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Thema: Gekündigt-Probezeit, Kündigunsfrist-wer kann mir helfen??

  1. #1

    42 Jahre alt
    28 Beiträge seit 06/2006

    Gekündigt-Probezeit, Kündigunsfrist-wer kann mir helfen??

    Hallo. wie Ihr vielleicht von meinem anderen Thema wisst, was ich erstellt habe, das es mir auf der Arbeit nicht gut geht, habe ich meine Arbeit gekündigt und durch Glück und Zufall was neues in Sicht.
    Jetzt gibts folgendes:
    1. ich habe dort am 01.02.2006 angefangen und mein Vertrag ist mit einem halben Jahr Kündigungsfrist angesetzt. Vor kurzen sagte meine Chefin zu mir: "Du hast im August keinen anspruch auf Urlaub, da du noch in der Probezeit bist!" In der Ahnahme dieser Worte im August noch in der Probezeit zu sein kündigte ich vorgestern schriftlich wie im Vertrag laut Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen! So, jetzt hab ich festgestellt, das ich schon seit nem Monat aus der Probezeit raus bin! Was nun???? Da ich zwei chefs habe und der eine schon in die Kündigung eingewilligt hat, springt da für mich ein Vorteil raus?

    2. Da die Probezeit rum ist, habe ich eine Kündigunsfrist von 3 Monaten! Kann meine Chefin mich zwingen dort zu bleiben, wenn sie einem Aufhebungsvertrag nicht einwilligt? Kann ich fristlos kündigen, da ich mich psychisch angegriffen fühle?? (zur Info:lag voriges Jahr 6 Monate im KH wegen Mobbing am Arbeitsplatz)
    Sie weiss von meiner seelischen Vorbelastung!
    Wer weiss da bescheid?? Wer kann mir einem Rat geben?????
    Vielen Dank schonmal!

  2. Nach oben    #2

    36 Jahre alt
    aus gelaugt und am Ende
    1.359 Beiträge seit 05/2004
    Ich würd erstmal sagen falsches Forum.

    Und dann hat man normalerweise außerhalb der Probezeit eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Also das heißt zum 15. oder 30. eines Monats. Wäre mir somit neu das es 3 Monate wären.
    Wenn eingewilligt ist, müsstest Du doch generell gekündigt sein und könntest in 4 Wochen gehn. Denk ich mir mal
    Fristlos kündigen geht soweit ich mich noch erinnere nur, wenn Du beleidigt wirst, sie Dich nicht bezahlen wollen, also nur aus wichtigen Gründen. Und ob das als wichtiger Grund angesehen wird kA.
    Kannst du Dich nicht mit dem Chef der zugewilligt hat zusammen setzen und mit dem das besprechen und fragen wie es nun weiter läuft?

  3. Nach oben    #3

    39 Jahre alt
    8 Beiträge seit 08/2006
    Gegenfrage: Was sollten sie denn schon groossartig machen, wenn du einfach nicht erscheinst. die polizei anrufen, dass sie dich zur arbeit abführen?
    generell hast du einen arbeitsvertrag unterschrieben und wenn eine kündigungsfrist von 3 monaten vereinbart wurde, muss man die auch einhalten.
    aber weder wird das in der regel ein arbeitgeber vor gericht erzwingen, weil es ihm einfach zu viel stress ist noch will ein arbeitgeber jemanden bei sich haben, der nicht 100% bei der arbeit ist - stell` dir mal vor, du bist dort gegen deinen willen...dann arbeitet man doch gar nicht mehr richtig. man macht jede bewegung in zeitlupe, macht ständig pausen, hält die zeiten nicht ein, backt nur 5 brötchen statt 50 - so einen schmeisst doch jeder gleich raus und so einen würde dann eh kein arbeitgeber wollen.
    aber wieso willst du da raus?????? nur weil du keinen urlaub kriegst?? also dieses problem wirst du bei jedem arbitgeber mal haben, das kann ich dir versprechen.
    oder hast du eine neue arbeit? wenn du eine neue arbeit hast, dann kann ich es verstehen. aber wenn man danach ohne nix dasteht, verstehe ich nicht, wie man sich so verhaöten kann.
    Generell denke ich, können beide Seiten aus bestimmten Gründen fristlos kündigen.

  4. Nach oben    #4

    aus gemachter weltraumreisender
    1.544 Beiträge seit 06/2004
    normalerweise wird der restliche urlaub abgefeiert und danach wird man freigestellt.
    kein betrieb lässt jemanden arbeiten, der nicht mehr will

  5. Nach oben    #5

    43 Jahre alt
    aus Good old Münster
    1.490 Beiträge seit 01/2006
    In der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist...da hättest von einem auf den anderen Tag kündigen können. Das ist ja das besondere an PROBEzeit.

    Wenn du da so schnell wie möglich raus willst, einvernehmliche Kündigung ist das Zauberwort.
    Wenn sie dich nicht gehen lassen wollen->Arbeitsunlustbescheinigung oder halt einfach nicht mehr erscheinen...wenn sie dich nicht kündigen, müssen sie dich auch weiter bezahlen...freu dich

    Wenn die Probezeit um ist zählt sie auch zum Urlaubsanspruch... Bei 24 Tagen im Jahr hast dann halt je Monat 2 Urlaubstage...

    Frag einfach, ich helfe gern

  6. Nach oben    #6

    46 Jahre alt
    aus Tupfingen
    232 Beiträge seit 02/2004
    3 Monate K-frist hast Du nie und nimmer! 1 Monat zum 15. oder zum Monatsende wie einer der Vorredner gesagt hat

    Und danach müssen sie Dich gehen lassen! Wenn DU kündigst bekommst Du allerdings 3 Monate Sperre vom Arbeitsamt und somit keine Kohle! Bedenke das!

    Einvernehmliche Kündigung oder Aufhebungsvertrag wie schon gesagt wurde wäre ok.

    Wenn Du wegen der Vorfälle die Du sagtest kündigst kriegst Du auch vom A-Amt nix! Das muss ales ärztlich belegt sein und und und - da Du das nicht hast würde ich so nen Mist lassen!

  7. Nach oben    #7
    Avatar von AvengerOfJeanny
    39 Jahre alt
    aus und vorbei
    1.691 Beiträge seit 09/2001
    Danke
    1
    warum sollte sie keine 3 monate kündigungsfrist haben
    ich würde anfang des jahres von meinem arbeitgeber entlassen und hatte auch 3 monate

    also das is durchaus üblich

  8. Nach oben    #8

    46 Jahre alt
    aus Tupfingen
    232 Beiträge seit 02/2004
    Ganz einfach - ein Arbeitgeber der eine solche Frist vereinbart schneidet sich ins eigene Fleisch! Und das machen heutzutage die wenigsten oder nur die dümmsten

    Gesetzlich ist dieser eine Monat vorgesehen und daran halten sich auch die meissten - vor allem noch dazu bei so jungen Arbeitnehmern. Wer gönnt denen schon direkt nach der Probezeit 3 Monate Karrenz wenn es zu Schwierigkeiten im Betriebsablauf kommen könnte?

    Die müssen ja auch solange bezahlt werden - und im Ernstfall kann das extrem teuer werden.

  9. Nach oben    #9

    42 Jahre alt
    aus serdem määh dräägg määääähhh dräääääggggggg/ehesklave meiner göttergattin
    726 Beiträge seit 03/2005
    also mal grundsätzlich probezeit beläuft sich auf 3 monate das heisst eigentlich du wärst zum 01.05. aus der probezeit raus geweseen. man kann bis auf max 6 monate verlängern heisst in deinem fall zum 01.08. ist deine probezeit zu ende. Ausserdem ist in der probezeit eine Kündigung jederzeit möglich und zwar mit einer frist von 14 tagen.(kommt für dich aber eh nicht mehr in frage)
    danach beträgt die kündigungsfrist für den arbeitnehmer 4wochen/ 1 monat(diese frist gilt unabhängig von der beschäftigungsdauer) die kündigungsfrist für den arbeitgeber 4 wochen/1monat(innerhalb der ersten 2 jahre der anstellung.
    das einzige was dir da im moment hilft ist ds genaue studium des arbeitsvertrages und zusätzlich allenfalls des tarifvertrages/gesamtarbeitsvertrag....
    der dir zustehende urlaub muss dir in jedem fall gewährt werden entweder in form von freien tagen oder aber in form von geld.
    fristlose kündigung deinerseits dürfte schwierig werden es sei denn du hast stichhaltige beweise(sexuelle belästigung, mobbing, unzumutbare arbeitsbedingungen,etc)

    alles nochmals zum nachlesen
    link

  10. Nach oben    #10

    42 Jahre alt
    28 Beiträge seit 06/2006

    !

    mit den derei Monaten Kündigungsfrist gebe ich recht! Das ist nicht rechtlich - der Vertrag ist somit nicht rechtsgültig! Ich habe mich da sehr kundig gemacht!!! Vielen Dank für eure Hilfe. Habe heute Kündigung abgegeben! Sie sagte Sie würde die Kündigung nicht akzeptieren weil es wichtiger Grund ist! Als Grund habe ich Mobbing vom Arbeitgeber angegeben und kann das anhand eines Attestes und Gründe darlegen! Sie hat mich zusammengeschissen wie blöd! Jetzt gehts mir hundeelend wegen der Ihrer Reaktion!

  11. Nach oben    #11

    42 Jahre alt
    28 Beiträge seit 06/2006
    Zitat Zitat von swissmade
    also mal grundsätzlich probezeit beläuft sich auf 3 monate das heisst eigentlich du wärst zum 01.05. aus der probezeit raus geweseen. man kann bis auf max 6 monate verlängern heisst in deinem fall zum 01.08. ist deine probezeit zu ende. Ausserdem ist in der probezeit eine Kündigung jederzeit möglich und zwar mit einer frist von 14 tagen.(kommt für dich aber eh nicht mehr in frage)
    danach beträgt die kündigungsfrist für den arbeitnehmer 4wochen/ 1 monat(diese frist gilt unabhängig von der beschäftigungsdauer) die kündigungsfrist für den arbeitgeber 4 wochen/1monat(innerhalb der ersten 2 jahre der anstellung.
    das einzige was dir da im moment hilft ist ds genaue studium des arbeitsvertrages und zusätzlich allenfalls des tarifvertrages/gesamtarbeitsvertrag....
    der dir zustehende urlaub muss dir in jedem fall gewährt werden entweder in form von freien tagen oder aber in form von geld.
    fristlose kündigung deinerseits dürfte schwierig werden es sei denn du hast stichhaltige beweise(sexuelle belästigung, mobbing, unzumutbare arbeitsbedingungen,etc)

    alles nochmals zum nachlesen
    link

    Danke für dein Statement! Ich stimme dir da voll zu weil ich mich da auch belesen habe! Ich habe ja aus Gründen des Mobbing gekündigt, as ich darlegen kann!!! Was passiert wenn Sie zu mir sagt "Ich nehme die Kündigung nicht an" Gibts das überhaupt???

  12. Nach oben    #12

    42 Jahre alt
    aus serdem määh dräägg määääähhh dräääääggggggg/ehesklave meiner göttergattin
    726 Beiträge seit 03/2005
    also ausser wegen formfehlern etc wird das für den arbeitgeber schwer die kündigung nicht zu akzeptieren. ein grund wäre z.b. die nicht fristgerechte kündigung. wobei das ganze eher unwahrscheinlich ist denn der arbeitgeber hat ja in der regel interesse an motivierten und arbeitwilligen mitarbeitern. das einzige wo sie dir noch "ans bein pinkeln" könnten ist in der arbeitsbescheinigung da gibts dann all diese tollen formulierungen die sich zwar super lesen aber eigentlich nix gutes bedeuten. dabei hast du arber im zweifelsfall die möglichkeit ein neues zu verlangen....

    alles in allem gehe ich allerdings mal davon aus das alles glatt über die bühne gehen wird. auf jeden fall wünsch ich dir alles gute und viel erfolg im neuen job.

  13. Nach oben    #13

    42 Jahre alt
    28 Beiträge seit 06/2006
    Vielen Dank! Hat mir grad sehr geholfen!!!!

  14. Nach oben    #14

    42 Jahre alt
    aus serdem määh dräägg määääähhh dräääääggggggg/ehesklave meiner göttergattin
    726 Beiträge seit 03/2005
    keine ursache, es war mir ein fest

  15. Nach oben    #15

    43 Jahre alt
    aus Good old Münster
    1.490 Beiträge seit 01/2006
    Ähem... Swissi...die Arbeitsbescheinigung braucht das Arbeitsamt...du meinst das Arbeitszeugnis...und da kann sie vermutlich lange drauf warten.

    Wenn sie ein schlechtes Arbeitszeugnis bekommt dann kann sie ein neues Verlangen, dann bekommt sie wieder ein schelchtes usw.de...

    Um die Arbeitsbescheinigung kümmert sich im Zweifelsfall das AA...

    Und nochmal, deine Arbeitgeberin will deine Kündigung nicht annehmen? Geh zum Arzt und lass dich Krank schreiben! Nach einer Woche gehst nochmal zu ihr und fragst sie ob sie die kündigung immer noch nicht annehmen will....

    Wenn dein neuer Job nicht direkt anknüpft, dann lass dich Kündigen! Sonst gibt es 3 Monate Sperre beim Arbeitsamt. Mobbing muss begründet und geprüft werden, das dauert und vorher gibts kein Geld vom AA.

    Wenn sie dich nicht kündigen will s.o. Krank schreiben lassen!

    ich bin raus

  16. Nach oben    #16

    42 Jahre alt
    aus serdem määh dräägg määääähhh dräääääggggggg/ehesklave meiner göttergattin
    726 Beiträge seit 03/2005
    ups joa öhm natürlich arbeitszeugnis....

    danke der mann

  17. Nach oben    #17

    46 Jahre alt
    aus Tupfingen
    232 Beiträge seit 02/2004
    Wenn sie die nicht annimmt droh ihr mit dem Arbeitsgericht - dann wird sie sie SICHER annehmen Wenn nicht GEH zum Arbeitsgericht und fertig! Mehr wie gewinnen kannst Du in dem Fall granicht.

    Wirst eh Porbleme haben wegen Arbeitslosengeld - weil Du kündigst, da bliebe es am Arbeitsamt festzustellen ob Du welches bekommst wegen dem (hoffentlich wirklich belegten! Nicht nur ein gelber Schein vom Arzt!) Mobbing ect. Da würde ich mal fragen bevor Du drei Monate ohne Kohle dasitzt!

    @ swissmade
    Die Probezeit kann ich beliebeig gestalten - ich kann wenn ich möchte einem 2 Jahre Probezeit eintragen - sofern es sich um einen unbefristeten Vertrag handelt. Ich kann natürlich keine 2 Jahre veranschlagen wenn der Zeitvertrag nur solange gilt

  18. Nach oben    #18

    42 Jahre alt
    aus serdem määh dräägg määääähhh dräääääggggggg/ehesklave meiner göttergattin
    726 Beiträge seit 03/2005
    falsch die probetzeit darf auf maximal 6 monate festgelegt sein siehe §662 BGB absatz 3 oder ebend nachlesen unter obenstehendem link

  19. Nach oben    #19

    43 Jahre alt
    aus Good old Münster
    1.490 Beiträge seit 01/2006
    Zitat Zitat von swissmade
    falsch die probetzeit darf auf maximal 6 monate festgelegt sein siehe §662 BGB absatz 3 oder ebend nachlesen unter obenstehendem link
    Ähem, Probezeit ist jetzt wirklich auf 2 Jahre möglich, hat sich vor nicht allzu langer Zeit geändert... (weiss halt nicht genau wann)

    ich bin raus

  20. Nach oben    #20

    42 Jahre alt
    aus serdem määh dräägg määääähhh dräääääggggggg/ehesklave meiner göttergattin
    726 Beiträge seit 03/2005
    gibts da allenfalls ein missverständniss zwischen probezeit und probearbeit????
    oder allenfalls sogar mit der probezeit beim führerschein??????

  21. Nach oben    #21

    46 Jahre alt
    aus Tupfingen
    232 Beiträge seit 02/2004
    Ich mache gerade den Betriebswirt und da steht auch Arbeitsrecht auf dem Programm - doe PROBEZEIT in einer Arbeitsstelle IST über längere Zeit als 6 Monate möglich! Ob Du das einsiehst oder nicht

    Um genauer zu werden wird es bei einem unserer Mitarbeiter gerade paraktiziert - bei ihm ist sie 9 Monate nach Absicherung durch das Arbeitsgericht.

    Noch Fragen?

  22. Nach oben    #22

    42 Jahre alt
    28 Beiträge seit 06/2006
    also ich habe ja Diesen Mittwoch gekündigt und fange am Montag bei einer anderen Atbeitsstelle an. Ich denke von daher ist das mit dem Arbeitsamt erstmal hinfällig! Das einzige was sie machen kann, ist mir den Lohn zurück zu halten. mmh... aber da kann ich zum Arbeitsamt gehen und mir das auszahlen lassen und das Arbeitsamt holt sich dann das Geld vom Arbeitgeber wieder, oder???
    Das ding ist ja jetzt das sie mir einen Aufhebungsvertrag gestern angeboten hat um alle Schuld von sich sich zu weisen!!! Hoffentlich wirkt sie mir da kens rein mit de Teil.....

  23. Nach oben    #23

    46 Jahre alt
    aus Tupfingen
    232 Beiträge seit 02/2004
    Reinwürgen kann die Dir damit normal keins - musst halt genau durchlesen und ncihts unterschreiben was Dir nicht koscher vorkommt!

    Kohle einbehalten kann sie normal auch nicht - ausser Du hälst Dich nicht an die Kündigungsfrist und das tust Du ja gerade. Vom Arbeitsamt bekommst DU da auch nix - da Du ja gegen die Frsit verstöst. Egal ob DU wegen Mobbing oder wasauchimmer gehst - Du MUSST die Frist einhalten bzw. sie muss Dir dafür den letzten Urlaub gewähren.

    Ich wäre mal nicht so voreilig mit "Montag fang ich beim näxten an" - Du kannst nicht bei dem unterschreiben und arbeiten wenn Du noch nicht rechtskräftig gekündigt und die Frist vorbei ist!

    Du kannst auch nicht einfach sagen ich kündige fristlos und fertig! So läuft das nicht und Du kannst vor dem Arbeitsgericht (wo die sicher hingehen wird wie ich so rauslese) mächtig Ärger bekommen!

    Du MUSST bis zum 30.09. arbeiten oder eben den Resturlaub nehmen, soviele Tage DU halt hast - wenn die Tage für den ganzen Monat reichen is das ok - aber rechtlich darfst Du in DIESER Zeit auch noch nicht bei einem anderen Arbeitgeber anfangen!!! Allein schon Sozialversicherungsrechtlich UNMÖGLICH da Du ja Deinen Lohn für diese Zeit noch vom alten Arbeitgeber bekommst!

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