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Thema: Mistrauensantrag

  1. #1

    44 Jahre alt
    aus Rotenburg
    14 Beiträge seit 07/2005

    Mistrauensantrag

    Zu welcher Grundlage kann eine bei einer Öffentlichen Versammlung gestellt werden???

    Kann mir bitte jemand helfen???

    Danke euch

  2. Nach oben    #2

    40 Jahre alt
    aus gerotzt und hingekotzt
    839 Beiträge seit 02/2005
    du musst deine frage deutlicher formulieren, welche art von versammlung und gegen wen?

  3. Nach oben    #3

    aus Nicht weit vom Rhein
    757 Beiträge seit 11/2002
    Eine Öffentlichen Versammlung kann bestimmt nur mit der Genehmigung der örtlichen Behörde stattfinden. Somit sollten im Rathaus Unterlagen über das Thema der Versammlung zu finden sein.

    Wenn du etwas gegen das Thema dieser Versammlung hast, kannst du es schriftlich bei der zustelligen Behörde hinterlegen.

    Oder du kannst eine "negative" Unterschrift-Aktion starten bei den Nachbarn und Geschäften, die von der Versammlung finanziellen Schaden ... oder was immer ... erleiden.

    Wenn es Pressefreiheit gibt, dann sollte man sicher auch das Recht haben, bei öffentlichen Versammlungen seine Meinung kund zu tun.

  4. Nach oben    #4

    44 Jahre alt
    aus Rotenburg
    14 Beiträge seit 07/2005
    Erst mal danke für eure antworten!

    Dasd ganze z.B. gegen die Führung eines Vereines!!! Sportverein oder THW oder so....

  5. Nach oben    #5

    40 Jahre alt
    aus gerotzt und hingekotzt
    839 Beiträge seit 02/2005
    da gibt es zuerstmal die satzung, in der drinsteht, wie der vorstand gewählt wird. auch müsste da drin stehen, wie viele unterschriften du brauchst um eine außerordentliche mitgliederversammlug einzuberufen. wenn es da nicht drin stehen sollten, so gibt es im BGB einige Paagraphen, die vereine betreffen, ich weiß sie grad nciht auswendig, aber wenn du willst such ich sie dir raus.

    einen Mistrauensantrag in der form wie es ihm im parlament gibt gibt es bei vereinen nicht, wenn aber eine neuwahl des vorstandes ansteht (weil zum beispiel eine außerordentliche mitgliederversammlung einberufen wurde, die diesen punkt zur tagesordnung hat) kann man den vorstand ja logischer weise auch abwählen.

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