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Thema: Rückgaberecht!

  1. #1

    35 Jahre alt
    aus was man verdient, ist nicht was man bekommt, willkommen an der Front!
    415 Beiträge seit 01/2002

    Rückgaberecht!

    Ich hab mir für schlappe 1000 Euro vor 3 Tagen nen Laptop gekauft und jetzt ein paar Problemchen damit...
    1. Unter Dokumente und Einstellungen befindet sich neben dem Ordner mit meinem Namen auch ein Ordner "Dateien von ..." (Name, sag ich mal aus Datenschutzgründen nicht ). Womöglich hat man mir ein gebrauchtes/eingeschicktes Gerät verkauft?

    2. Hängt sich das gute Stück ständig auf. Heute 2 mal, gestern 3 mal. nur mit Akku ziehen zu beheben, da er einfach stehenbleibt.

    Jetzt hab ich aber keinen Bock, dass die ein nagelneues Gerät einschicken, so fängts mir noch an, dass der nach 3 Tagen mit Macken eingeschickt wird... Ist es nun mein Recht, einen Neuen zu erhalten? Ich mein 1000 Euro sind hier wohl für jeden viel Geld...

  2. Nach oben    #2

    38 Jahre alt
    aus m garten. ▒
    448 Beiträge seit 05/2005
    mit computern isses immer schwierig... theoretisch hat der verkäufer 2mal das recht "nachzubessern" (kann auch einschicken sein) bevor du n neues laptop bzw. dein geld zurück bekommst. ansonsten hilft meist aber ordentlich im laden rumstressen, um sofort das zu bekommen, was du willst.

  3. Nach oben    #3

    35 Jahre alt
    aus was man verdient, ist nicht was man bekommt, willkommen an der Front!
    415 Beiträge seit 01/2002
    hm wieso gerade auf computer bezogen...? Naja, wenns nur das abstürzen wäre... Aber dass da nachweislich ein anderer Vorbesitzer ist stresst mich ein bißchen. Außerdem ist das Teil 3 Tage alt, ich mein, hallo, ich hab da so sauviel geld für bezahlt, dann soll da gefälligst auch alles mit in Ordnung sein..
    Ich nehm meinen Papa mit, der hat Erfahrung mit rumstressen

  4. Nach oben    #4

    38 Jahre alt
    aus m garten. ▒
    448 Beiträge seit 05/2005
    naja, bei computern sind die fehler meist nicht so offensichtlich&schön sichtbar wie bei anderen gegenständen. deswegen läufts meistens auf einschicken raus.

  5. Nach oben    #5

    39 Jahre alt
    aus der Dreiflüssestadt Passau unter weiß blauen Himmel
    227 Beiträge seit 12/2003
    Kannste umtauschen, da ja offensichtlich ist das ein anderer zuvor das teil hatte. Man kann ja unter Eigenschaften von ordnern sehen, wan die erstellt wurden.

  6. Nach oben    #6

    aus serdem bitte bleib nicht wenn du gehst... mit swissi den bund der ehe geschlossen :D
    778 Beiträge seit 05/2006
    versuch es umzutauschen, mache dich aber auf diskussionen gefasst. kann auch sein, dass sie dir 50€ für sichtschäden abziehen, dass kann nen winzig kleiner kratzer sein. schau das du die oberfläche vorher nochmal reinigst

  7. Nach oben    #7
    vip:oxy
    40 Jahre alt
    aus rufezeichen nach dem DOPPELPUNKT
    1.949 Beiträge seit 05/2001
    Zitat Zitat von Gartenzaun
    2. Hängt sich das gute Stück ständig auf. Heute 2 mal, gestern 3 mal. nur mit Akku ziehen zu beheben, da er einfach stehenbleibt.
    hab ich auch.. wenn du ne infrarot-maus hast liegt das an der abtastrate, die zu hoch eingestellt ist..

    hat 3 jahre gebraucht bis ich da drauf gekommen bin

  8. Nach oben    #8

    35 Jahre alt
    aus was man verdient, ist nicht was man bekommt, willkommen an der Front!
    415 Beiträge seit 01/2002
    Hey, danke für die Tipps.
    Kratzer hat er hoffentlich noch nicht, er stand bisher nur auf meinem Schreibtisch... Keine Kratzer..

    Hm an der Maus kann es nicht liegen, arbeite nur mit Touchpad... Ne Maus dazu konnt ich mir nicht mehr leisten

  9. Nach oben    #9

    aus serdem bitte bleib nicht wenn du gehst... mit swissi den bund der ehe geschlossen :D
    778 Beiträge seit 05/2006
    Zitat Zitat von Gartenzaun
    Hey, danke für die Tipps.
    Kratzer hat er hoffentlich noch nicht, er stand bisher nur auf meinem Schreibtisch... Keine Kratzer..

    Hm an der Maus kann es nicht liegen, arbeite nur mit Touchpad... Ne Maus dazu konnt ich mir nicht mehr leisten
    (hab 9 monate bei nem gro´ßen elektromarkt wohl oder übel in der pc abteilung gearbeitet und ich weiß wie mein vorgesetzter imme nach dem kleinsten kratzer gesucht hat) wisch lieber nochmal drüber

  10. Nach oben    #10

    38 Jahre alt
    aus dem Web 2.0 verängstigt und geschockt zurück
    1.145 Beiträge seit 10/2005
    du hast 14tägiges Rückgaberecht ohne Angabe eines Grundes, wie bei allem was du kaufst. Wo is das Problem?

  11. Nach oben    #11

    aus psychischen Gründen nicht ernst zu nehmen | Freiheit für H3Nn355Y den Propheten
    766 Beiträge seit 03/2006
    Zitat Zitat von evolution
    du hast 14tägiges Rückgaberecht ohne Angabe eines Grundes, wie bei allem was du kaufst. Wo is das Problem?
    Gilt das nicht nur bei ungenutzter/verpackter Ware und bzw oder bei Fernkäufen?

  12. Nach oben    #12

    36 Jahre alt
    aus schuss
    541 Beiträge seit 04/2003
    wie sieht das aus woher haste das ding? ebay haste idr schlechte kartn weil jeder intelligente privatverkaeufer vom rueckgaberecht zuruecktritt :-)

    wenns normal im laden gekauft wurde, dann sofort zurueck damit, weil es ganz eindeutig schon mal benutzt wurde!

  13. Nach oben    #13

    43 Jahre alt
    aus Good old Münster
    1.490 Beiträge seit 01/2006
    Im Laden: Zurück weil Gebraucht und nicht drauf hingewiesen.

    Im Versandhandel: Zurück weil 30 Rückgaberecht.

    Ebay: Privatverkäufer, darauf Klagen das er so viel dort verkauft das er Händler ist... und dann muss er es auch zurücknehmen

    ich bin raus

  14. Nach oben    #14

    35 Jahre alt
    aus was man verdient, ist nicht was man bekommt, willkommen an der Front!
    415 Beiträge seit 01/2002
    Nein ich habs im Laden gekauft und nicht bei Ebay, eben um solche Fälle auszuschließen und zwar bei den zwei großen Ms, womit jetzt nicht der sau sau sau billige gemeint ist!

    Bei dem Namen unter Dokumente und Einstellungen dachte ich erst, naja, gut, war noch davon ausgegangen, es könnte ja irgendwas testweise installiert worden sein oder... Aber das glaub ich nicht, im Grunde beweist es echt nur, dass das Teil gebraucht war...

    Brings heute zurück.
    14 Tage Rückgaberecht ist glaub ich wirklich nur bei Fernkäufen, amazon zb macht das...

  15. Nach oben    #15

    43 Jahre alt
    aus Good old Münster
    1.490 Beiträge seit 01/2006
    Wenn du es bei Media Markt gekauft hast, ist es erst Recht kein Problem.

    Die nehmen alles innerhalb von 14 Tagen zurück, damit werben die sogar. Auf NIX einlassen, sag du willst dein Geld zurück.

    Dann kannst du neu kaufen, dann hast auch wieder 14 Tage. Wenn sie dir das Teil nur tauschen laufen die 14 Tage weiter!

    ich bin raus

  16. Nach oben    #16

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Joah, das Gesetz sieht Widerrufsmöglichkeiten nur für bestimmte Geschäfte wie Haustürgeschäfte und halt auch Fernabsatzverträge vor. Aber wenn vertraglich was anderes vereinbart ist gilt das auch (normalerweise^^). Aber selbst wenn nicht, du hast das Gerät mit einem Sachmangel (deinen Ausführungen nach) bekommen und hast Recht auf NAchbesserung. Du hast als Käufer ein Wahlrecht: a) Neues Gerät oder b) Beseitigung des Mangels. Aber gerade bei so ner heiklen und teueren Sache würde ich das neue Gerät nehmen...

  17. Nach oben    #17

    aus Liebe zum Sarkasmus...
    660 Beiträge seit 11/2001
    Zitat Zitat von Andúril
    Du hast als Käufer ein Wahlrecht: a) Neues Gerät oder b) Beseitigung des Mangels. Aber gerade bei so ner heiklen und teueren Sache würde ich das neue Gerät nehmen...
    nein hast du nicht. du musst dem verkäufer die möglichkeit geben nachzubessern, bevor er es komplett ersetzen muss.

    und was der mann mit 30 tagen meint is mir auch schleierhaft. aber im laden kann man immer vorbei gehen und sagen was sache is. die werden das mit sicherheit zurück nehmen.

  18. Nach oben    #18

    29 Jahre alt
    aus serdem habe ich doch eh nichts zu tun...Also lasst mich!
    1.152 Beiträge seit 10/2006
    Der Computer rechnet mit allem,
    Nur nicht mit seinem Bestitzer.

    Dieter Hildebrant,
    deutscher Kabarrettist


  19. Nach oben    #19

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Zitat Zitat von blubb
    nein hast du nicht. du musst dem verkäufer die möglichkeit geben nachzubessern, bevor er es komplett ersetzen muss.

    und was der mann mit 30 tagen meint is mir auch schleierhaft. aber im laden kann man immer vorbei gehen und sagen was sache is. die werden das mit sicherheit zurück nehmen.
    Hast du sehr wohl. Die Sachmängelhaftung ist in § 439 BGB geregelt http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html Das Wahlrecht ergibt sich grundsätzlich aus Absatz 1, Absatz 3 macht zwar Ausnahmen, aber selbst diese sind mE in Gartenzauns Fall nicht einschlägig.

  20. Nach oben    #20

    aus Liebe zum Sarkasmus...
    660 Beiträge seit 11/2001
    unsere dozentin in recht hat es uns anders erklärt und gibt da auch noch irgend nen paragraphen, weiß ich aber nich mehr, sry ^^

  21. Nach oben    #21

    29 Jahre alt
    aus serdem habe ich doch eh nichts zu tun...Also lasst mich!
    1.152 Beiträge seit 10/2006
    klugscheisser...

  22. Nach oben    #22

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006

    HIhi

    Hey also ich hab auch was zu sagen als Handelsschüler im 2en Jahr.

    Generell hast du die Wahl zwischen Neulieferung und Reparatur wobei er dann 2 versuche hat.

    Das doofe ist das man dieses Recht einschränken kann heißt er kann in seinen Agb´s festlegen das du auf das recht der Neulieferung Verzichtest.

    Das machen die meisten Einzelhändler so!!

    Aber wenn er dir die den Labtop verkauft hat und gesagt hat das er neu ist dann kannst du ihn sofort zurückgeben denn dann ist die "Sache" (hier der Labtop) nicht in dem zustand wie du sie Bestellt hast.

    Er wird wenn er nicht nett ist sagen das du Beweisen musst das dieser Ordner schon beim verkauf dabei war!! ABER die ersten 6 Monate gilt eine Beweistlasstumkehr d.h. er muss Beweisen das die Sache zum zeitpunkt des Verkaufs in dem Zustandt war wie sie sein sollte.

    Sollte er die Neulieferung ausgeschlossen haben so bleibt dir nichts anderes übrig als das ding Einzuschicken!!

    Dann hat er 2 versuche es zu richten wenn er es mit den 2 versuchen nicht schafft kannst du Kaufpreisminderung fordern (du bekommst ein teiel des Kaufpreises lebst mit dem Fehler weiter und behälst das teiel) oder du machst den Gesamten kaufvertrag rückgängig !!

    Hoffe ich konnte helfen !!

    Greatz Sponge

  23. Nach oben    #23

    35 Jahre alt
    aus was man verdient, ist nicht was man bekommt, willkommen an der Front!
    415 Beiträge seit 01/2002
    Hi,

    Hab das Teil heute zurückgegeben und die haben mir anstandslos nen neuen gegeben. Sie haben zwar überrascht getan, aber das warn sie glaub ich nicht. Naja. Als ich runter ging zum bezahlen und dann wieder hochkam (als ich ihn gekauft hab, das erste mal) war er gerade dabei alle Sachen zurück in den Karton zu tun und ihn zuzukleben, nunja, er wollte sehen, "ob alles da ist". Hm. Bei einem Originalverpacktem Neugerät nicht unbedingt notwendig oder?! Das kammir schon komisch vor. Naja, über dem Display war keine Schutzfolie, wie das ja so normal ülich ist und so, der Karton das dritte mal zugeklebt. Beweise gab es also genug :-/ Leider hatten sie den HP Pavilion nur noch als Ausstellungsstück da und wollten dafür lediglich 20 Euro mit dem Preis runtergehen,also musste ich ihn schweren Herzens (wirklich... ) da lassen und mir einen Asus mitnehmen. Tjaja. An dem HP hing mein Herz, an dem Hier... naja, da wird jetzt erst ne Seele eingebaut

  24. Nach oben    #24

    29 Jahre alt
    aus serdem habe ich doch eh nichts zu tun...Also lasst mich!
    1.152 Beiträge seit 10/2006
    Zitat Zitat von sponge
    Hey also ich hab auch was zu sagen als Handelsschüler im 2en Jahr.

    Generell hast du die Wahl zwischen Neulieferung und Reparatur wobei er dann 2 versuche hat.

    Das doofe ist das man dieses Recht einschränken kann heißt er kann in seinen Agb´s festlegen das du auf das recht der Neulieferung Verzichtest.

    Das machen die meisten Einzelhändler so!!

    Aber wenn er dir die den Labtop verkauft hat und gesagt hat das er neu ist dann kannst du ihn sofort zurückgeben denn dann ist die "Sache" (hier der Labtop) nicht in dem zustand wie du sie Bestellt hast.

    Er wird wenn er nicht nett ist sagen das du Beweisen musst das dieser Ordner schon beim verkauf dabei war!! ABER die ersten 6 Monate gilt eine Beweistlasstumkehr d.h. er muss Beweisen das die Sache zum zeitpunkt des Verkaufs in dem Zustandt war wie sie sein sollte.

    Sollte er die Neulieferung ausgeschlossen haben so bleibt dir nichts anderes übrig als das ding Einzuschicken!!

    Dann hat er 2 versuche es zu richten wenn er es mit den 2 versuchen nicht schafft kannst du Kaufpreisminderung fordern (du bekommst ein teiel des Kaufpreises lebst mit dem Fehler weiter und behälst das teiel) oder du machst den Gesamten kaufvertrag rückgängig !!

    Hoffe ich konnte helfen !!

    Greatz Sponge


    ich hab das jetzt nur gelesen weil ich spongebob mag...sonst krieg ich nen augnkrampf!

  25. Nach oben    #25

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006
    Ist das nicht Richtig mein Lehrer hats mir so beigebracht!!

  26. Nach oben    #26

    29 Jahre alt
    aus serdem habe ich doch eh nichts zu tun...Also lasst mich!
    1.152 Beiträge seit 10/2006
    ich meinte weil das sooo viel ist

  27. Nach oben    #27

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006
    Achso denn bin ich ja Beruihgt das ich richtig liege!!

  28. Nach oben    #28

    29 Jahre alt
    aus serdem habe ich doch eh nichts zu tun...Also lasst mich!
    1.152 Beiträge seit 10/2006
    joa

  29. Nach oben    #29

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Zitat Zitat von sponge
    Generell hast du die Wahl zwischen Neulieferung und Reparatur wobei er dann 2 versuche hat.

    Das doofe ist das man dieses Recht einschränken kann heißt er kann in seinen Agb´s festlegen das du auf das recht der Neulieferung Verzichtest.
    Ob er das wirklich kann sei mal dahingestellt, denn AGB die Verbraucherrechte einschränken sind nicht selten unzulässig. Wenn ich gut gelaunt bin schaue ich morgen mal in einen Kommentar

  30. Nach oben    #30

    29 Jahre alt
    aus serdem habe ich doch eh nichts zu tun...Also lasst mich!
    1.152 Beiträge seit 10/2006
    Zitat Zitat von sponge
    Hey also ich hab auch was zu sagen als Handelsschüler im 2en Jahr.

    Generell hast du die Wahl zwischen Neulieferung und Reparatur wobei er dann 2 versuche hat.

    Das doofe ist das man dieses Recht einschränken kann heißt er kann in seinen Agb´s festlegen das du auf das recht der Neulieferung Verzichtest.

    Das machen die meisten Einzelhändler so!!

    Aber wenn er dir die den Labtop verkauft hat und gesagt hat das er neu ist dann kannst du ihn sofort zurückgeben denn dann ist die "Sache" (hier der Labtop) nicht in dem zustand wie du sie Bestellt hast.

    Er wird wenn er nicht nett ist sagen das du Beweisen musst das dieser Ordner schon beim verkauf dabei war!! ABER die ersten 6 Monate gilt eine Beweistlasstumkehr d.h. er muss Beweisen das die Sache zum zeitpunkt des Verkaufs in dem Zustandt war wie sie sein sollte.

    Sollte er die Neulieferung ausgeschlossen haben so bleibt dir nichts anderes übrig als das ding Einzuschicken!!

    Dann hat er 2 versuche es zu richten wenn er es mit den 2 versuchen nicht schafft kannst du Kaufpreisminderung fordern (du bekommst ein teiel des Kaufpreises lebst mit dem Fehler weiter und behälst das teiel) oder du machst den Gesamten kaufvertrag rückgängig !!

    Hoffe ich konnte helfen !!

    Greatz Sponge

    eine frage noch...wie sieht danach deine tastatur aus?

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