+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 33 von 57

Thema: musterung

  1. #1

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003

    musterung

    na prima, kaum habe ich mich jetzt endgültig für ne uni entschieden und mich an der anderern wieder exmatrikuliert, kriege ich die aufforderung zur musterung (ich dachte, sie hätten mich vergessen). Das passt mir jetzt gar nicht, da ich jetzt mental schon total darauf eingestellt bin, in knapp 6 wochen jura zu studieren.
    meint ihr ich kann einen bösen brief schreiben, dass cih eh keinen bock habe und sie mich deshalb gar nicht erst mustern müssen und wir uns beide dadurch ärger, stress und geld ersparen? würde halt wenn ich eingezogen werden würde, dagegen klagen..

  2. Nach oben    #2

    aus gemachter weltraumreisender
    1.544 Beiträge seit 06/2004
    lass dich doch einfach ausmustern...

  3. Nach oben    #3

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003
    ich hab aber gar keinen bock da erst hinzugehen

    außerdem müsste ich mir dann diese liste besorgen..

  4. Nach oben    #4

    35 Jahre alt
    1.330 Beiträge seit 06/2006
    heutzutage nehmen die sowieso nur die besten, da die BW ständig verkleinert wird, brauchst nur n Brief schreiben ohne gute Begründung, aba dann musst du zivildienst machen, was du sicher nicht willst....

    Brech dir n Arm aba dann wollen sie dich vllt n jaar später, dann schwängerst halt wen und heiratest , dann bist du dem Bund zu teuer und sie nehmen dich nicht

  5. Nach oben    #5

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003
    angenommen der arzt attestiert mir einen akuten bänderriss... dann bin ich doch erstmal raus oder? nächstes jahr wär ich dann ja 3. semester und erstmal nicht mehr einzugsgefährdet

  6. Nach oben    #6

    35 Jahre alt
    288 Beiträge seit 07/2006
    Mein Bruder wurde wegen seiner festen Klammer ausgemustert, weil die die Kosten nicht übernehmen wollten...

  7. Nach oben    #7

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003
    Zitat Zitat von Draiman
    Mein Bruder wurde wegen seiner festen Klammer ausgemustert, weil die die Kosten nicht übernehmen wollten...

    hab leider keine seit mindestens 6 jahren mehr nur noch so nen kleinen draht hinten an den zähnen, aber das gilt wohl kaum :P

  8. Nach oben    #8
    probiers einfach. geh betrunken hin.

  9. Nach oben    #9

    aus gemachter weltraumreisender
    1.544 Beiträge seit 06/2004
    naja, zur musterung hin sollte man schon, das gehört einfach zum leben eines mannes dazu.

    zieh einfach die größte show ab, dann haste später immer wieder was feines zu erzählen

  10. Nach oben    #10

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003
    ich kann ja ein bisschen self-sucking betreiben

  11. Nach oben    #11

    40 Jahre alt
    aus dem Bett gefallen
    146 Beiträge seit 11/2001
    Zitat Zitat von feuchter_bub
    ich kann ja ein bisschen self-sucking betreiben

    top antwort für positiv kama

  12. Nach oben    #12
    Ich würde an deiner Stelle erstmal nicht reagieren, die Musterung aber rauszögern versuchen. Einfach eine Woche vor der Musterung Brief schreiben mit einer kreativen Ausrede, Bitte um Verlegung des Musterungstermins etc...

    Wenn du irgendetwas körperliches hast, ist es sehr wichtig schon mit Attest, Röntgenaufnahmen etc... anzukommen. Der Musterungsarzt selber mustert nämlich fast alles was einen Sandsack halten kann auf T2.

    Generell würde ich sagen, wenn du überhaupt nichts körperliches vorzuweisen hast, wirst du wohl leider nicht ausgemustert werden. Klar gibts hier regionale Unterschiede und man hört immer wieder die tollsten Sachen von irgendwelchen Verrückten, die irgendeinen Mist gebaut haben - nach meinen Erfahrungen, sind das meistens nur "urban myth".

    Wenn du Jura studieren willst, sollte es kein Problem für dich sein, dich ins dritte Semester zu schleppen. Es gibt nämlich tausend Sachen wie Musterung, Nachmusterung, auf Briefe nicht reagieren, Widerspruch, KDV Antrag, KDV Antrag zurückziehen, Wohnsitz verändern etc... Man muss sich das ganze Zeug nur durchlesen

    Das mit der Klage wird übrigens nicht funktionieren. Erstens sind die Kosten exorbitant hoch, weil du echte Spezialisten brauchst, weil wegen Wehrgerechtigkeit ständig geklagt wird. Viel wichtiger: Nach meinem Wissen haben derzeit Klagen gegen die Wehrgerechtigkeit keine aufschiebende Wirkung mehr! Hier kann ich mich irren, bin mir aber zu 70% sicher, dass es so ist.

  13. Nach oben    #13

    39 Jahre alt
    aus der Dreiflüssestadt Passau unter weiß blauen Himmel
    227 Beiträge seit 12/2003
    Zitat Zitat von feuchter_bub
    na prima, kaum habe ich mich jetzt endgültig für ne uni entschieden und mich an der anderern wieder exmatrikuliert, kriege ich die aufforderung zur musterung (ich dachte, sie hätten mich vergessen). Das passt mir jetzt gar nicht, da ich jetzt mental schon total darauf eingestellt bin, in knapp 6 wochen jura zu studieren.
    meint ihr ich kann einen bösen brief schreiben, dass cih eh keinen bock habe und sie mich deshalb gar nicht erst mustern müssen und wir uns beide dadurch ärger, stress und geld ersparen? würde halt wenn ich eingezogen werden würde, dagegen klagen..

    Wirst zur Musterung müssen, einmal kannste aufschieben, ein zweites mal nicht mehr. Dir bleibt die möglichkeit, glück zu haben das man dich ausmustert oder eben die möglichkeit einen KDV zu stellen und Zivi machen. Klagen solltest du eingezogen werden, jeder Richter lacht dich aus, du unterliegst der Wehraufsicht und dem Wehrgesetz.

    Entweder wirste Ausgemustert, stellst KDV der erstmal anerkannt werden muss oder eben neun Monate spiel spaß und spannung.

  14. Nach oben    #14

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003
    Bekomme morgen von nem Freund so ein Buch, das er sich mal besorgt hat, wegen Ausmusterung. Bei ihm hats wunderbar funktioniert, er war erstaunt, wie ienfach das ging.. Mal schaun was so drinsteht

    Wenn ein Arzt mir attestiert, dass meine Sprunggelenke nciht belastet werden dürfen, weil sonst das und das kaputt geht (was gar nicht mal so weit hergeholt ist, hatte bänderrisse ) , würde das wenigstens genügen?

  15. Nach oben    #15

    39 Jahre alt
    aus der Dreiflüssestadt Passau unter weiß blauen Himmel
    227 Beiträge seit 12/2003
    Ob das sprunggelenk ein grund ist, hängt vom musterungsarzt ab. Da er das Attest nicht annehmen muss nur zur kenntnis. Und im zweifelsfall schickt er dich zu nem San Zentrum oder nen BWK um es da abklären zu lassen. Und diese Bücher naja, glaub mir die im KWA sind net blöd.

  16. Nach oben    #16

    37 Jahre alt
    aus die Maus
    663 Beiträge seit 02/2003
    versuch zu so vielen stationsärzten wie möglich zu gelangen.

  17. Nach oben    #17

    36 Jahre alt
    aus gesprochenes Teufelsweib ^^
    1.977 Beiträge seit 09/2003
    Freund von mir is hin zur Musterung, und hat denen ne Verweigerung geschrieben.
    Hat sehr gut geklappt.

  18. Nach oben    #18

    40 Jahre alt
    aus ser am 1ten immer Pleite!!!
    914 Beiträge seit 02/2005
    Zitat Zitat von Rohrverleger
    Ob das sprunggelenk ein grund ist, hängt vom musterungsarzt ab. Da er das Attest nicht annehmen muss nur zur kenntnis. Und im zweifelsfall schickt er dich zu nem San Zentrum oder nen BWK um es da abklären zu lassen. Und diese Bücher naja, glaub mir die im KWA sind net blöd.
    nananana...wir sind nicht mehr im kalten krieg wo jeder genommen wird der eine waffe heben kann (Volkssturm die 5te braucht die bundesweehr nicht).......wer nicht will wird schon gar nicht genommen die bundeswehr hat ja das mehr "menschenpotential" als sie wirklich braucht und sucht sich schon die leute raus die sie will und braucht.....wenn du studieren willst oder dabei bist wirst eh zurückgestellt sodas gar nicht mehr dazu musst...dass einzige was du macen musst ist den kwea schriftlich mitzuteilen das studieren tust und das wars!

  19. Nach oben    #19

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003
    kwea?

  20. Nach oben    #20

    40 Jahre alt
    aus ser am 1ten immer Pleite!!!
    914 Beiträge seit 02/2005
    kreiswehrersatzamt!

  21. Nach oben    #21

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003
    du meinst also echt, ein brief á la ich plane in einem monat das studium anzufangen und habe auch schon die wohnung gemietet, mir die nötigen studienmaterialien etc besorgt, reicht aus? kann ich mir nicht so vorstellen...

  22. Nach oben    #22

    40 Jahre alt
    aus ser am 1ten immer Pleite!!!
    914 Beiträge seit 02/2005
    Zitat Zitat von feuchter_bub
    du meinst also echt, ein brief á la ich plane in einem monat das studium anzufangen und habe auch schon die wohnung gemietet, mir die nötigen studienmaterialien etc besorgt, reicht aus? kann ich mir nicht so vorstellen...
    na klar.....es muss halt ein schreiben der uni dabei sein das du bei ihnen anfängst zu studieren!

  23. Nach oben    #23

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003
    dann werd cih mcih gleihc mal dransetzen und das schreiben.

  24. Nach oben    #24

    39 Jahre alt
    aus der Dreiflüssestadt Passau unter weiß blauen Himmel
    227 Beiträge seit 12/2003
    Uni zählt nicht als rückstellungsgrund. Nach Schule wirste nur noch wegen Lehre oder eben zurück gestellt wen dich der arbeitgeber brucht, maximal ein jahr. Dabei schiebt sich die altersgrenze vom 23ten Lebensjahr bis zum 27ten raus, wobei man ab 25 nimmer gezogen wird. Also uni ist kein arbeitgeber und zählt daher nicht.

  25. Nach oben    #25

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003
    dann können sie mir ja die studiengebühren und wohnungskautionen erstatten.. meinst du das machen sie?

  26. Nach oben    #26
    Zitat Zitat von feuchter_bub
    dann können sie mir ja die studiengebühren und wohnungskautionen erstatten.. meinst du das machen sie?
    Auf gar keinen Fall.

  27. Nach oben    #27

    40 Jahre alt
    aus ser am 1ten immer Pleite!!!
    914 Beiträge seit 02/2005
    wer studieren will muss abi haben und abiturienten werden jetzt schon seit 12 monaten nicht mehr gezogen.....

  28. Nach oben    #28

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003
    Zitat Zitat von Stuey
    Auf gar keinen Fall.

    Dann können sie mich aber nicht auf den mehreren tausend euro sitzen lassen, wär ja nicht so schön..

  29. Nach oben    #29

    37 Jahre alt
    aus Bäääärrllin
    628 Beiträge seit 06/2006
    Zitat Zitat von Rohrverleger
    Uni zählt nicht als rückstellungsgrund. Nach Schule wirste nur noch wegen Lehre oder eben zurück gestellt wen dich der arbeitgeber brucht, maximal ein jahr. Dabei schiebt sich die altersgrenze vom 23ten Lebensjahr bis zum 27ten raus, wobei man ab 25 nimmer gezogen wird. Also uni ist kein arbeitgeber und zählt daher nicht.

    ... da hab ich bisher aber andere sachen gehört.
    wer studieren will wird davon auf keinen fall vom bund abgehalten.
    kann sein dass sie dich nach dem studium ziehen (wenn du noch nicht 23 bist) aber dass du dein studium deswegen verschieben musst gibts imho nich...

  30. Nach oben    #30

    39 Jahre alt
    aus der Dreiflüssestadt Passau unter weiß blauen Himmel
    227 Beiträge seit 12/2003
    Zitat Zitat von stumpewilli
    wer studieren will muss abi haben und abiturienten werden jetzt schon seit 12 monaten nicht mehr gezogen.....

    Falsch, es gibt extra das dritte quartal für die, die abi haben. Hatten letztes jahr und dieses jahr haben wir auch wieder genügend.

    Achja und noch was, sei bei der Musterung ehrlich @feuchter.

    StGB, §109a
    (1) Wer sich oder einen anderen durch argliste, auf Täuschung berechnete Machenschaften der Erfüllung der Wehrpflicht dauernd oder für eine gewisse Zeit, ganz oder für eine einzelne Art der Verwendung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    als angehender Jurist solltest das aber wissen.

    Und die mit Abi werden auch gezogen also haben genügend GWDLer die Abi haben.

  31. Nach oben    #31

    40 Jahre alt
    aus ser am 1ten immer Pleite!!!
    914 Beiträge seit 02/2005
    Da schau da nach vieleicht fällst ja in irgendeine kategorie........

    Gesetzliche Änderungen betreffen Zivildienst und Wehrpflicht
    Koblenz. Am 1. Oktober 2004 ist das 2. Zivildienstgesetzänderungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird die Dauer des Zivildienstes um einen Monat verkürzt und entspricht künftig damit der Dauer des Grundwehrdienstes.

    Gleichzeitig enthält das Artikelgesetz in Artikel 2 auch Änderungen des Wehrpflichtgesetzes. Die bereits seit 1. Juli 2003 geltenden administrativen Wehrdienstausnahmen wurden gesetzlich verankert:

    Die Regelaltersgrenze, bis zu der Wehrpflichtige herangezogen werden können, ist auf das 23. Lebensjahr abgesenkt worden.
    Wegen der gestiegenen Anforderungen - vor allem im gesundheitlichen Bereich - an den zu erreichenden Ausbildungsstand werden nur noch T 1 - (voll verwendungsfähig) und T 2 - (verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten) Gemusterte einberufen.

    Darüber hinaus sind mit dem Gesetz die Befreiungstatbestände und die Zurückstellungsgründe im Zivildienst- und Wehrpflichtgesetz überarbeitet und ergänzt worden:

    Auf Antrag können verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Zivil- und Wehrdienstpflichtige vom Zivlil- oder Wehrdienst befreit werden. Damit soll dem Aufbau einer gemeinsamen Lebensgrundlage angesichts der heutigen Lebensbedingungen unter Berücksichtigung des in GG Art. 6 normierten Schutzes von Ehe und Familie Priorität eingeräumt werden.
    Auch die Ausübung der elterlichen Sorge gemeinsam oder als allein Erziehender berechtigt auf Antrag zur Befreiung. Weitere Befreiungstatbestände sind die Befreiung auf Antrag von denjenigen, deren Vater, Mutter, Bruder oder Schwester an den Folgen einer Zivil- oder Wehrdienstbeschädigung gestorben sind (nach früherem Recht mussten sämtliche Brüder verstorben sein).
    Die Dritte-Söhne-Regelung erstreckt sich künftig nicht nur auf Zivil- oder Wehrdienstpflichtige, deren zwei Geschwister Grundwehrdienst, Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, sondern gilt auch dann, wenn Dienst im Zivlil- oder Katastrophenschutz, im Entwicklungsdienst oder einem anderem Dienst im Ausland oder ein freiwilliges Jahr oder freiwilliges ökologisches Jahr (letztere auch von nur neun Monaten) geleistet wurden.
    Die Zurückstellungstatbestände sind erweitert worden. Auch diejenigen, die bereits über die Fachhochschul-/Hochschulreife verfügen, können für eine betriebliche Ausbildung oder Beamtenlaufbahnausbildung zurückgestellt werden.
    Wer erst als Student einberufen wird und seinen Dienst zu Beginn des dritten Semesters antreten soll, kann ebenfalls zurückgestellt werden.

  32. Nach oben    #32
    Zitat Zitat von feuchter_bub
    Dann können sie mich aber nicht auf den mehreren tausend euro sitzen lassen, wär ja nicht so schön..
    Naja, du verdienst ja bei der Bundeswehr fast 1€ / Stunde, nach 9 Monaten hast du es vielleicht wieder rausgeholt

    Ansonsten würde ich sagen: Selber schuld. Du hast halt darauf spekuliert, dass sie dich nicht einberufen und Pech gehabt. Rechtlich ist vollkommen eindeutig, dass sie dich bis 25 quasi immer einberufen können - sobald du das dritte Semester erreicht hast, wird aber einem Antrag auf Zurückstellung im Normalfall automatisch entsprochen.

    Bundeswehr ist einfach der größte Mist den es gibt - Abiturienten, die gerne studieren würden und in einem Jahr später mehr Steuern zahlen, als sie bei der Bundeswehr bekommen werden gezogen. Jeder Vorbestrafte, Drogensüchtige, früh Verheiratete, in gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft Lebende kommt automatisch davon - für mich ein typisches Beispiel für das umgedrehte Sozialsystem in Deutschland.

    An deiner Stelle würde ich zur Musterung gehen, weil du eh keine Wahl hast. Danach kannst du noch versuchen, eine Zurückstellung zu erreichen, aufgrund der "besonderen Härte" die dir durch Aufgabe deiner Wohnung etc... entstehen können. So wie du dich bisher angestellt hast, solltest du das aber AUF KEINEN FALL selber formulieren, sondern es von einem sachkundigen Anwalt schreiben lassen. Wenn du viel Geld hast, kannst du dir auch ein Psycho-Attest holen. Erfordert viel Aufwand und Chuzpe, aber für manche lohnt sich das.

  33. Nach oben    #33

    39 Jahre alt
    aus der Dreiflüssestadt Passau unter weiß blauen Himmel
    227 Beiträge seit 12/2003
    Die Besondere härte wird wohl nicht gegeben. Aber er muss erstmal zur Musterung. Dann wird er dieses jahr und wahrscheinlich nächstes jahr nicht gezogen, höchstens im vierten Quartal 07. Hat er dann das dritte semester fertig, ist bund auch erledigt, ansonsten wird er gezogen oder zivildienst.

+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. BW: Musterung: Erneute Dursicht
    Von ne_one im Forum Jobs : Bildung
    Antworten: 63
    Letzter Beitrag: 22.08.2005, 16:37
  2. Musterung-T3-zurückgestellt
    Von ViVa im Forum Jobs : Bildung
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 06.08.2005, 21:13
  3. Musterung
    Von Teotihuacan im Forum Sport : Fitness
    Antworten: 17
    Letzter Beitrag: 28.07.2004, 22:15
  4. Musterung
    Von A.A.H im Forum Jobs : Bildung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 17.04.2004, 21:44

Lesezeichen für musterung

Lesezeichen