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Thema: Schuhe beim Autofahren

  1. #1

    37 Jahre alt
    aus nahmsweise bin ich wach
    499 Beiträge seit 03/2002

    Schuhe beim Autofahren

    Ja,
    da es ja in letzter Zeit ziemlich warm ist und ich deswegen meistens in irgendwelchen offenen Schuhen oder barfuß dur die Gegend laufe, stelle ich mir grade die Frage, wie das eigentlich beim Autofahren gesetzlich geregelt ist.
    Will sagen, mit welchen Schuhen darf man fahren mit welchen nicht.
    Beim googeln findet man eigentlich nur gegenteilige Meinungen, von Leuten die scheinbar keine Ahnung haben.
    Sicher weiß ich eigentlich nur, dass FlipFlops verboten sind.

    Also, falls irgendwelche Hobby-StVO-Juristen grade nichts zu tun haben...

  2. Nach oben    #2
    vip:oxy
    40 Jahre alt
    aus rufezeichen nach dem DOPPELPUNKT
    1.949 Beiträge seit 05/2001
    schuhe müssen komplett um den fuß fixiert sein

    schlappen sind also verboten weil die an der ferse nicht fest sind und barfuß geht auch nich, weil du damit nicht den nötigen druck auf die pedale ausüben kannst

  3. Nach oben    #3
    vip:oxy
    2.678 Beiträge seit 02/2002
    Danke
    1
    barfuß nich? is doch blödsinn. bin am anfang oft barfuß gefahren, auch im winter

  4. Nach oben    #4
    keine flip flops und ähnliches, kein barfuß und keine high heels...am besten halt turnschuhe, man darf halt nicht von der pedale rutschen.

  5. Nach oben    #5

    aus dem Land der Liebe
    34 Beiträge seit 10/2001
    ich fahre im Sommer oft barfuß Auto und kann nicht bestätigen, daß ich damit leichter von den Pedalen rutschen würde. Barfuß weniger Pedaldruck halte ich auch für Unsinn, Schuhe verstärken doch keine Muskelkraft der Beine, oder?

  6. Nach oben    #6

    39 Jahre alt
    aus gegebenem anlass antwortend - vermeintliche sinnlosigkeiten des inhalts sind nur für das geschulte auge dechiffrierbar
    889 Beiträge seit 12/2001
    Zitat Zitat von LindyHopper
    ich fahre im Sommer oft barfuß Auto und kann nicht bestätigen, daß ich damit leichter von den Pedalen rutschen würde. Barfuß weniger Pedaldruck halte ich auch für Unsinn, Schuhe verstärken doch keine Muskelkraft der Beine, oder?
    die sohle übersetzt deinen druck aber auf die gesamte fläche während du barfuß vielleicht nur mit zwei, drei cm² des fußes druck aufs pedal ausübst, das dann schmerzt und du somit nich richtig dürchdrückst oder so

  7. Nach oben    #7
    Dass Barfuß verboten ist, ist totaler Unfug. Mein alter Fahrlehrer/Bekannter erzählt immer wieder gerne die Geschichte von einem Fahrschüler, der immer ohne Schuhe gefahren ist, weil er so "mehr" Gefühl hatte. So ist er auch in seiner Prüfung gefahren. Entweder Barfuß oder in geschlossenen Schuhen ist erlaubt...

  8. Nach oben    #8

    41 Jahre alt
    168 Beiträge seit 06/2002
    barfuß ist aber anscheinend deswegen nicht erlaubt da es sein kann dass das pedal nicht ganz sauber ist und dann mach mal ne vollbremsung wenn auf ein spitzen kiesel dappst

  9. Nach oben    #9

    38 Jahre alt
    aus einem unbekannten Land
    292 Beiträge seit 06/2004
    also ich hab gegooglet un gleich das erste ergebnis war super:

    Hier eine kleine, rechtliche Abhandlung vom ADAC zum Thema barfuß Auto fahren:

    Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit
    verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957, VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).

    Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln
    oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.

    Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit unsicheren Schuhen ebenfalls problematisch sein. So kann die Vollkaskoversicherung wegen grober
    Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden verweigern. Die Rechtslage ist insofern mit einem Unfall vergleichbar, der durch das Hantieren mit einem Handy am Steuer ausgelöst wurde. Ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung für Schäden des Unfallgegners sowie der eigenen Beifahrer ist dagegen nicht zu befürchten, da falsche Schuhe nicht zu einem entsprechenden Ausschluss führen.

    Hat der Unfallgegner beispielsweise die Vorfahrt missachtet und kam es deshalb zum Zusammenstoß, so bekommt der Geschädigte, der wegen ungeeigneten Schuhen das Bremspedal nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend betätigen konnte, nur einen Teil seiner Ersatzansprüche erstattet, sofern er nicht den Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfalls führen kann.

    Christine Geißler-Cebulla
    ADAC Juristische Zentrale - RechtsService - JSS
    ADAC e. V.
    Am Westpark 8
    81373 München


    Abschließend darf man sagen, dass das barfüßige Auto fahren rechtlich nicht verboten ist!! Bei einem Unfall muss dann im Einzelfall geprüft werden, ob das barfüßige Auto fahren ursächlich mit dem Unfallereignis zusammenhängt. Das ist objektiv in den seltensten Fällen möglich.

    Quelle

  10. Nach oben    #10

    39 Jahre alt
    aus serordentlich begabt
    272 Beiträge seit 10/2001
    Barfuss fahren geht, nur baut ihr nen Unfall sagt eure Versicherung das sie net Zahlen wird und dann viel SPaß

  11. Nach oben    #11

    38 Jahre alt
    aus einem unbekannten Land
    292 Beiträge seit 06/2004
    besoffen auto fahren geht auch....

  12. Nach oben    #12

    aus dem Urknall entstanden
    1.130 Beiträge seit 03/2005
    jetzt braucht man dann noch eine TÜV-Abnahme für die Treter...

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