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Thema: Samenspende?

  1. #34

    41 Jahre alt
    aus Desoxyribonukleinsäure
    1.894 Beiträge seit 09/2001
    Der Spender verpflichtet sich, im Falle seines Ablebens der Sammbank Berlin GmbH das Versterben durch die Erben anzuzeigen, damit kein Sperma von verstorbenen Personen zur Anwendung kommt.
    Hahaha, lustig... warum das denn?

    SAMENSPENDER SCHULDET LESBISCHER MUTTER UNTERHALT

    Ein schwedisches Gericht entschied, dass ein Mann, der für eine künstliche Befruchtung sein Sperma spendete, um so einem lesbischen Paar drei Kinder zu ermöglichen, nach der Trennung der beiden Frauen Unterhalt zu zahlen hat:

    http://dailynews.yahoo.com/h/nm/2001...perm_dc_2.html

    bzw.

    auf deutsch:

    http://www.waz.de/free/waz.nachricht...ews_id=2066915
    Whoa. Die Schweine von Richtern!
    Ich überleg mir das nochmal...

  2. Nach oben    #35

    37 Jahre alt
    aus on top - I think my mask of sanity is about to slip
    744 Beiträge seit 05/2002
    Vllt auch mal überlegen ob Ansprüche des Kindes gegenüber dem Vater durch eine Unterlassungserklärung der Mutter vor der Geburt des Kindes überhaupt abzuwürgen sind? Das sind zwei unterschiedliche Personen, und wie will sie "für das Kind" unterschreiben wenn das Kind noch nicht existiert?

  3. Nach oben    #36

    41 Jahre alt
    aus Desoxyribonukleinsäure
    1.894 Beiträge seit 09/2001
    Ja, das Problem is halt, dass der biologische Vater überhaupt nicht zu dem sozialen Umfeld der Mutter gehört, sie nie getroffen hat, sondern nur seinen Samen durch Einfrieren und viel Bürokratie in ihre Eizelle geschickt hat. Damit kommt unser unflexibles Rechtssystem überhaupt nicht klar. Ich finde, das Kind hat überhaupt keinen Anspruch auf Unterhalt in so einer Situation. Is aber auch blöd, weil es dafür keine anderen Hilfen gibt, bzw der Staat natürlich wieder nach dem biologischen Vater sucht.

  4. Nach oben    #37

    aus | snɐ
    903 Beiträge seit 07/2003
    Zitat Zitat von prince
    Dieses schlechte Gewissen mit dem Geld macht mir mehr Sorgen. Jeden Tag gehen hunderte von Euros ins Taschentuch..
    *grööööhl*
    Du musst erst einige Beiträge anderer Benutzer bewertet haben, bevor du prince erneut bewerten kannst.

    Nicht traurig sein, so wird zumindest das risiko minimiert dass du aus versehen in 20 jahren deine eigene tochter nagelst

  5. Nach oben    #38

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Zitat Zitat von Kebap
    Damit kommt unser unflexibles Rechtssystem überhaupt nicht klar. Ich finde, das Kind hat überhaupt keinen Anspruch auf Unterhalt in so einer Situation. Is aber auch blöd, weil es dafür keine anderen Hilfen gibt, bzw der Staat natürlich wieder nach dem biologischen Vater sucht.
    Mir fällt sponatn kein gerechteres Ergebnis ein. Es kann noch viel weniger sein, dass die Allgemeinheit alleine für das Kind aufkommen muss, bzw. dass das Kind sich an niemanden mehr wenden kann. Es hat schließlich mit der Zeugung noch weniger zu tun als der biologische Vater, dem bei Abgabe der Spende mögliche tatsächliche Konsequenzen (Zeugung/Geburt eines KIndes) sowie die rechtlichen Gegebenheiten (mögliche Ansprüche des Kindes) zumindest bewusst waren.

  6. Nach oben    #39

    aus | snɐ
    903 Beiträge seit 07/2003
    hätte die mutter einen gefunden der sie geschwängert hätte dann hätte das gör auch nen vater. wenn das kind also irgenwelche probleme mit seiner zeugung hat dann soll es sich an seine frigide mudda wenden!

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