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Thema: 11 Nebenjobs

  1. #34

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    mit den zeitungen wären wir aber dann wieder bei den massenmedien.

    mir geht es darum: wenn jedem bürger das wissen um das einkommen eines politikers frei zugänglich sein muss, wie weit sind wir davon entfernt, dasselbe vom wissen um den seelenzustand seiner frau zu verlangen?

  2. Nach oben    #35
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Meilenweit. Die Frau bekleidet kein öffentliches Amt (davon gehe ich jetzt mal aus), von daher ist sie eine reine Privatperson.

    Aber wir drehen uns im Kreis, weil das Missverständnis besteht, eine Person, die zum engeren Kreis eines öffentlichen Amtsträgers gehört, sei ebenfalls öffentlicher Amtsträger.

  3. Nach oben    #36

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    da haben wirs: wenn der herr merz nebenbei jobt, ist der nebenbeijob auch kein amt.

  4. Nach oben    #37
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Der Herr Merz selbst bekleidet aber ein öffentliches Amt und steht damit in der Öffentlichkeit, egal, ob er nebenher etwas Anderes arbeitet oder was auch immer.

    Nochmal, langsam zum Mitschreiben ( ):
    Person A bekleidet ein öffentliches Amt. Person A ist mit Person B verheiratet. Person B bekleidet kein öffentliches Amt. Person A bezieht sowohl eine Diät als auch Einkünfte aus diversen Nebenjobs.
    Aufgrund der Tatsache, dass Person A ein öffentliches Amt bekleidet, damit freiwillig (!) in der Öffentlichkeit steht und qua Amt keine reine Privatperson mehr ist, lautet nun die Forderung, dass er alle seine Einkünfte offenlegen soll, damit sich der Wähler ein Bild davon machen kann, wessen Interessen Person A vertritt und damit gegebenenfalls seine Wahlentscheidung vereinfachen kann.
    Um mehr geht es nicht. Person B ist uninteressant und aufgrund der Tatsache, dass er kein öffentliches Amt bekleidet, irrelevant für diese Forderung, wie auch die Kinder von A und B, da diese ebenfalls kein öffentliches Amt bekleiden.

    Ist das so schwer zu begreifen?

  5. Nach oben    #38

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    Aber nach wie vor kann man verstehen, dass eine Offenlegungspflicht ein Mandat für Selbstständige unverhältnismäßig unattraktiv macht. Und die Folge wär ein Beamten- und Funktionärsparlament, und das kann niemand wollen (schon gar kein Liberaler ).

  6. Nach oben    #39
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Warum macht es das unattraktiv?

    Ich betone auch hier noch einmal: Politiker zu sein ist kein Beruf, sondern ein öffentliches Amt, das man zeitlich befristet ausübt.

  7. Nach oben    #40

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    Ich vermute, dass eine Offenlegung der Unternehmensfinanzen der Konkurrenz unerwünschte Einblicke gewährt. Und in dem Artikel wurde das Beispiel genannt, dass ein Anwalt viel über seine Klienten verrät, wenn er seine Einkünfte offenlegt.

  8. Nach oben    #41
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Wer redet von Unternehmensfinanzen? Es geht darum, was die spezielle Person, ein Individuum - weder eine Familie, noch ein Kollektiv, noch eine Clique, noch der Ehepartner, noch die Kinder, die Oma oder der Hund - an finanziellen Einnahmen hat.

  9. Nach oben    #42

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    ok, Ich muss zugeben, dass ich keine Ahnung habe, wo die Grenze zwischen den individuellen Einnahmen des Unternehmers und denen seines Unternehmens liegt.

  10. Nach oben    #43

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    killy: person a steht als politiker in der öffentlichkeit. person b, als dazugehöriger ehepartner, ist für die öffentlichkeit durchaus insofern interessant, dass man theoretisch auch aus dem beruf des ehepartners entscheidungen von a ableiten könnte.

    mal ganz abgesehen von de rmoralischen komponente. kommentar von meiner irischen gastfamilie. "bei uns wäre keiner gewählt worden, der geschieden ist."

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