+ Auf Thema antworten
Ergebnis 1 bis 14 von 14

Thema: Ebay frage!

  1. #1

    37 Jahre alt
    329 Beiträge seit 09/2006

    Ebay frage!

    hey!
    mein account bei ebay wurde wegn einer verwarnung gesperrt.
    kann das nicht mehr rückgängig machen,der verkäufer antwortet nicht mehr.

    kann ich ohne irgendwelche bedenken zu haben einen neuen account auf die gleiche adresse anmelden ?

    mfg!

  2. Nach oben    #2

    39 Jahre alt
    aus Man muss entweder englisch können um mit der Welt zu korrespondieren, oder schwäbisch, um mit den wichtigen Menschen zu reden
    979 Beiträge seit 11/2000
    wenn du an ebay ne mail schreibst und bittest den Accwieder zu öffnen stehen die Chanchen auf entsperrung ganz gut.

    Außer es war ein grobes vergehen....

    Aber normal sollte es ohne bedenken gehen ein 2.ten Acc zu eröffnen , brauchst nur ne weitere gültige email addi.

    Hab selbst 2 Acc.

  3. Nach oben    #3

    37 Jahre alt
    329 Beiträge seit 09/2006
    ja,is so dass 3 leute ne verwarnung aufgegeben haben,und jetz is mein acc gesperrt solang bis die 3 verwarnungen weg sind.
    ebay hat gesagt ich soll das mit dem verkäufer bereinigen.

    aber die antwortn nicht.

    kann ich also einfach nen 2 acc auf die gleiche adresse speichern ?

  4. Nach oben    #4

    39 Jahre alt
    aus Man muss entweder englisch können um mit der Welt zu korrespondieren, oder schwäbisch, um mit den wichtigen Menschen zu reden
    979 Beiträge seit 11/2000
    nee dazu brauchst ne andere Email addi

  5. Nach oben    #5

    37 Jahre alt
    329 Beiträge seit 09/2006
    ja,aber ebay verklgt mich dann net weil ich nen anderen account hab mit beschwerdn usw°!

  6. Nach oben    #6
    hör auf die leute zu verarschen dann kriegste auch net von ebay auf die fresse. easy going. zweiter account wäre schon nich ganz legal glaub ich.

  7. Nach oben    #7

    37 Jahre alt
    329 Beiträge seit 09/2006
    beim anmelden sagt ebaywas von schufa usw!
    soll ich mich jetz anmelden oder net?

    mfg!

  8. Nach oben    #8

    39 Jahre alt
    aus Man muss entweder englisch können um mit der Welt zu korrespondieren, oder schwäbisch, um mit den wichtigen Menschen zu reden
    979 Beiträge seit 11/2000
    des heist nur das sie deine angegebenen Daten mit denen bei der Schufa hinterkegten überprüfen.

    Aber n 2.Acc. ist net sooo wirklich legal...
    Da darfst dich halt echt bei erwischen lassen

    sonst kannst Ebay für immer kicken

  9. Nach oben    #9

    41 Jahre alt
    871 Beiträge seit 09/2004
    normal dürfte es nicht gehen da die normal auch etwas schlauer und es nicht an der mail festmachen wen sie nehmen sondern mitunter auf wenn die schufa geht sprich auf dich
    du wirst sicher auf jeden anderen nen account aufmachen können aber bestimmt nicht auf dich
    aber probieren geht über studieren

  10. Nach oben    #10

    39 Jahre alt
    aus Man muss entweder englisch können um mit der Welt zu korrespondieren, oder schwäbisch, um mit den wichtigen Menschen zu reden
    979 Beiträge seit 11/2000
    Also bei mir hat die Sache geklappt .....

  11. Nach oben    #11

    44 Jahre alt
    aus unbekannten Gründen verstorben...
    102 Beiträge seit 01/2002
    öhmm .. lass den zweitaccount doch einfach über den namen deines vaters gehen ..
    darfst dich halt nie als er ausgeben und emails auch nicht mit "mein vater" unterschreiben oder so ..
    aber was soll das schon groß schiefgehen/illegal sein?

  12. Nach oben    #12

    37 Jahre alt
    329 Beiträge seit 09/2006
    mein vadder hat ja auch nen account!

    das ding is ja,dass ebay sagt wenn die verwarnungen zurückgenommen werdn wird die sperre aufgehoben,aber die verwarnungen liegen länger als 3 momate zurück.

    d.h. die verkäufter können die nicht mehr zurücknehmen,auch wenn sie wollen!

  13. Nach oben    #13

    37 Jahre alt
    329 Beiträge seit 09/2006
    ????

  14. Nach oben    #14

    44 Jahre alt
    aus unbekannten Gründen verstorben...
    102 Beiträge seit 01/2002
    einfach mal die AGBs lesen
    -> http://pages.ebay.de/help/policies/u...ageName=f:f:DE

    Zitat Zitat von Ebay
    Allgemeine Bestimmungen
    § 2 Anmeldung
    5. Grundsätzlich steht es dem Mitglied frei, mehrere Mitgliedskonten zu eröffnen. Der Missbrauch von Mitgliedskonten, insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Online-Auktion und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen des Bewertungssystems, ist verboten (siehe auch § 10 Abs. 2).
    danke, schatti
    bitte, damian

+ Auf Thema antworten

Ähnliche Themen

  1. Frage zu Ebay-Gebühren
    Von Incubus84 im Forum Internet : Games
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 16.10.2006, 12:10
  2. ebay toolz
    Von H3Nn355Y im Forum Internet : Games
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 05.07.2006, 15:41
  3. ebay- Problem
    Von labouche im Forum Kummer : Sorgen
    Antworten: 36
    Letzter Beitrag: 19.06.2006, 23:38
  4. Ebay
    Von Duddits im Forum Freizeit : Leben
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 03.06.2006, 10:23
  5. ebay ...
    Von loady im Forum Liedsuche : Reviews
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 05.01.2005, 15:50

Lesezeichen für Ebay frage!

Lesezeichen