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Thema: Das Urheberrecht - FAQ

  1. #1

    43 Jahre alt
    aus Kassel
    339 Beiträge seit 01/2002

    Das Urheberrecht - FAQ

    So, nachdem der Thread nun gerade zu gemacht wurde, als ich meine etwa 400 Worte starke Erläuterung absenden wollte, muss ich nun von neuem anfangen:

    Ich beziehe mich jetzt ausschließlich auf das Urheberrecht Deutschlands in der in 2003 erweiterten Form.


    F: Ich habe mir eine kopiergeschützte (UN-)CD gekauft. Mache ich mich strafbar, wenn ich mir davon eine Sicherheitskopie anfertige?

    A: Strafbar macht man sich nur, wenn man dies in einer gewerblichen Absicht tut, die CD also danach verkauft. Auch zivilrechtlich ist gegen das Kopieren selbst nichts einzuwenden, sehr wohl aber gegen das Umgehen bzw. die Überwindung von "wirksamen technischen Maßnahmen". Wenn du also eine solche CD kopierst, machst du dich nicht strafbar, handelst aber rechtswidrig und bist dem Rechteinhaber gegenüber schadensersatzpflichtig, sofern du dich dabei erwischen lässt.


    F: Was ist mit den ganzen CDs, die ich vor der Urheberrechtsnovelle kopiert habe? Sind die jetzt alle "illegal"?

    A: Nein! Selbst Kopien von ursprünglich kopiergeschützten CDs kannst du bedenkenlos weiterhören und sogar im engeren Bekanntenkreis weiterkopieren, da bei der Kopie von der Kopie ja kein Kopierschutz mehr umgangen wird. Gesetzte gelten nicht rückwirkend!


    F: Ich habe gehört, dass (hier Brennsoftware einsetzen) jetzt illegal ist, weil man damit Kopierschutzmaßnahmen umgehen kann. Stimmt das?

    A: Nein, es sei denn, du benutzt sie gewerblich (siehe oben). Diese Programme dürfen zwar nicht mehr verkauft werden, der Besitz ist aber für Privatpersonen unbedenklich.


    F: Darf ich mir einen Song via (hier P2P-Software einsetzen) runterladen, weil ich die entsprechende CD besitze?

    A: Nein, jedenfalls nicht deshalb. Anders als beispielsweise bei Software, erwirbt man bei Audio-CDs keine Lizenz, sondern lediglich den Datenträger an sich. Es ist daher nicht einmal erlaubt, die CD ins MP3-Format zu rippen, um sie auf dem MP3-Player abspielen zu können (siehe auch erste Frage).


    F: Darf ich denn wenigstens einen analogen Mitschnitt, z.B. vom Lineout der Stereoanlage anfertigen und den dann rippen?

    A: Ganz klares JA! Dies ist genauso gestattet, wie die Überspielung auf Musikkassette oder VHS (bei Videos).


    F: Und wenn ich nun eine CD ganz ohne Kopierschutz habe? Darf ich die wie bisher meinen Freunden und Verwandten kopieren?

    A: Ja! Auch wenn sich die Industrie dagegen wehrt und falsche Informationen in Umlauf bringt: Ein Recht auf Privatkopie existiert (noch). Bis zu etwa 7 Kopien darf man für Freunde und Verwandte von jedem nicht kopiergeschützten Werk anfertigen.


    F: Wie sieht es nun mit Fernsehmitschnitten aus? Darf ich mir meine Lieblingsserie aus Tauschbörsen laden?

    A: Normale (d.h. nicht HDTV und keine Pay-TV) Fernsehausstrahlungen sind nicht kopiergeschützt und eine ganz offensichtlich rechtskonforme Quelle. Somit dürfen sie im Rahmen der Privatkopie für eigene Zwecke verwendet und auch weitergegeben werden. Da die Quelle auf keinen Fall als "offensichtlich rechtswidrig" anzunehmen ist, steht auch einer Verteilung über Tauschbörsen eigentlich nichts im Weg. Die Meinungen unter Juristen gehen da aber weit auseinander und auch mit der neuen Novelle kann sich in diesem Bereich noch mal einiges ändern.


    Quellen: UrhG §53, Heise

  2. Nach oben    #2

    38 Jahre alt
    aus sichtslos mit mir zu diskutieren da aus fallend werdend ™ ; aus unerFLOilichen gründen fehlen hier 2 Karmakästchen und DAEmlicherweise wurd ich nochmal um eins beschnitten. ■■■ ;(
    2.237 Beiträge seit 06/2003
    dein wort in gottes ohr.
    du hast doch selbst gesetzestexte verlangt, wo bleiben deine den?

    (also bitte als links)

  3. Nach oben    #3

    43 Jahre alt
    aus Kassel
    339 Beiträge seit 01/2002
    so schnell bin ich nicht

  4. Nach oben    #4

    38 Jahre alt
    aus sichtslos mit mir zu diskutieren da aus fallend werdend ™ ; aus unerFLOilichen gründen fehlen hier 2 Karmakästchen und DAEmlicherweise wurd ich nochmal um eins beschnitten. ■■■ ;(
    2.237 Beiträge seit 06/2003
    ich bin noch jung, ich kann noch warten herr scharping

  5. Nach oben    #5

    43 Jahre alt
    aus Kassel
    339 Beiträge seit 01/2002
    Urhebergesetz ist verlinkt unter Quellen. Es folgen die interessanten Paragraphen.

  6. Nach oben    #6
    sorry wenn ich jetzt wieder stunk mache, aber ich finde die quelle ziemlich unseriös! Bitte erklärt mir dann mal das im vergleich zu nexus letzten absatzes

    http://www.internetrecht-rostock.de/...-fernsehen.htm

    ach ja das ist die selbe quelle

  7. Nach oben    #7

    43 Jahre alt
    aus Kassel
    339 Beiträge seit 01/2002
    weil es hier ausschließlich um das deutsche Urhebergesetzt ging ist der letzte Absatz, den ich gepostet habe schon richtig so. Natürlich kann irgendwem in Hollywood das nun nicht schmecken, dass ich den Pro7-Film von gestern Abend online stelle. Aber das braucht mich, solange ich nicht in den Staaten wohne, nicht zu kümmern, denn nach deutschem Urhebergesetzt ist diese Verbreitung so gut wie abgesichert (quasi analog zu einer Analog-Kopie).
    Hier kann sich aber in der jetzt kommenden Novelle der Novelle einiges ändern, also Obacht.

    Sicher ist aber, dass man strafrechtlich betrachtet auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist (3 Jahre bzw. 5 Jahre Knast ist Quatsch). Wie es zivilrechtlich ausschaut steht auf einem anderen Blatt. Da muss man eben mal das Hirn einschalten und die Toleranz der Rechteinhaber nicht überstrapazieren.

    Tip von mir:

    OK:
    Bill Cosby Show, Simpsons, South Park, Family Guy, Wetten-Dass Mitschnitt, Nachrichten, Sportübertragungen

    Nicht OK:
    Battlestar Galactica (die neue Serie), Die Free-TV Premiere des Blockbusters von gestern abend, Videoclips

  8. Nach oben    #8

    43 Jahre alt
    aus Kassel
    339 Beiträge seit 01/2002
    Zitat Zitat von E:sche
    sorry wenn ich jetzt wieder stunk mache, aber ich finde die quelle ziemlich unseriös! Bitte erklärt mir dann mal das im vergleich zu nexus letzten absatzes

    http://www.internetrecht-rostock.de/...-fernsehen.htm

    ach ja das ist die selbe quelle

    Zur angegebenen Quelle: Das ist wörtlich das UrhG - war der erste Treffer bei Google... Was da sonst noch auf der Seite steht, war mir zu diesem Zeitpunkt egal.

  9. Nach oben    #9
    ich sag nur das auf einer webseite mehrere angaben stehen und das nenn ich unserös! Außerdem bitte ich dich überall die genauen zeilen bzw § anzugeben. Denn unter §53 finde ich z.b. auch nichts vom recht ob man tv mitschnitte öffentlich zum download anbieten darf.



    5 Jahre Knast ist Quatsch
    dabei ging es zum verkauf mit gewinn

    Tip von mir:

    OK:
    Bill Cosby Show, Simpsons, South Park, Family Guy, Wetten-Dass Mitschnitt, Nachrichten, Sportübertragungen

    Nicht OK:
    Battlestar Galactica (die neue Serie), Die Free-TV Premiere des Blockbusters von gestern abend, Videoclips
    woher du solche aussagen öffentlich machen kannst ist mir ein rätsel!

    Ist jetzt sicherlich net böse gemeint, aber entweder du erstellst so nen FAQ thread und machst das seriös und hälst dich daran was der gesetzgeber aussagt (und das ohne eigenen interpretierungen weil die kann jeder richter anders auslegen)

    und ne quelle wie Heisehuhu oder den Link zur Webseite nützt nichts! Ich brauch den genauen link sonst ist es keine Quellenangabe! heisehuhu kenn ich net mal....

    sorry, aber entweder zu änderst das bitte oder ich bin gezwungen den thread "verschwinden zu lassen"

    Und solche aussagen wie
    Bis zu etwa 7 Kopien darf man für Freunde und Verwandte von jedem nicht kopiergeschützten Werk anfertigen.
    Ist reine auslegungssache von dir! Hab auch schon heiße meldungen gelesen wo nen anwalt meinte nur an verwandte und maximal dem besten Freund und nicht Freund(e)....und von "jedem nicht kopiergeschützten Werk" schon mal gleich gar nicht! Darunter fallen nämlich auch die kopierten CDs und davon darf man net nochmal 7 kopien machen! Und ne Kopie muss vom orginal passieren (sonst könnten deine 7 freunde ja auch sagen, das ich die CD ohne kopierschutz hab und kopier die wieder 7 mal)

    F: Darf ich mir einen Song via (hier P2P-Software einsetzen) runterladen, weil ich die entsprechende CD besitze?

    A: Nein, jedenfalls nicht deshalb. Anders als beispielsweise bei Software, erwirbt man bei Audio-CDs keine Lizenz, sondern lediglich den Datenträger an sich. Es ist daher nicht einmal erlaubt, die CD ins MP3-Format zu rippen, um sie auf dem MP3-Player abspielen zu können (siehe auch erste Frage).
    sorry aber so wie das hier dortsteht ist es eindeutig falsch!
    Gib doch am Besten schon mal deine Telfonnummer und adresse raus für die ganzen Musikfirmen die dann nen anwalt bei dir vorbei schicken


    F: Ich habe gehört, dass (hier Brennsoftware einsetzen) jetzt illegal ist, weil man damit Kopierschutzmaßnahmen umgehen kann. Stimmt das?
    Das besitzen ist nicht illegal aber das benutzen..... Warum schreibst du das wichtigste nicht dazu?

    : Und wenn ich nun eine CD ganz ohne Kopierschutz habe? Darf ich die wie bisher meinen Freunden und Verwandten kopieren?
    gut dann wunderst mich nicht wenn dich mircosoft,Adobe oder Macromedia auch verklagt, denn Windows XP Professional, Adobe Acrobat und Macromedia Studio is normal auch auf ner CD und zwar ohne Kopierschutz.

    So und ich hab jetzt erst mal keine lust mehr! Warum glaubst du streiten sich die Juristen jahrelang, wenn du das Gesetzt auf einer Seite klar und deutlich (und deiner meinung nach auch noch richtig und immer geltend in Deutschland) darstellen kannst!

    Versteh mich nicht falsch, aber ich bin bei sowas sehr vorsichtig und das solltest du auch bei solchen öffentlichen aussagen.

  10. Nach oben    #10

    43 Jahre alt
    aus Kassel
    339 Beiträge seit 01/2002
    Zitat Zitat von E:sche
    ich sag nur das auf einer webseite mehrere angaben stehen und das nenn ich unserös! Außerdem bitte ich dich überall die genauen zeilen bzw § anzugeben. Denn unter §53 finde ich z.b. auch nichts vom recht ob man tv mitschnitte öffentlich zum download anbieten darf.
    Weil es dazu kein Gesetz gibt! Recht ist Auslegungssache. Wenn jedoch nur verboten ist, "zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" zu verwenden (§53 UrhG), kann man dies eben so auslegen. Dass das kein Freifahrtschein ist, habe ich ja deutlich gemacht, indem ich klar Straf- von Zivilrecht getrennt habe, denn zivilrechtlich kann man für alles, was man tut eins auf den Deckel bekommen.

    dabei ging es zum verkauf mit gewinn
    Und mir ging es um die "Raubkopierer sind Verbrecher"-Kampagne.

    woher du solche aussagen öffentlich machen kannst ist mir ein rätsel!
    Natürlich erfüllt das nicht den Anspruch einer Rechtsberatung. Die kann dir nichtmal ein Anwalt geben, da es einfach keine Präzedenzfälle gibt. Ich wollte damit nur andeuten, dass es einen Unterschied macht, ob man eine zum 24. Mal wiederholte TV-Serie oder einen frischen Kinofilm hochlädt. Das wiederum weiß ich aus eigener Erfahrung.

    Ist jetzt sicherlich net böse gemeint, aber entweder du erstellst so nen FAQ thread und machst das seriös und hälst dich daran was der gesetzgeber aussagt (und das ohne eigenen interpretierungen weil die kann jeder richter anders auslegen)
    Der Gesetzgeber sagt nunmal nichts. Das ist ja das große Problem. Alles, was ich oben geschrieben habe ist eine Interpretation der Gesetzestexte durch mehrere Anwälte, die Heise befragt hat und durch mich.

    und ne quelle wie Heisehuhu oder den Link zur Webseite nützt nichts! Ich brauch den genauen link sonst ist es keine Quellenangabe! heisehuhu kenn ich net mal....
    Dass damit Heise gemeint war, wirst du dir gedacht haben - stand da ja auch nur für 30 Sekunden so da. Da der Artikel der c't oder wo das drinstand nicht online ist und ich noch nicht alle Heft-CDs mein eigen nenne, kann ich noch keine genaueren Angeben zur zweiten Quelle machen. Den Text da hab ich mir irgendwann Ende 2003 mal rausgeschrieben und seit dem ergänzt durch neue Beschlüsse und Erläuterungen.
    Zum Link zur Website kann ich nur sagen, dass ich mir gedacht habe, dass nicht jeder ein UrhG zu Hause rumliegen hat. Daher habe ich ein UrhG in elektronischer Form gesucht und verlinkt. Zusammen mit der Paragraphangabe ist das als Quellenangabe ausreichend.

    sorry, aber entweder zu änderst das bitte oder ich bin gezwungen den thread "verschwinden zu lassen"
    Was genau soll ich denn ändern und warum?

    Und solche aussagen wie [...] Ist reine auslegungssache von dir! Hab auch schon heiße meldungen gelesen wo nen anwalt meinte nur an verwandte und maximal dem besten Freund und nicht Freund(e)....und von "jedem nicht kopiergeschützten Werk" schon mal gleich gar nicht! Darunter fallen nämlich auch die kopierten CDs und davon darf man net nochmal 7 kopien machen! Und ne Kopie muss vom orginal passieren (sonst könnten deine 7 freunde ja auch sagen, das ich die CD ohne kopierschutz hab und kopier die wieder 7 mal)
    Die 7 Kopien haben sich eigentlich als akzeptabel durchgesetzt. Wie das mit dem Weiterkopieren aussieht weiß ich nicht, ist wieder Auslegungssache. Dazu habe ich aber auch nichts geschrieben.

    sorry aber so wie das hier dortsteht ist es eindeutig falsch!
    Gib doch am Besten schon mal deine Telfonnummer und adresse raus für die ganzen Musikfirmen die dann nen anwalt bei dir vorbei schicken
    WAS ist falsch? Dass ich nicht deshalb Musik aus ner Tauschbörse laden darf, weil ich sie schon besitze? Ich habe geschrieben, dass das verboten ist, nicht dass das erlaubt ist!

    Das besitzen ist nicht illegal aber das benutzen..... Warum schreibst du das wichtigste nicht dazu?
    Auch das Benutzen ist nicht illegal, lediglich das Umgehen eines Kopierschutzes! Das habe ich auch in der ersten Frage so geschrieben. Ungeschützte Audio-CDs darf ich damit Kopieren wie es mir gefällt un im Rahmen der Privatkopie zulässig ist!

    gut dann wunderst mich nicht wenn dich mircosoft,Adobe oder Macromedia auch verklagt, denn Windows XP Professional, Adobe Acrobat und Macromedia Studio is normal auch auf ner CD und zwar ohne Kopierschutz.
    Von Software hat hier niemand geredet. Die ist nämlich durch die Urheberrechtsnovelle nicht eingeschlossen worden! Ich habe mich ausschließlich auf (kopiergeschützte) Audio-CDs und DVDs bezogen.
    Was Software angeht, wird diese vermutlich in der neuen Novelle, die derzeit kontrovers Diskutiert wird, ihre Beachtung finden.

    So und ich hab jetzt erst mal keine lust mehr! Warum glaubst du streiten sich die Juristen jahrelang, wenn du das Gesetzt auf einer Seite klar und deutlich (und deiner meinung nach auch noch richtig und immer geltend in Deutschland) darstellen kannst!
    Juristen streiten sich immer, das ist deren Job

    Versteh mich nicht falsch, aber ich bin bei sowas sehr vorsichtig und das solltest du auch bei solchen öffentlichen aussagen.
    Wie schon erwähnt, erfüllt dies natürlich nicht die Kriterien einer Rechtsberatung. Falsch ist es deshalb allerdings noch nicht.huhuhuhu

  11. Nach oben    #11
    sorry, aber genau das meinte ich damit! Darüber kann man diskutieren ohne ende! Kann dir jetzt zwar keine links für ne quelle geben, aber selbst in pc zeitschriften stand!

    Das Benutzung der programme in deuschland verboten sind die einen kopierschutz umgehen können! Deshalb (dürfen die ja auch nicht mehr vertrieben werden) In folge dessen kann man auch ein normales "brennprogramm" nutzen, da man ja eh keinen kopierschutz umgehen darf.....

    Dann schreib wenigstens als überschrift, das es deine eigenen interpretationen sind und wenn du als quelle einfach nur heise angibts (und nicht den direkten textlink) reicht das nicht wenn du den text nicht 1zu1 kopiert hast und gepostest hast (was man eh nicht dürfte)....

    Von Software hat hier niemand geredet. Die ist nämlich durch die Urheberrechtsnovelle nicht eingeschlossen worden! Ich habe mich ausschließlich auf (kopiergeschützte) Audio-CDs und DVDs bezogen.
    Was Software angeht, wird diese vermutlich in der neuen Novelle, die derzeit kontrovers Diskutiert wird, ihre Beachtung finden.
    War für ich nicht zu erkennen das das für alle absätze gilt (überschrift ist auch allgemein gehalten)! Die absätze sind für mich alle unabhängige fragen und antworten zueinander

  12. Nach oben    #12

    43 Jahre alt
    aus Kassel
    339 Beiträge seit 01/2002
    Dann nochmal für alle:
    Die Urheberrechtsnovelle des Urheberrechts aus den 60er-Jahren von 2003 bezieht sich ausschließlich auf kopiergeschützte Musik und Filme, nicht jedoch auf Software und andere Dinge, die man auf einem Datenträger finden kann.
    Für Software gilt nach wie vor das alte Urheberrecht.

    Weiterhin gilt grundsätzlich, dass meine Ausführungen oben ausschließlich auf das Strafrecht bezogen sind und keine zivilrechtliche Gültigkeit haben (wenn nicht anders angegeben). Das bedeutet, dass man zwar nicht in den Knast kommen kann und/oder keine Geldstrafe zu fürchten braucht, einer Verfolgung durch die Rechteinhaber selber jedoch damit kein Riegel vorgeschoben ist, wenn man meine FAQ umsetzt. Gerade zu Zeiten, in denen kostenpflichtige Abmahnungen eher Regel als Ausnahme darstellen, sollte man also vorsichtig sein und die Verhältnismäßigkeit wahren.


    Zu den Kopierschutzprogrammen:
    Das ist wie mit den Tuningteilen fürs Auto oder Radarwarnern: Besitzen darf man die, kaufen darf man die, aber benutzen darf man die nicht! Bei den Programmen ist jedoch nur der Aspekt der Überwindung wirksamer Maßnahmen "illegal", nicht jedoch die Brennfunktion ansich, daher ist gegen eine rechtskonforme Nutzung dieser Programme nichts einzuwenden.
    Was aber definitiv verboten ist, ist die Werbung bzw. der Vertrieb dieser Programme in Deutschland.

  13. Nach oben    #13

    40 Jahre alt
    aus Berlin
    59 Beiträge seit 04/2005
    heir nochmal das ganze gesetz auf bürokraten deutsch und als pdf
    http://bundesrecht.juris.de/bundesre...rhg/gesamt.pdf

    und hier als html nochmal
    http://bundesrecht.juris.de//urhg/index.html

  14. Nach oben    #14

    43 Jahre alt
    aus Kassel
    339 Beiträge seit 01/2002
    danke! Ist zwar wörtlich identisch aber dafür wunderbar einzeln verlinkbar - hab meine Links mal angepasst.

  15. Nach oben    #15
    trotzdem hab ich jetzt da noch meine Bauchschmerzen mit den Kopieren von cd und an Freunde weitergeben.
    das kann keiner schriftlich geben. Es steht auch nirgendwo, in keinem gesetzestext. dieso form wurde immer gedultet, da damals kopieen von kassetten als mindere qualität angesehen wurden (was es ja auch ist)


    also vorsicht mit dieser aussage.

    zu dem thema brennsoftware die kopierschütze umgehen kann:ich halte mich mal an beispiel Clone cd.
    Clone cd kann dies ohne weitere Hilfe nicht mehr. Die Form die von Clone cd zu letzt zu kaufen war (auch clone dvd) konnte nur ungeschützte cds (und dvds) kopieren.

    Des weiteren ist auch der besitz und dessen benutzung nicht verboten (man kann mir net verbieten ne software zu benutzen die ich mal vor jahren ganz legal im laden gekauft hab)

    auh alcohol kann man in jeden gut sortierten fachhandel kaufen (sogar im Kulturkaufhaus dussmann in Berlin) und muss von dir e:sche auch net immer zensiert werden.

    Es kommt darauf an was mit der software gemacht wird, und nicht was sie kann.!!


    so falls jetzt wieder gesetze zitiert werden sollen: Es gibt tausende verscheiden links, die alles mögliche sagen, daher lasse ich es.

  16. Nach oben    #16

    41 Jahre alt
    aus ger ech net jet zt spin nt mei ne lee rta ste.
    782 Beiträge seit 11/2001
    also cds die man selber gekauft hat darf man kopieren und an freunden verschenken, es darf auf keinen fall eine gegenleistung erfolgen.

    @esche

    auf meine frage ob ich tv serien saugen darf wurde in meinem thread noch immer nicht konkret geantwortet.

  17. Nach oben    #17
    Zitat Zitat von Tomatenkopf
    also cds die man selber gekauft hat darf man kopieren und an freunden verschenken, es darf auf keinen fall eine gegenleistung erfolgen.

    @esche

    auf meine frage ob ich tv serien saugen darf wurde in meinem thread noch immer nicht konkret geantwortet.
    nur, wenn du keinen kopierschutz umgehen musst.
    mit os x hat man damit aber derzeit keine probleme.

  18. Nach oben    #18

    41 Jahre alt
    aus dem wilden Süden
    1.679 Beiträge seit 12/2001
    Zitat Zitat von o2klau
    nur, wenn du keinen kopierschutz umgehen musst.
    mit os x hat man damit aber derzeit keine probleme.
    Wad soll denn das nu wieder heissen?

  19. Nach oben    #19
    na aufm mac funktioniert der kopierschutz zu 95% nicht und man kann die cd einfach kopieren ohne den schutz knacken zu müssen.

  20. Nach oben    #20
    Wie ihr seht hat das ganze nicht viel sinn,wer mut hat machts und wer nicht der löhnt eben,ganz einfach.

  21. Nach oben    #21

    41 Jahre alt
    aus dem wilden Süden
    1.679 Beiträge seit 12/2001
    Zitat Zitat von o2klau
    na aufm mac funktioniert der kopierschutz zu 95% nicht ...
    Un die CD funktioniert dann trotzdem? bzw lässt se sich auch abspielen, oder nur brennen? Ich kenn bisher nur die Variante dass UnCDs einfach nicht funktionieren.

  22. Nach oben    #22
    @cutie: stimmt schon was er sagt! Dies ist aber (was mich wundert) eher nicht so in der presse breit getreten worden! Hat aber wahrscheinlich auch damit zu tun das die meisten einfach windows benutzen und es sich nicht lohnt über ein anderes os zu berichten!

    Wie das technisch abläuft musst du mal googlen wenn es dich interessiert!
    Aber die Möglichkeit besteht....

  23. Nach oben    #23

    41 Jahre alt
    aus dem wilden Süden
    1.679 Beiträge seit 12/2001
    Is ja cool
    Da wär es doch mal ne Sache sich zu informieren ob man das in ne VM bekommt

  24. Nach oben    #24
    oxy:mod
    40 Jahre alt
    500 Beiträge seit 08/2001
    Du kannst auch einfach den Autostart der jeweiligen CD/DVD abschalten, wodurch keine DRm-Treiber auf deinem System installiert werden. Temporär geht das, indem du Shift beim einlegen der CD gedrückt hälolst.

    Gruss,
    Flo:83

  25. Nach oben    #25

    41 Jahre alt
    aus dem wilden Süden
    1.679 Beiträge seit 12/2001
    Öhm, ja, Autostart is eh abgeschaltet... un Treiber wird mir die CD auch nich einfach so installieren (hoff ich ma). Oder machen die Viecher des auch bei eingeschränkten Rechten?
    Was aber nix dran ändert, dass ich unter Win mit der CD dann einfach nix anfangen kann.

  26. Nach oben    #26
    kannst sie ja auch einfach mit dem win media player auf die platte kopieren.

  27. Nach oben    #27

    41 Jahre alt
    aus dem wilden Süden
    1.679 Beiträge seit 12/2001
    Was? Lieder die DRM-geschützt sind? Klar doch! Dafür werd ich grad noch en "Tool" von MS nutzen...

  28. Nach oben    #28
    Zieh lieber Deine Hosen runter,nicht das Du Dir da reinmachst vor angst.

    Wie kommt ihr auf einmal auf DRM?
    Das kann man doch nichmal Kopierschutz nennen.
    Gibt etliche progs um den mist einfach zu entfernen.Namen nenn ich keine da es hier verboten ist.

  29. Nach oben    #29
    Zitat Zitat von hotpfanne
    Zieh lieber Deine Hosen runter,nicht das Du Dir da reinmachst vor angst.

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