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Thema: musterung

  1. #34

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003
    ICh werde also gemustert, sie fragen mich ob ich studiere oder so, ich sag das dann, sie mustern mich T2 und ziehen mich dann erst im nächsten Jahr unter umständen?

  2. Nach oben    #35

    39 Jahre alt
    aus der Dreiflüssestadt Passau unter weiß blauen Himmel
    227 Beiträge seit 12/2003
    Genau dieses jahr wirst du nicht mehr gezogen. also könntest glück haben und da dein drittes semester haben, weiß ich nicht.

  3. Nach oben    #36

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003
    und wieso dieses jahr denn nicht mehr? studiumsbedingt oder wird dieses jahr allgemein nicht mehr gezogen?

  4. Nach oben    #37

    40 Jahre alt
    aus ser am 1ten immer Pleite!!!
    914 Beiträge seit 02/2005
    selbsverständlich wird dieses jahr noch gezogen aber wenniger wie zum beginn....einfach gesagt ist es nicht mehr als eine wahrscheinlichkeitsberechnung!

  5. Nach oben    #38

    39 Jahre alt
    aus der Dreiflüssestadt Passau unter weiß blauen Himmel
    227 Beiträge seit 12/2003
    Aber er wird dieses Jahr nicht mehr gezogen, wen er dieses jahr gemustert wird. Die stellen sind bereits alle besetzt worden und verplant. Sollten welche ausfallen, werden welche gezogen die vor ihm gemustert werden @stumpe

  6. Nach oben    #39

    40 Jahre alt
    aus ser am 1ten immer Pleite!!!
    914 Beiträge seit 02/2005
    wenn er will kann er auch noch dieses jahr

  7. Nach oben    #40

    35 Jahre alt
    aus gesprochen sarkastisch.
    148 Beiträge seit 08/2006
    Die Kompetenz der Personen, die mit als erstes gepostet haben, scheint nicht wirklich gegeben zu sein.

    Natürlich werden auch Abiturienten gezogen.
    Es müssen theoretisch alle, die auf tauglich gemustert werden auch gezogen werden, da der Rest sonst auf gleiches Recht für Alle klagen darf.
    Betrunken ist kein Ausmusterungsgrund. Wenn du zu klar zu erkennen gibst, dass du den Bund net magst, kannst du Glück haben und ausgemustert werden, oder extremes Pech und besser gemustert werden.

    Dir wird deine Wohnung während deiner Bundeswehrzeit gezahlt, wenn du dort schon mindestens 6 Monate lebst und dafür Miete bezahlt hast.
    Studiengebühren werden dir nicht erstattet.
    Wenn du sagst, dass du dieses Jahr studieren willst, und deshalb net zum Bund gehst, sagen dir die: "Kein Problem, aber das Studium kann warten. Erst kommt die Pflicht fürs Vaterland!"
    Dir darf nur nicht der Studiumsplatz damit genommen werden. Das heißt, dass du nächstes Jahr sicher einen Platz bekommst, wenn du dieses Jahr einen Platz bekommen hättest.

    Du wirst dieses Jahr aber wohl trotzdem noch Glück haben. Denn man muss dir den Einzugsbefehl 1,5 Monate vor dem Datum zusenden. Im übrigen ist es ein Einschreiben, du bekommst es also auf jeden Fall (gilt ab dem 3. Tage zugestellt, auch wenn es niemand entgegennimmt).

    Solltest du unbedingt dein Studium durchziehen wollen, und auf keinen Fall ne Pause einlegen müssen, so kannst du dich immernoch für den Katastophenschutz verpflichten. Das heißt Feuerwehr, THW oder Krankenwagenfahrer . Das sind 6 Jahre Verpflichtungszeit, beim THW 7, wenn ich mich nicht irre.

    Und ja, ich hab Ahnung von der Materie, weil ich um die 6 Jahre Verpflichtung drum rum kommen wollte, mit diversen Leuten gesprochen habe. Und mich ausführlich bei einem Wehrdienstberater informiert habe. Ich habe T2 mit 37 Einschränkungen, und nein, Sandsäcke kann ich net schleppen.
    Ob du genommen wirst oder nicht, hängt immer vom Arzt ab. Es gibt Ärzte, die nehmen nur Top-Athleten und welche, die nehmen wirklich jeden...

    Aber eins darfst du nicht vergessen: Wenn du den Einzugsbefehl im Briefkasten hast, ist alles zu spät. Dann kannst du dich nicht mehr für den Katastrophenschutz melden und eine Verweigerung wird richtig schwer. Also lieber vorher alles klären.

    Sollten sich kleiner Fehler eingeschlichen haben, so bitte ich das zu entschuldigen.

    Gruß,

    No-Body

  8. Nach oben    #41

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003
    ganz zur not geh ich halt zum psychologen und lass mir bescheinigen, dass ich depressionen bekomme, müsste ich den wehrdienst leisten

  9. Nach oben    #42

    35 Jahre alt
    aus gesprochen sarkastisch.
    148 Beiträge seit 08/2006
    Wenn das nur wegen dem Wehrdienst ist, dann wird dir halt Nahe gelegt, dass du Zivi machst.

  10. Nach oben    #43

    40 Jahre alt
    aus ser am 1ten immer Pleite!!!
    914 Beiträge seit 02/2005
    @Rohrverleger (Fa)
    hats mal nachgeschaut ob es die person gibt wo ich dir gesagt hab????
    hast du internet in kaserne ???

    Trennung!


    naja nimm wenn zur musterung musst deine ganzen krankheitsgeschichte mit und leg diese vor ist so ein tipp am rande.....
    2 brüder wo gedient haben hast auch nicht oder.....

  11. Nach oben    #44
    Zitat Zitat von No-Body
    Aber eins darfst du nicht vergessen: Wenn du den Einzugsbefehl im Briefkasten hast, ist alles zu spät. Dann kannst du dich nicht mehr für den Katastrophenschutz melden und eine Verweigerung wird richtig schwer. Also lieber vorher alles klären.

    Sollten sich kleiner Fehler eingeschlichen haben, so bitte ich das zu entschuldigen.
    Gruß,
    No-Body
    Der Erste der sich hier wirklich gut auskennt! Ich stimme dir in fast allem überein, möchte aber zu der Einberufung noch etwas anmerken: Im Normalfall schickt die Bundeswehr vorher noch einen normalen Brief, die "Vorankündigung zur Heranziehung" oder so ähnlich. Wenn du daraufhin deinen KDV Antrag stellst, wirst du normalerweise wie ein Soldat behandelt, der verweigern will, kannst also trotzdem einberufen werden und die Anhörung vor einer mündlichen Kommission wegen der Verweigerung droht. Man kann das Ganze jedoch verhindern: Weil die Bundeswehr nicht beweisen kann, dass ein normaler Brief zugestellt wurde, einfach Widerspruch einlegen, der Tatsache, dass die Einberufung angekündigt wurde widersprechen etc.. ect...

    Eine gewisse, mir durchaus bekannte Person hat das so gehandhabt und es hat sehr gut funktioniet

    Wenn es einem wirklich ernst ist mit der Wehrdienst/Zivildienstvermeidung gibt es immer noch tausende Möglichkeiten wie man gut davonkommt. Allerdings müsste man sich dafür erstmal tiefergehend mit der Materie befassen...

  12. Nach oben    #45

    40 Jahre alt
    aus ser am 1ten immer Pleite!!!
    914 Beiträge seit 02/2005
    mündliche kommision hab ich in meiner dienstzeit noch nie erlebt wer nicht will muss nicht und wer schon gezogen worden ist und dabei ist kann immer noch kd stellen ohne mündliche kommis. da geht man zu pfarrer und heult ihm vor das man das alles nicht verkraftet famielie freundin waffen usw.....und das war es dann.....
    mündliche kommision ist seit 1990 fast gar icht mehr zum tragen gekommen es sei den man kündigt an das man auf den laden kein bock hat und einen auf dumm macht nur dann und sonst nicht....
    wo lebt ihr denn......die bundeswehr will heut keine gezwungenegn wehrpflichtigen sondern leute die halbwegs freiwillig dabei sind.

  13. Nach oben    #46

    35 Jahre alt
    aus gesprochen sarkastisch.
    148 Beiträge seit 08/2006
    Natürlich kann man immernoch verweigern. Das ist schon klar. Aber es ist nachher immer mit deutlich mehr Aufwand verbunden. Also lieber vorher verweigern, das ist deutlich einfacher.

  14. Nach oben    #47

    40 Jahre alt
    aus ser am 1ten immer Pleite!!!
    914 Beiträge seit 02/2005
    ja klar von daheim aus ist immer einfacher...wenn man schon in kaserne ist und dann auch schon geschossen hat ist der ofen so gu wie aus!

  15. Nach oben    #48

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    Suizidgefährdete werden doch auch T5 gemustert (hab ich gehört). Wie wärs also mit einem Selbstmordversuch (etwas makaber, dürfte aber auch wirken, oder?).

  16. Nach oben    #49

    36 Jahre alt
    aus von draußen weißt du ?
    2.263 Beiträge seit 11/2004
    Zitat Zitat von feuchter_bub
    kwea?
    nein so schreiben dumme leute ''quer''

  17. Nach oben    #50
    Zitat Zitat von Marsmensch
    Suizidgefährdete werden doch auch T5 gemustert (hab ich gehört). Wie wärs also mit einem Selbstmordversuch (etwas makaber, dürfte aber auch wirken, oder?).
    Jep das dürfte wohl wirken. Problem ist nur: Wie willst du es dokumentieren? Wie willst du es ohne gesundheitliches Risiko für dich glaubwürdig inszenieren? Und wohl am wichtigsten: Wie vermeidest du eine zeitweilige Zwangseinweisung in eine Psychiatrie?

  18. Nach oben    #51

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003
    genau das hat ein kumpel von mir gemacht, das finde ich aber doch etwas zu harsch bzw ich glaube nicht, dass ich das rüberbringen könnte. die zwangseinweisung ist übrigens nur für einen tag

  19. Nach oben    #52

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003

  20. Nach oben    #53
    vip:oxy
    40 Jahre alt
    aus rufezeichen nach dem DOPPELPUNKT
    1.949 Beiträge seit 05/2001
    das beste was dir passieren kann ist in der ersten woche beim bund "kzh bis dze"

  21. Nach oben    #54

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003
    t5

  22. Nach oben    #55

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    wie jetzt? gemustert?

  23. Nach oben    #56

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003
    jap

  24. Nach oben    #57

    35 Jahre alt
    288 Beiträge seit 07/2006
    Zitat Zitat von feuchter_bub
    t5
    Wie haste das denn jetzt angestellt ?

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