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Thema: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

  1. #1

    aus | snɐ
    903 Beiträge seit 07/2003

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

    Meine Freundin hat mir letztens erzählt dass ihr Vorgesetzter (er selbst ist zudem mit einer aussenmitarbeiterin zusammen) in letzter zeit sie nicht nur seltsam begafft sondern auch noch unzweideutige Bemerkungen abgibt, wie zb "ob es jemand merkt wenn ich mich hier auf Sie stürze?", oder als es mal um markteinführung ging: "ich frag mich wie es wäre mal Ihnen was einzuführen" auch soll er mal versucht haben sie anzufassen (sein todesurteil) er soll sich zwar später dafür entschuldigt haben (mit der ausrede dass er sich nicht helfen kann aber sie hat so eine wirkung auf ihn) aber trotz allem kann man dem das doch nicht so durchgehen lassen (zumal sie noch nicht mal irgenwelche aufreizenden klamotten anzieht, keine dekolletés, kurzen röcke o.ä.). da die beiden meistens allein im büro sind gibt es auch keine zeugen. was kann man da tun/sagen, damit dieses verhalten endlich aufhört?

  2. Nach oben    #2

    36 Jahre alt
    aus Am Arsch der Welt, in Österreich
    334 Beiträge seit 09/2003
    -) Vorgesetzen informieren
    -) Verstecktes Tonband bzw Videokamera-Tasche mitnehmen und Beweismaterial sichern.

    In dem Falle gilt nämlich Aussage gegen Aussage. Aber wenn andere Mitarbeiterinnen auch von ihm belästigt werden, sollte wohl eine Beschwerde beim Vorgesetzten wahre Wunder bewirken.

    Ansonsten: Versetzung anfordern bzw Betrieb verlassen.

  3. Nach oben    #3

    35 Jahre alt
    1.330 Beiträge seit 06/2006
    nach der Arbeit aufs Maul haun

  4. Nach oben    #4

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006
    Beweismaterial sichern ist immer gut bei einer späteren möglichen anzeige!!!

    Aber wenn geklagt wurde ist die Weiterbeschäftigung meist nicht zumutbar für den Angestellten da der chef ihm dann auf dem kieker hat. Und Mann auf Dauer nicht mehr glücklich wird. Außer man klagt gegen den Typen und den Chef störts garnicht aber wenn das so sein sollte dann wird er ihn Abmahnen wenn er das erste mal davon erfährt beim zweiten mal kommt dann wahrscheinlich die Kündigung.

  5. Nach oben    #5

    aus gemachter weltraumreisender
    1.544 Beiträge seit 06/2004
    solche aussagen muss man immer im kontext des betriebsklimas sehn...

  6. Nach oben    #6
    Zitat Zitat von KylixXx
    nach der Arbeit aufs Maul haun
    word

  7. Nach oben    #7

    36 Jahre alt
    aus gelaugt und am Ende
    1.359 Beiträge seit 05/2004
    Sie kann es (allerdings nur bis zu 2 Woche nach der Tat) es melden oder auch Fristlos Kündigen (auch nur 2 Wochen Zeit) und halt darauf achten das Mithörer in der Nähe sind die dann Zeugen für sie sind

    Aber so etwas sollte sie sich echt nicht gefallen lassen, sie soll mal mit fester Stimme zu ihm sagen, dass er es lassen soll. (nicht gleich sagen das sie es meldet)

  8. Nach oben    #8

    aus | snɐ
    903 Beiträge seit 07/2003
    sie hat ihm heute mal gesagt was sache ist und jetzt hält er angeblich die endlich mal die schnauze. eines tages lauere ich dem trotzdem schon noch auf..
    sie ist noch in der probezeit und er ist da so ein hohes tier..vize-chef oder was weiss ich. wenn ihr jetzt "rein zufällig" wegen der story gekündigt wird, kann man sich da irgendwie juristisch zu wehr dagegen setzen im hinblick auf die belästigungsgeschichte, oder muss man da auch irgendwelche fristen beachten bzw hätte sie die sache irgendwo melden müssen?

  9. Nach oben    #9

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006
    Sie kann wegen der Sexuellen Belästigung klagen irgendetwas von einer Frist habe ich nicht gehört ist ja nicht so das das so schnell "verjährt" weil mann keine anzeige erstatte oder??

    Aber wegen dem Rausschmiss zu klagen ist vergeblich!!

  10. Nach oben    #10

    41 Jahre alt
    871 Beiträge seit 09/2004
    Zitat Zitat von sponge
    SI mkann klagen irgentetwas von einer Frist habe ich nicht geehört ist ja nicht so das das so schnell "verjährt" weil mann keine anzeige erstatte oder??
    ständig musst du von dingen sprechen von denen du keine ahnung hast egal in welchem bereich...

    in der probezeit kann man kündigen wenn man will und warum man will dafür ist sie da
    und wenn er sich denkt da darf ich nicht ran deswegen kündige ich ihr kann er das machen er wird es nur mit sicherheit nicht so sagen
    was ja klar ist ist das man in der probezeit kündigen und gekündigt werden kann ohne angabe eines grundes

  11. Nach oben    #11

    35 Jahre alt
    1.330 Beiträge seit 06/2006
    Zitat Zitat von ich988
    ständig musst du von dingen sprechen von denen du keine ahnung hast egal in welchem bereich...

    in der probezeit kann man kündigen wenn man will und warum man will dafür ist sie da
    und wenn er sich denkt da darf ich nicht ran deswegen kündige ich ihr kann er das machen er wird es nur mit sicherheit nicht so sagen
    was ja klar ist ist das man in der probezeit kündigen und gekündigt werden kann ohne angabe eines grundes

    genau, wozu wäre denn die Probezeit sonst gut

  12. Nach oben    #12

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006
    Zitat Zitat von ich988
    ständig musst du von dingen sprechen von denen du keine ahnung hast egal in welchem bereich...

    in der probezeit kann man kündigen wenn man will und warum man will dafür ist sie da
    und wenn er sich denkt da darf ich nicht ran deswegen kündige ich ihr kann er das machen er wird es nur mit sicherheit nicht so sagen
    was ja klar ist ist das man in der probezeit kündigen und gekündigt werden kann ohne angabe eines grundes

    Ja aber sie meinte doch ob wenn sie gekündigt wurde ihn im Nachhinein noch verklagen kann wegen der Sexuellen Belästigung oder

    Ansonsten in der Probezeit kann dich der AG kündigen weil du zb einmal mit nem Popel in der fresse zu Arbeit gekommen bist.

    Das ist mir auch klar gewesen hatten wir in Wirtschaft und Gesellschaft.

  13. Nach oben    #13

    41 Jahre alt
    871 Beiträge seit 09/2004
    Zitat Zitat von kingsize2003
    sie ist noch in der probezeit und er ist da so ein hohes tier..vize-chef oder was weiss ich. wenn ihr jetzt "rein zufällig" wegen der story gekündigt wird, kann man sich da irgendwie juristisch zu wehr dagegen setzen im hinblick auf die belästigungsgeschichte, oder muss man da auch irgendwelche fristen beachten bzw hätte sie die sache irgendwo melden müssen?

    das dagegen bezieht sich meiner meinung nach eindeutig auf die kündigung während der probezeit

    und darauf würde ich mich einstellen denn so wie das hier klang hat sie nicht gerade freundlich mit ihm gesprochen
    so wie ich das kenne ist nach einer gewissen zeit in der probezeit eine beurteilung fällig die ihr wohl der komische typ ausstellen wird und wenn er jetzt den hass auf sie hat naja...
    aber die hoffnung stirbt zu letzt

  14. Nach oben    #14

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    wobei er natürlich, probezeit hin oder her, zwar OHNE begründung kündigen kann, aber sicher nicht mit der begründung "die lässt mich nicht ran".

  15. Nach oben    #15

    aus | snɐ
    903 Beiträge seit 07/2003
    Zitat Zitat von sponge
    Ja aber sie meinte doch ob wenn sie gekündigt wurde ihn im Nachhinein noch verklagen kann wegen der Sexuellen Belästigung oder
    im grunde meinte ich das, da hast du recht. ob man den drecksack im nachhinein privat wegen sexueller belästigung verklagen kann oder so.

  16. Nach oben    #16

    41 Jahre alt
    871 Beiträge seit 09/2004
    Zitat Zitat von Viviane
    wobei er natürlich, probezeit hin oder her, zwar OHNE begründung kündigen kann, aber sicher nicht mit der begründung "die lässt mich nicht ran".
    ja das habe ich auch extra ausgeschlossen weil es immer wenn gibt dem es aus einem mir unerklärlichem grund nicht völlig klar ist das man so niemanden kündigt...

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