Ich bin der Ansicht, dass man Gewaltverbrechen nicht mit Steuerhinterziehern vergleichen kann. Das Strafmaß für beide, kann also nicht durch einen Vergleich festgelegt werden, sondern man muss sie sich unabhängig überlegen.
Vergewaltiger können meiner Kenntnis nach keine geringere Strafe als 2 Jahre ohne Bewährung erhalten, tatsächlich bekommen sie aber meistens um die 7 Jahre (im Vergleich zu Totschlag 10 Jahre und Mord lebenslänglich keine unangemessene Sache).
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