kann mir mal jemand von euch irgendwelche artikel nennen, die einen austritt erlauben?
in der präambel steht ja der geltungsbereich des GG (also eben alle bundesländer) und laut art.31 hat sozusagen der bund das letzte wort.
und hat das volk überhaupt was zu sagen (z.b. durch eine volksabstimmung)? solche plebiszitären elemente sind doch relativ schwach und am ende nehmen die politiker dem volk wahrscheinlich auch noch diese entscheidung ab (siehe auch EU-verfassung)
Lesezeichen