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Thema: Bundeswehr

  1. #1

    36 Jahre alt
    aus schuss
    541 Beiträge seit 04/2003

    Bundeswehr

    na toll, hab gestern wieder post von dem Schiessverein bekommen "werden sie offizier...". da machi ich mir langsam gedanken, bin in der 13 und mach halt iwann auch abi Nun siehts so aus dass ich genau weiss was ich studiern moechte und nicht nen jahr ( wenn nciht noch laenger) als zivi ausgenutzt werden moechte/durch schlamm robben moechte... ueberlegt mal, du hast nen ganzes jahr verloren in dem du dein gehirn parkst und im prinzip 80% deins schulwissen vergisst...dadurch wirds studium nur noch schwerer...

    ich hab zwar meine linke hand mit verbrennung 3. grads die nicht mehr so schnell weggehen, aber hab mir mal so das musterungsprozedere etc angeschaut, ich find das einfach nur :kotz:

    da ich in der schweiz studieren moechte und es in baden wuerttemberg nun studienplaetze beschraenkt sind sowohl durch studiengebuehren als auch Auswahlverfahren, find ich es eigentlich den hammer, dass trotz eines studienplatzes gezogen werden kanns...das doch

    Daher ist es mein ziel ausgemustert zu werden mithilfe paar koerperlichen Begebenheiten; aber iwie meinen nachbar haben se wegen iwas am knie(relativ harmlos hab ma nachgeschaut) ausgemustert, da waere es dochn witz wegen ner verbrannten hand nit ausgemustert zu werden, an der im winter oefters die haut reist. das problem ist klagen kannse nit gegen sowas, haben schon so viele gemacht.

    Ich finde das einfach iwo nit fair, entweder alle oder keiner(klar jemand der keine beine hat kann auch kein zivi machen oO). fraun muessen ja auch nit...wer jetzt mit dem argument kinder kriegen kommt, das ist ja keine krankheit, das ist idr gewollt....

  2. Nach oben    #2

    36 Jahre alt
    aus Am Arsch der Welt, in Österreich
    334 Beiträge seit 09/2003
    Also verbrennungen des 3ten Grades gehen mW nach nimmer weg, da bleibt vernarbtes Gewebe über - Somit ist eigentlich deine Hand unbrauchbar. Und du brauchst eigentlich BEIDE Hände zum Führen eines Gewehres.

    Das mit dem Knie ist eine andere Geschichte: Mit einer Knie-Verletzung kannst du entweder Untauglich befunden, Marsch-Untauglich oder nur Marsch-Befreit werden.

    Marsch-Befreit: Du musst mitgehen, jedoch ohne Gepäck am Rücken. Das Gepäck wird auf deine Kollegen aufgeteilt (Die werden es dir danken).

    Marsch-Untauglich: Musst nicht mitgehen und dein Gepäck wird nicht aufgeteilt.


    Befunde sind immer gut, und wenn nur drinnen steht, dass deine Hand eingeschränkt funktionstüchtig ist, dann genügt das auch: Für den Dienst an der Waffe bzw Schreibstube bist du untauglich. Genauso für den Zivildienst: Mit der Hand kannst du niemanden gescheit tragen, mit der Hand kannst du eigentlich nicht gescheit jemanden Verarzten, mit der Hand kannst du maximal noch essen austeilen. Von Fahren will ich gar nicht mal reden. Aber es kommt auf die Fläche der Verletzung an.


    Grüße
    Larius

  3. Nach oben    #3

    36 Jahre alt
    aus schuss
    541 Beiträge seit 04/2003
    gut, autofahrn geht nur nich laster das hab ich probiert das tat dann weh :-) ich hab einfach kein bock auf den laden/zivi weil ich weiss was ich will und nit nochn jahr warten will und dann vllt im 3. semester merkt dass nix fuer mich ist, da haben frauen eindeutig nen vrteil...

  4. Nach oben    #4

    41 Jahre alt
    871 Beiträge seit 09/2004
    Zitat Zitat von Larius
    Marsch-Befreit: Du musst mitgehen, jedoch ohne Gepäck am Rücken. Das Gepäck wird auf deine Kollegen aufgeteilt (Die werden es dir danken).

    Marsch-Untauglich: Musst nicht mitgehen und dein Gepäck wird nicht aufgeteilt.
    als ich wegen knie nicht zum bund wollte die mich aber haben wollten musste ich erstma zum psycho und die meinte weniger gepäck oder so gänge nicht
    also grundausbildung muss ich durch
    aber danach is es kein problem wenn ich nicht laufen will kann ich ja fahren so das ich alle panzer und kettenfahrzeuge freigeschaltet bekomme

    naja hatte dann glück das sie doch noch nen kreuzbandriss festgestellt haben

  5. Nach oben    #5

    36 Jahre alt
    aus Am Arsch der Welt, in Österreich
    334 Beiträge seit 09/2003
    Kommt auf die Art der Knieverletzung an. Wenn es jetzt zB ein gerichteter Miniskus ist, dann kannst du ohne Probleme marschieren bzw vermindet marschieren. Bei nem Freund von mir waren die Bänder zu lange und dem ist es öfters passiert, dass der Unterfuß stehen blieb, aber der Oberfuß weiter ist --> Marschuntauglichkeit, weil da doch die Gefahr ist, dass du dir eine gröbere Verletzung zuziehen kannst.

    Das wäre genauso, als müsstest du mit einer Schulterverletzung eine AK abfeuern. Spätestens dann ist deine Schulter entgültig hin, da diese Waffe doch einen gewissen Rückstoß hat.

    Bezüglich Autofahren: Nunja, wenn du zB die Verbrennung auf der rechten Hand hast und kuppeln musst, und das ganze tut auch noch weh, dann bist du als Fahrer nicht gerade geeignet.

    Frauen haben in dem Sinne nicht gerade den Vorteil, sondern es wurde von Psychologen bewiesen, dass der Mann doch eher den Lebenserhaltungstrieb hat (Urzeit: Jagen, Fallen stellen, etc..). Und man kann sich freiwillig melden als Frau, aber naja. Es werden nur die Härtesten der Härtesten der Harten genommen ;-)

  6. Nach oben    #6

    36 Jahre alt
    aus schuss
    541 Beiträge seit 04/2003
    es besteht ein wesentlicher unterschied:
    bei uns maennern ist das zwang es steht dir nit frei, zwar ist ersatzdienst ne alternative zum schiessverein, aber trotzdem es steht dir nit frei, eine freie entscheidung zu treffen nach der ausbildung/abi was auch immer...damit zu planen ist eigentlich sinnlos.

  7. Nach oben    #7

    41 Jahre alt
    871 Beiträge seit 09/2004
    man muss ja auch nicht ausgemusert werden t3 reicht doch völlig

  8. Nach oben    #8

    41 Jahre alt
    aus Free H3Nn355Y!
    161 Beiträge seit 07/2001
    Du kiffst nicht zufällig, hast suizidale Tendenzen? Oder eine ungesunde Affinität zu Waffen?

  9. Nach oben    #9

    36 Jahre alt
    aus schuss
    541 Beiträge seit 04/2003
    du weisst dass du ggf bei suiziden gedanekn und affinitaet zu waffen zur psychatrie weitergeleitet wirst...na ja seh das ganze langsam positiv t3 bekomm ich iwie schon hin

  10. Nach oben    #10

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    Suizidversuch und du bist raus.

  11. Nach oben    #11

    36 Jahre alt
    aus schuss
    541 Beiträge seit 04/2003
    ein sehr guter freund von mir hat ein suizidversuch hinter sich und den haben se nur beim bund net in die klapse ueberweisen da er schon in psychiatrischer behandlung ist..

  12. Nach oben    #12

    41 Jahre alt
    871 Beiträge seit 09/2004
    Zitat Zitat von flame of wrath
    Du kiffst nicht zufällig
    das bringt nix haben ein paar kumpels versucht
    außerdem würde ich mir nicht bescheinigen lassen das ich ein kiffer bin schließlich kommt sowas in ne akte und es kann durchaus sein das sich irgendwann ein arbeitgeber dafür interessiert warum du nicht zum bund bist

  13. Nach oben    #13

    36 Jahre alt
    aus schuss
    541 Beiträge seit 04/2003
    yap so seh ich das auch; ausserdem kiff ich net...gg

  14. Nach oben    #14

    36 Jahre alt
    aus Am Arsch der Welt, in Österreich
    334 Beiträge seit 09/2003
    Ja, mei, willst du jetzt gleiches Recht für alle? Sollen Frauen auch mit 40KG Kampfgepäck durchs Gebüsch robben, an der Waffe ausgebildet werden und hinterhältige Meuchelmörder werden?

    Ich stimme ganz klar für NEIN!, wer weiß, was sie dann anstellt, wenn ich sie mit ihrer besten Freundin betrüge!

    (Offtopic Aus)

    Nein, aber du hast gute Chancen, ausgemustert zu werden, wg deiner verletzten Hand. Ich bin rein von der Verfassung her gesehen auch körperlich gesund, jedoch hab ich ein paar kleinere Einschränkungen, welche mich Untauglich werden lassen (zB sehe ich das Fadenkreuz verschoben. Ergo schonmal keine T1 Tauglichkeit. Eigentlich damit schon T5, da ich somit keine Zielvisiere benutzen kann. Und dann noch ne kleine Laktoseunverträglichkeit, ergo Untauglich )

  15. Nach oben    #15

    39 Jahre alt
    aus der Dreiflüssestadt Passau unter weiß blauen Himmel
    227 Beiträge seit 12/2003
    Zitat Zitat von Larius
    Marsch-Befreit: Du musst mitgehen, jedoch ohne Gepäck am Rücken. Das Gepäck wird auf deine Kollegen aufgeteilt (Die werden es dir danken).

    Marsch-Untauglich: Musst nicht mitgehen und dein Gepäck wird nicht aufgeteilt.
    Kurz und und knapp, gibt nur Marschbefreit sprich MSG, Marsch Sport Geländebefreit. Da musst du nicht mit maschieren und das gepäck wird auch nicht aufgeteilt. Gibt nur eine sache und nicht zwei wer befreit ist, ist befreit und keiner muss dann mit und die anderen müssen nix extra schleppen.

    Zur Hand, die Hand ist ein Grund für die Ausmusterung, da sie ein zu hohes risiko in sich hat. Passiert zB ein Unfall und wird festgestellt das wäre dem Kameraden mit einer Gesunden Hand nicht passiert, tja zahlt der Bund lange dafür. Daher wird das risiko gleich umgangen und der Kamerad nicht gezogen. Sowas ist für mich ein Grund einer Ausmusterung, da das im zivilen Leben bestimmt auch nicht gerade dienlich ist, hat also eine schwere last zu tragen damit.

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