Ich lese hier gerade das man den Bewerbungsunterlagen für die KFH NW(Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen) auch eine Bescheinigung über die s. im Topic genannten "Sozialen Härtefälle" beilegen soll.
Härtefälle sind wie dort angegeben :z.B Tod eines Elternteils,Scheidung,Krankheit,Arbeitslosigkeit,P flegefall in der Familie,Kinderreichtum.
Ok ,heisst das nun wenn z.B meine Mutter jahrelang ein Pflegefall war, ich mich immer um sie gekümmert habe,es ihr von Jahr zu Jahr schlechter ging und dadurch auch meine Noten schlechter wurden;Und sie nun gestorben ist,dass sie auf sowas Rücksicht nehmen und mich eher nehmen als einen anderen der auch einen schlechten Durchschnitt hat?
Weil bei Auswahlverfahren steht eben "Es werden nach folgeneden Kriterien Punkte zugeteilt:
1.;..2...;3.Soziale Härten,soweit durch Attest ,Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes usw und sofort bestätigt.;4...;"
???
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