also von Strafbarkeit kann ja nun wahrlich keine Rede sein. Wir bewegen uns hier nicht im Strafrecht, sondern im Urheberrecht.
Und dies sagt ganz klar aus, daß eine Privatkopie durch Dritte angefertigt werden darf, wenn es kostenlos erfolgt. Und? Kommt bei OTR nicht jeder kostenlos an seine Privatkopie?
Dies nur mal für den Fall, der BGH würde tatsächlich einen Unterschied zwischen einem Sony-Videorecorder und einem Online-Videorecorder sehen.
Und dann zusätzlich für den Fall, daß überhaupt deutsches Recht zählt, denn die Recorder stehen in Gibraltar und da wäre es sogar entgeltlich erlaubt. Schließlich macht OTR nichts anderes als die 15 Mio. Sony&Co.-Videorecorder zu Hause. Und einer Firma wie Sony sollte RTL mal verbieten, Filme aufzunehmen. Oh was wäre da los.
Und der Gesetzgeber hat eindeutig geregelt, daß jeder Film, der immerhin durch unsere Körper hindurch gestrahlt wird (Satellit, DVB-T, da fragt Dich ja auch keiner, darf ich meine elektromagnetischen Strahlen auf Dich richten, nur damit 9live zum Anrufen auffordern darf? sorry offtopic) , den der Sender also öffentlich durch den Äther pustet, von den Zuschauern aufgezeichnet werden kann, damit Sie sich das ansehen können, wenn sie Zeit haben.
Also OTR bewegt sich IMHO ganz klar im legalen Bereich und hat hierauf auch immer viel Wert gelegt, selbst in D legal zu sein. Wobei bei OTR keiner ein Interesse hat, dies vor einem deutschen Gericht auszufechten, damit das ganze erstmal 7 Jahre verboten bleibt, bis der BGH dann mal Zeit hat zu sagen, "Sorry, war doch legal, nun dürft ihr..".
Solange in Deutschland schon die Confirm-Email einer Erstregistrierung als Spam eine Abmahnung von 2000€ kosten kann (Tatsache, Urteil suche ich gerne raus), ist das kein Standort für irgendeinen Webservice. Daher wurde OTR von Anfang an im Ausland gegründet. Wir erninnern uns, die ersten OTR Gehversuche waren sogar IP-geschützt NUR für Einwohner aus Antigua bestimmt.
Shift-TV hat in D ja schon ein OLG Urteil erwirkt und OLG zählt mehr als LG! Und in diesem OLG Urteil steht klar drin, daß die unentgeltliche Privatkopie legal ist. Auch die Weitergabe von Aufzeichnungen im Bekanntenkreis ist legal!
Zudem sind die OTRKEY-Files keine Videodateien, sondern ein Daten-Schlüssel, hier wird also nichts öffentlich zugänglich gemacht. Die Videodatei "entsteht" erst beim rechtmäßigen Eigner und nur dort und nur, wenn er es aufgezeichnet hatte. Und zum internationalen Zugriff. Im Zeitalter der Slingbox kann ich mich schon heute in Acapulco an den Strand legen und meinen TV von dort aus zappen und mir das Bild&Ton per Internet holen. Die Slingbox ist weltweit legal. Auch kann ich meinen Media-Center PC zu Hause starten und Aufnahmen via Webserver downloaden, wo immer ich gerade bin.
Und das Lächerlichste ist das Jugendschutz-Argument. Also da bietet Google jedem 10 Jährigen ganz andere Sachen an. Auf unserer Webseite gabs noch nie was "jugendgefährdendes" zu sehen. Klar wer gezielt sucht und gezielt solche Sendungen aufnimmt, kriegt sie auch. Aber die paar Striptease-Ladies auf DSF verglichen mit dem was google so findet..., ich weiß nicht, das ist ja wohl an den Haaren herbeigezogen und scheinmoralisch.
Und dem Betreiber von OTR liegt keinerlei Abmahnung von irgendjemand vor.
Ganz aus dem Schuss sind die Mirrors und die Downloadsysteme. Dies sind Zulieferer und Dienstleister dieses legalen OTR-Systems und wer die verklagt, darf auch gleich die Telekom, die ISPs, Alcatel und wer sonst noch alles im Datentransport involviert ist, verklagen. Womöglich noch die Stromversorger, denn auch Strom hilft beim Betrieb des Systems.
So, war nur mal meine Sicht der Dinge als forenbetreuender Admin. Wer 10 andere Meinungen hören möchte, kann ja 5 Juristen fragen. Argumente finden sich immer.
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