+ Auf Thema antworten
Ergebnis 1 bis 9 von 9

Thema: Rechtsfrage

  1. #1

    34 Jahre alt
    325 Beiträge seit 03/2006

    Rechtsfrage

    Hi Leute. Eine Bekannte von mir wurde aus ihrer Wohnung rausgeshcmissen. Allerdings fidne ich das ein wenig gesetzeswidrig. DIe gute Frau ist im 8. Moant schwanger und der Grund der Kündigung war "lärmbelästigung". Ich glaube mich aber erinnern zu können, dass man Frauen, die ab dem 7.Monat schwanger sind oder so nicht aus der Wohnung schmeißen darf. Wäre nett wenn mir ein paar Leute helfen könnten. Danke

  2. Nach oben    #2

    38 Jahre alt
    aus nahmsweise mal richtig selbstständig :)
    643 Beiträge seit 11/2002
    kenn mich da überhaupt nich aus - aber hat sie keine kündigungsfrist?! oder gilt die nich mehr, wenn da angeblich irgendwas mit lärmbelästigung war? mh... anwalt fragen?

  3. Nach oben    #3
    mieterschutzbund anrufen

  4. Nach oben    #4

    36 Jahre alt
    aus schuss
    541 Beiträge seit 04/2003
    vermieter probieren viel. es ist immer noch sehr viel spielraum auch bei einer fristlosen kuendigung

  5. Nach oben    #5

    aus H-Over
    180 Beiträge seit 04/2002
    Wurde sie von nem Gerichtsvollzieher vor die Tür gesetzt?

    Oder hat der Vermieter Selbstjustiz verübt?

    Im zweiten Fall ist es gesetzeswidrig. Da kann man dann zwar was gegen machen, aber auf der Straße sitzt sie ja nun trotzdem.

    Wenn sie vom Gerichtsvollzieher vor die Tür gesetzt wurde, kannste nix mehr machen. Der kennt die Gesetze und hätte nichts gemacht wenn ihm ein Gesetz (bzw. die Rechtssprechung) im Weg gestanden hätte.

  6. Nach oben    #6

    38 Jahre alt
    aus dem Web 2.0 verängstigt und geschockt zurück
    1.145 Beiträge seit 10/2005
    rechtschutz anrufen. nicht auf spekulationen hier verlassen.

  7. Nach oben    #7

    34 Jahre alt
    325 Beiträge seit 03/2006
    vermeiter hat selbstjustiz ergriffen. ich kenne den mietvertrag nicht, deswegen fehlt mir auch ein wichtiger bestandteil. Aber danke für die Tipps, ich gebs ihr weiter

  8. Nach oben    #8

    35 Jahre alt
    288 Beiträge seit 07/2006
    Also es gibt auf jeden Fall auch einen Mieterschutz... nur was genau auf deine Bekannte zutrifft weiß ich nicht. Aber so einfach mal rausschmeißen dürfte nicht gehen.

    Viel Erfolg noch, würde gern mehr helfen, aber kenne mich nicht so aus in dem Thema.

  9. Nach oben    #9

    aus H-Over
    180 Beiträge seit 04/2002
    Jo, dann ab zum Anwalt und versuchen Schadenersatz rauszubekommen.
    Denn Selbstjustiz darf er nicht ausüben.

    Vor die Tür setzen darf dich der Vermieter nämlich nur mit einem rechtskräftigen (Vollstreckungs-) Titel (den er nach erfolgreichem Verfahren vor Gericht erhält) und muss einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, die Wohnung zu räumen und den Mieter vor die Tür zu setzen.

    Ich hab mich mit solchen Fällen wenig beschäftigt, würd aber grob sagen, sollte deine Freundin jetzt ins Hotel gehen und gleichzeitig ein Gerichtsverfahren anstreben, wird der Ex-Vermieter für die Hotelkosten aufkommen müssen.

    Leider erörtert man sowas ja nicht gleich vor dem Bundesgerichtshof und somit könnte es sein, dass der Richter beim Amtsgericht dagegen urteilt.
    (Die Amtsgerichte in Deutschland urteilen (natürlicherweise) nicht einheitlich, sofern kein Gerichtsbeschluss des BGH vorliegt).
    Dann kommt es darauf an, durch wie viele Instanzen man gehen will.
    Also Widerspruch beim Landgericht einlegen, oder nicht...

    @evolution
    Keine Spekulationen. Bin Immobilienkaufmann. Aber kannste ja nich wissen.

+ Auf Thema antworten

Lesezeichen für Rechtsfrage

Lesezeichen