahren ja nicht ohne Folgen. Soll heißen ich glaube nicht das ein Lehrer das Risiko eingeht bei den Abiklausuren dir eins auszuwischen. Die Kalusur einzusehen dürfte bei der Vorgeschichte ja kein Problem sein, und bei der Lehrperson wär es ja dann vorsätzlich und eine Wiederholungstat! So dumm kann niemand sein...

  6. Nach oben    #6
    Zitat Zitat von GURU
    So wie du es darstellst, würde ein Gespräch mit der Lehrerin auch nicht helfen. (?)
    Viel Erfolg!
    Mit dem Gespräch war das so: Ich bin vor der Stunde einmal zu ihr gegangen und habe wirklich versucht freundlich und sachlich mit ihr zu sprechen. An einem Punkt habe ich sie darauf hingewiesen, wie sehr ihre Noten rechtlich anfechtbar sind. Dann hat sie gemeint ich soll mich hinsetzen und sie hat das ganze Zeug vor dem ganzen Kurs diskutiert und mich dabei 10 Minuten lächerlich gemacht. Es ist ja klar, dass ein normaler Schüler vom Schulrecht keine Ahnung hat und alle gesagt haben "Nein, davon habe ich noch nie gehört". Außerdem ist es bei mir so, dass ich von einem sehr hohen Punktebereich nach unten gewertet werde: Viele können nicht nachvollziehen, dass man sich beschwert, wenn man doch trotzdem 13 Punkte hat... Ich bin ein etwas schüchterner Mensch und solche Sachen vor dem Kurs zu diskutieren ist für mich schwierig und das wird ihr auch klar sein. Aber das ist ja sowieso einen Grundsatz den Lehrer einhalten sollten, dass einzelne Schüler und deren Noten nie vor dem Kurs diskutiert werden sollten, das war einfach nur um mich psychisch fertig zu machen.

  7. Nach oben    #7
    Zitat Zitat von Haudegen
    1. Macht ein Lehrer sich vollkommen unglaubwürdig wenn er die Noten im nachhinein ändert, bzw. stehen die Noten ja schon fest. Er könnte sagen er wäre in der Zeile verrutscht oder so aber es gibt ja auch Besprechungen vorher usw. Er macht sich also gegenüber den Kollegen ziemlich lächerlich. Es bleibt also nur die Alternative mit der Brechstange vorzugehen...
    Genau das ist passiert, als ich mich zum ersten Mal beschwert habe, da war die mündliche Note noch vollkommen lächerlich und jenseits allem, was jemals in einem LK als mündliche Note vergeben wurde. Einen Tag später hieße es, sie habe einen "Rechenfehler" begangen und sich beim Schnitt der mündlichen Noten um 5 Punkte verrechnet...

  8. Nach oben    #8
    LuckyLuke
    oxy:gast
    und wenn du einfach abwartest und die schule nach dem abitur verklagst?
    vielleicht bringt es auch schon was, wenn einfach mit ner klage drohst, bzw. die sache mal schriftlich über deinen anwalt regeln lässt.. ?

  9. Nach oben    #9

    41 Jahre alt
    aus Desoxyribonukleinsäure
    1.894 Beiträge seit 09/2001
    Klagen gegen Schule/Bildungswegen immer klasse!

  10. Nach oben    #10

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    sekunde du willst wirklcih mit 13 punkten klagen? das wär mir schlicht zuviel aufwand.


    außerdem wenn du die lehrer so hasst warum willst du dann eigentlich partout nicht wechseln?


    außerdem würd ich aufpassen.auch wenn der halbe kurs die notengebunga uch scheißé findet heisst das nciht dass sie die nerven habend as ovr gericht zuzugeben.

  11. Nach oben    #11
    Zitat Zitat von Viviane
    außerdem würd ich aufpassen.auch wenn der halbe kurs die notengebunga uch scheißé findet heisst das nciht dass sie die nerven habend as ovr gericht zuzugeben.
    Danke für deinen Rat, aber so ist hier der Fall nicht. Ich würde ganz bestimmt nicht mit irgendwas klagen, bei dem es einfach heißt "Sie vergibt ihre Noten ungerecht" und mir das von anderen bestätigen lassen. Die rechtliche Praxis der Notenvergabe ist in diesem Fall falsch. Ich möchte hier nicht darlegen, was in meinem Fall genau falsch ist, aber ich kann ein Beispiel geben, was ich meine:

    Ein Schüler schreibt eine Klausur nicht mit. Als Ausgleich für diese Klausur wird er abseits von der Klasse in der Privatwohnung des Lehrers mündlich abgefragt. Dabei sagt er kein einziges Wort und kriegt dafür 0 Punkte. Er kann das ruhig zugeben, vor Gericht würde er trotzdem gewinnen, weil:
    (I) Klausuren sind schriftliche Noten und können nicht ohne weiteres durch eine mündliche Abfrage ersetzt werden.
    (II) Schulnoten dürfen nicht abseits von der Klasse in privaten Räumlichkeiten erhoben werden.

    Das ist jetzt NICHT mein Fall und er hat mit ihm nicht das geringste zu tun. Jedoch ist auch bei mir die Rechtslage ähnlich eindeutig.

  12. Nach oben    #12

    36 Jahre alt
    aus von draußen weißt du ?
    2.263 Beiträge seit 11/2004
    ''Das ist jetzt NICHT mein Fall und er hat mit ihm nicht das geringste zu tun ''


  13. Nach oben    #13

    35 Jahre alt
    aus was man verdient, ist nicht was man bekommt, willkommen an der Front!
    415 Beiträge seit 01/2002
    ich würds machen. lehrer haben bei uns sowieso viel zu viel macht und vielleicht täte es dem einen oder anderen mal ganz gut, wenn man ihn auf seine richtige größe zurechtstutzt.
    ich hab normalerweise die einstellung, erstmal versuchen das friedlich zu klären oder sich einfach mit der situation zu arrangieren. wenns allerdings absolut offensichtlich ist, was die frau da macht und vorallem und für mich viel wichtiger - es ums abi geht - würd ich da absolut keinen spaß verstehen.
    Das blöde ist natürlich, dass es so kurz vor dem abi echt dumm wäre, die schule zu wechseln, falls es ganz dicke kommen sollte. wenn du allerdings so sicher bist, dass du im recht bist und die richter das genauso sehen, denk ich nicht dass einer der anderen lehrer sich noch trauen wird, dagegen aufzumucken...

  14. Nach oben    #14

    40 Jahre alt
    aus gerotzt und hingekotzt
    839 Beiträge seit 02/2005
    wie wärs wenn du dir deinen anwalt untern arm klemmst und ein gespräch mit der schulleitung und der lehrerin verlangst, in dem du klarmachst, daß du willens bist das bis vors gericht zu bringen, wenn sich nichts tut, wenn du deinen anwalt dabei hast macht dich auch keiner lächerlich, der wird schon wissen was es zu sagen gibt... wahrscheinlich wird die schulleitung nciht an einem verfahren interessiert sein und entsprechende interne maßnahmen ergreifen, wenn nciht kannste ja immernoch klagen...

  15. Nach oben    #15

    39 Jahre alt
    aus dauernd
    82 Beiträge seit 02/2002
    wer bremst verliert!

  16. Nach oben    #16

    40 Jahre alt
    aus dem Bett gefallen
    146 Beiträge seit 11/2001
    mh... schwere Entscheidung. Geht ja immerhin auch um etwas.
    Und wenn du dir Schulsprecher (klassenspercher, vertrauensschüler oder sowas), Vertrauenslehrer oder Elternvertreter (nicht nur Schüler vs. Lehrkörper) schnappst und mit allem beim Direktor nen Termin machst?
    Da hast du dann paar neutrale Leute mit bei, die ggf. schlichten können und das ganze objektiv beurteilen.
    Du kannst da ja nochmal vortragen worum es konkret geht und wie die rechtslage aussieht und das du bereit bist vor Gericht zu gehen, wenn keine akzeptable Lösung gefunden wird.
    Ich denke den zwischenschritt solltest du auf jedenfall noch einlegen, bevor du klagst. Macht sich vielleicht auch vor Gericht besser, wenn du nachweisen kannst, dass du eine außergerichtliche Einigung angestrebt hast .
    Denk mal über die Möglichkeit nach (auch wenns im endeffekt nichts bringt)

  17. Nach oben    #17
    Ganz ehrlich, ich würds nich machen. Nur weil der Anwalt sagt, dass du ganz sicher gewinnst, musst du nicht gewinnen. Zumal du bevor du vor Gericht einen SEHR langen Verwaltungsweg gehen musst zum Mb etc., wenn du gelich vor Gericht gehst kannst du das wohl 100% vergessen. wenn du jetzt in der 13. bist dann hat dein letztes Semester angefangen, kannst du höchstwahrscheinlich knicken, die Sache vor deinem Abschluß noch durch zu bringen. Ka ich kenn die Situation ja auch nich wirklich und wieß nicht inwiefern das alles trifft, aber gute schriftliche Leistungen garantieren dir nicht automatisch gute mündliche Noten.

  18. Nach oben    #18

    41 Jahre alt
    aus gerutscht
    34 Beiträge seit 01/2002
    Ein ernstgemeinter und gutgemeinter Rat:

    Lass die Finger davon!
    Das ist nen ganz heißes Eisen...

    Hab das schon hinter mir und wenn man es glaubt oder nicht, danach war ich der Arsch und hat mir auch auf meinem weiteren Werdegang ziemlich geschadet.
    Lehrer halten untereinander zueinander - auch wenn Sie vielleicht alleine vor dir, eher auf deiner Seite scheinen zu stehen.
    Beweißmäßig sieht das alles ziemlich übel aus und würde mich da gar nicht auf deinen Anwalt so verlassen, kein Anwalt würde seinem Klienten sagen das man verlieren könnte... vielleicht sieht er ja ne höhere Chance zu gewinnen als zu verlieren, wobei es eben in unserem Schulsystem ziemlich schwer wird.
    Zumal du den Anwalt nicht später anklagen kannst o.ä. weil er dir gesagt hast das du nicht verlieren könntest (wenn du es dann doch tust)

    Am Ende wurde ich in jedem Fach um eine Note heruntergestuft, was mir meinen Schnitt richtig gut versaut hat und die anderen aus der Klasse haben Bonuspunkte in Massen erhalten, haben sich darüber gefreut und wollten deshalb auch nicht mehr groß was mit der Sache zu tun haben.

    Lehrer haben zuviel Macht ... aber durch ne Klage, haben sie nicht weniger Macht. Sie spielen aber genau diese dann gegen dich strategisch aus.

    Ich würd es nicht wieder machen... hab nur Glück das ich relativ viele Beziehungen habe und somit dennoch im Berufsleben sehr gute Chancen habe - andere wären schon am Ende...


    Also ich rate Grundsätzlich davon ab.
    Mach nen Termin zusammen mit deinen Eltern und dem betroffenen Lehrer (u.U. auch mit dem Direks o.ä.), damals wollte ich das auch lieber alleine durchziehen. Weil ich mir zu alt vorkam, dass meine Eltern daran teilhaben könnten ... aber du glaubst gar nicht wie viel Eltern bei Lehrern bewirken können - meistens sind die erstaunt das die Eltern sich für die Schule noch so interessieren wenn es um die letzten Jahre an der Schule geht...


    Egal wie du dich entscheidest, wünsche ich dir viel Erfolg und gutes Gelingen.

    Grüße
    Jenlain

  19. Nach oben    #19

    38 Jahre alt
    aus Nord BaWü
    157 Beiträge seit 01/2006
    Zitat Zitat von Jenlain
    Lehrer haben zuviel Macht ...
    Sie haben zuviel macht, lehrer hätten gerne diese macht die sie ausüben. doch leider steht ihnen das nicht zu. Lehrer denken mit ihrer notengebung die schüler beeinflussen zu können. Notengebung soll objektiv sein, dann müsste man die lehrer entlassen und alles über computersysteme machen die die tests auswerten und die noten geben! das wäre das gerechteste system!
    denn es macht schon einen unterschied, ob der lehrer einen leiden kann oder nicht! und das ist falsch!

    ich an deiner stelle würde abwarten wie das ergebnis des ABI´s is und wenn du 13 punkte hast (note 1-2 glaub ich oda ?) dann kannst doch noch froh sein.

    falls du aber dann nach dem ABI nur noch 9 punkte hast würd ich die klausuren einsehen wollen, und wenn sich da ziemliche unstimmigkeiten aufzeigen, würd ich zum anwalt gehen und die notwendigen schritte einleiten.

    MfG Suma

  20. Nach oben    #20

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    grad beim abi wird kaum was schief gehen. es gibt zweitkorrektoren beim mündlichen auch beisitzer usw-usw..................................eben WEIL das oft angefochten wird.

  21. Nach oben    #21

    aus gemachter weltraumreisender
    1.544 Beiträge seit 06/2004
    vergiss es, schule ist ein sumpf und es kostet mehr zeit, nerven und geld, als das ergebnis überhaupt wert sein kann.

  22. Nach oben    #22
    fast:oxy
    39 Jahre alt
    aus Deutschland
    97 Beiträge seit 06/2002
    Hi Stuey,

    ich als genereller Streithahn, gerade was Lehrer angeht, kann dir nur folgendes raten; Du MUSST auf jeden Fall zuerst den Ast raufklettern, bevor zu von oben herunterspucken kannst. D.h. in deinem konkreten Fall:

    1. Mit dem Lehrer sprechen und die Situation klarstellen
    (nach deinen Aussagen ist dies gründlich schief gegangen. Übrigens: Kaum ein Lehrer hat eine Ahnung von den unzähligen Verordnungen im Bildungsrecht. Dass du einen Anwalt in Anspruch genommen hast, finde ich sehr gut!)

    2. Mit dem Schulleiter sprechen und ein oder zwei Mitschüler mitnehmen, die vor diesem bestätigen, dass du schlecht behandelt wirst. Auf jeden Fall auch die Schülervertretung einbeziehen, auch wenn du diese Leute nicht magst!

    3. Hilft auch der Schulleiter nicht, dann solltest du dich wirklich mit einem Anwalt an die Bezirksregierung wenden!

    Was ein Lehrer nicht darf...
    - Jmd. persönlich beleidigen
    - sich abwertend über Jmdn. Abstammung, Religion, Herkunft oder Elternhaus äußern
    - Jmd. bloß stellen und "die Hosen vor allen herunterziehen" (So wie bei dir passiert)
    - Absichtlich aufgrund von persönlichem Empfinden die Benotung steuern

    Du wirst auf jeden Fall recht bekommen! Wenn du deinem Lehrer sagst, dass du ein persönliches Problem mit seiner Benotung und zwangsläufig mit Ihm hast, dann wird jeder anständige Lehrer NUR und AUSSCHLIEßLICH mit dir unter vier Augen reden!

    Ich an deiner Stelle würde ...
    - Alles mit dem Eltern penibelst absprechen
    - Vom Lehrer fehlbenotete Klausuren durch einen anderen Lehrer zusätzlich nochmals korregieren lassen (ohne Einsicht der Originalkorrektur!)
    - Wenn alle Fäden bis zum Schullleiter reißen, dann ist es dein Recht - NEIN! Deine Pflicht als Staatsbürger uns gegenüber gegen solches Übel in unserem Schulsystem - und es ist nicht der einzige Fall - angehen! Das Recht ist immer auf deiner Seite, sofern du die Wahrheit sprichst und nur die Wahrheit dich zum Richter treibt!

    Letztes Jahr hatten wir einen Schüler, der von einem Kollegen aufs übelste beleidigt wurde, sodass letztendlich ein Gericht entschied. Er hatte ungefähr die selben Probleme - ich kannte ihn nicht, weiß es nur von Erzählungen meiner Klassenlehrerin - und hat vor Gericht gewonnen! Sein Abitur wurde von anderen Lehrern kontrolliert und von einem weiteren Kontrollgremium mehrmals überprüft!

    In unserem Rechtsstaat gebührt dir Recht! Du bist frei dich dessen zu bedienen! Es wäre trotzdem toll, von dir zu hören, wie alles gelaufen ist!

    Ich hoffe, dass du beim Schulleiter schon vorankommst.

    Dein Vrchlabi

  23. Nach oben    #23

    Ergebnis

    Hallo an alle,
    Danke für eure Antworten und wohlüberlegten Ratschläge. Hier ist nun wie die Sache ausgegangen ist:

    I. Ich bin gleich zum Direktor, habe ihm die Sache richtig klar gemacht und er hat mir dann praktisch sofort rechtgegeben und die Note aufgehoben. Ich habe mich also in einem Halbjahr von 27 auf 29 verbessert.

    II. Die Halbjahre aus der K12 kann man nicht mehr anfechten, weil man gegen Verwaltungsakt nur 4 Wochen Widerspruchsfrist hat. Die Inkompetenz dieser Lehrerin hat mich also genau 6 Punkte im Abitur gekostet.

    III. Ratet mal wer den Kursbericht für die Abizeitung geschrieben hat Ich denke, ich bin mit dieser Person jetzt quitt.

    IV. Ich werde versuchen nach Paraguay auszuwandern. Deutschland ist ja so korrupt, die reinste Bananenrepublik.

  24. Nach oben    #24

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    abizeitungsbericht...........wie kannman nur so feige sein.

  25. Nach oben    #25
    vip:oxy
    38 Jahre alt
    aus rangierter mister : oxybrain : 2005
    1.671 Beiträge seit 10/2001
    Danke
    1
    Zitat Zitat von Stuey
    KONTRA:
    I. Ich könnte verlieren und wäre eine lächerliche Person. Das wäre mir relativ egal, weil es ohnehin nicht passieren wird.
    II. Lehrer an meiner Schule sind korrupt. Ich will die Schule eigentlich nicht verlassen, deswegen würden sie wohl meinen Abischnitt versuchen zu zerstören und mich würde der geballte HASS der Lehrerschaft treffen.
    III. Es fühlt sich falsch und überzogen an, obwohl ich im Recht bin.

    Stuey
    also bei den pro's stimme ich die zu aber ich möchte etwas deine kontras entkräften

    1. wenn der anwalt meint, es klappt und du eine rechtsschutzversichrung hast und diese die kosten übernimmt, haste seeeehr gute chancen zu gewinnen (zumindest meine versicherung bezahlt keine lächerlichen unmöglich zu gewinnende klagen)
    2. ich glaube das versucht sie jetzt schon und wenn du das erste mal mit ner klage durchkommst und die schule nicht komplett dämlich ist wird sie ein zweites mal so etwas nicht versuchen, weil dann dürfen wohl einige ihren schreibtisch aufräumen
    3. wenn man in den usa den arbeitgeber auf millionen verklagen kann und gewinnt weil man ein büro ohne fenster hat, bzw in nem schnellimbiss zu dumm ist und sich den kaffee über die hose kippt, dann ist solch eine klage wo du im grunde jetzt der leittragende bist, wird dies sicher nicht als überzogen sondern gerechtfertigt gewertet

  26. Nach oben    #26

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Naja, es hat sich ja eigentlich erledigt Die Anwälte - Unsere tödlichste Waffe

  27. Nach oben    #27

    38 Jahre alt
    71 Beiträge seit 03/2006
    ich würde dir empfehlen, vor den abiturprüfungen nicht zu machen und erst nach ausgabe der zeugnisse ein verwaltungsverfahren gegen den/die lehrer/in einleiten zu lassen.

    ich würde sogar noch weiter gehen und dir raten, unter vier augen mit der lehrerin zu sprechen und dich bei ihr zu entschuldigen "mir ist im nachhinein bewusst geworden, dass ich wohl falsch lag und möchte mich bei ihnen entschuldigen", sie bekommt das gefühl von sicherheit und sieg, das ist zwar sehr schwer aber würde dir gewisse vorteile bringen bis zum verfahren, welches dein anwalt so in ruhe vorbereiten kann.

  28. Nach oben    #28

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    wer freunde wie euch hat braucht echt keine feinde mehr..........

+ Auf Thema antworten

Ähnliche Themen

  1. 2 Jahre 3 Monate... Vorbei
    Von FloG im Forum Kummer : Sorgen
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 06.01.2006, 18:52
  2. .. Ärztin verklagen?
    Von chrysalis im Forum Gesundheit : Pflege
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 16.11.2005, 20:05
  3. schule
    Von der junge im Forum Jobs : Bildung
    Antworten: 28
    Letzter Beitrag: 08.09.2005, 17:04
  4. Schule
    Von Speedy im Forum Jobs : Bildung
    Antworten: 74
    Letzter Beitrag: 07.06.2005, 18:54
  5. schule
    Von diggawigga im Forum Jobs : Bildung
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 14.03.2005, 23:58

Lesezeichen für Schule 4 Monate vor dem Abi verklagen?

Lesezeichen