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Thema: Was darf die Polizei und was nicht?

  1. #1

    aus einander bauen
    168 Beiträge seit 07/2001

    Was darf die Polizei und was nicht?

    Hallo Oxyler,

    mich interresiert mal so ne übersicht was die Polizei alles darf und was nicht...

    Gibt bestimmt viele irrtümer..

    Ich will eine zusammenfassung und nicht einzelne post mit
    "Ich glaube sie dürfen ..."



    Danke

  2. Nach oben    #2
    ICh Glaube:
    Du solltest auf ein paar themen Genau engehen...

  3. Nach oben    #3

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    kaum mehr als jeder andere Bürger auch... da ich vermute, dass es um Kontrollen etc. geht, schau mal im df. Ne bessere Zusammenfassung habe ich bisher nicht gefunden...

  4. Nach oben    #4

    40 Jahre alt
    aus spaß hau ich jetzt mal den kopp auf die tastatur: mhjnb
    521 Beiträge seit 04/2003
    schau dir doch eines der polizeigesetze der länder an. gibts als pdf im internet, müsste ich aber erst mal suchen. da erfährst du dann, dass die polizei zwar gesetzen unterliegt, in fast 90% dieser gesetze kommt aber irgendwann mal "im ermessen des beamten" "unter adäquaten mitteln" oder ähnliches vor.

    so ungefähr, wie wenn du das strafgesetzbuch selber auslegen dürftest, weil z.b.
    es per gesetz "in deinem ermessen" liegt, ob du die wand nun geschmückt oder beschädigt hast, als du sie mit der dose bearbeitet hast. das nurmal grob meine meinung über polizeirechte

  5. Nach oben    #5

    40 Jahre alt
    aus spaß hau ich jetzt mal den kopp auf die tastatur: mhjnb
    521 Beiträge seit 04/2003
    NRW:
    http://www1.polizei-nrw.de/im/stepon...00/polgnrw.pdf

    HH:
    http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/...rty=source.pdf
    aber das bemerkenswerteste dabei ist immer noch, wie es selbst bei eigentlich einzuhaltenden umißverständlichen gesetzen es dem polizei/gerichte-filz gelingt, das recht zu beugen...ich kann mich nicht mehr erinnern, woher das kam, aber ich glaube sogar amnesty oder humanrightswatch hat da mal alarm geschlagen nach einer studie zu den verflechtungen und auslegungseskapaden.

  6. Nach oben    #6

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Ganz so einfach ist das nicht. Ohne Kommentar ist es eigentlích unmöglich mit den Gesetzestexten zu arbeiten Außerdem vergisst du die StPO in der das ganze Strafverfahren gereglt ist, ich vermute mal, dass das für splasher wichtiger ist. Faustformel: Grds. darf nur derjenige durchsucht werden, der einer Straftat verdächtig ist. Grds. ist dann ein richterlicher Durchsuchungsbefehl erforderlich, wenn nicht Gefahr im Verzug ist. Das ist auch genau der Knackpunkt, die Herren in grün legen diesen Begriff aus wie sie wollen.

  7. Nach oben    #7

    40 Jahre alt
    aus spaß hau ich jetzt mal den kopp auf die tastatur: mhjnb
    521 Beiträge seit 04/2003
    das beispiel mit der hausdurchsuchung ist ein gutes beispiel, wie das ganze polizeigesetz geregelt ist. "gefahr im verzug" ist der persilschein für polizeiliche maßnahme und bei jedem paragraph, wie man im link sehen kann, ist so eine klausel eingebaut, die auch durch kommentare oder strafprozessordnung nicht nennenswert beeinflusst wird. wenn gefahr im verzug nur dann vorliegt, wenn sich der einsatzleiter nach eigenenem ermessen dazu entschieden hat, und dazu nach gesetz berechtigt ist, dann wird ihn kein richter dafür belangen, dass er zu unrecht von "gefahr im verzug" gebrauch gemacht hat.

    abgesehen davon ist es faktisch so, dass richter nunmal gewaltentrennung hin oder her faktisch einen gewaltigen unterschied zwischen polizisten und nicht-polizisten machen, ob nun als zeugen, ankläger oder angeklagte. staatsgewalten treten sich nunmal nicht gerne gegenseitig auf die füße. man kennt sich persönlich, oder den vorgesetzten des angeklagten beim vornamen, man sieht sich regelmäßig im gericht und bei verfahren, ein small-talk auf dem flur ab und zu...da schwärzt man sich nicht an und nutzt alles was das recht hergibt aus (das PolG macht da keine probleme) um die sache noch zugunsten der polizei auszulegen. eigentlich sind richter und polizei kollegen was die berufliche praxis anbelangt, die polizisten sagen als zeugen regelmäßig aus und müssen aus prinzip in engem kontakt mit den gerichten und entspr. personen stehen. alles was die polizei macht steht in verbindung zum gericht, wen wundert es da wenn kein filz entsteht. jeder der schon einmal mit richterlicher und polizeilicher praxis auseinandergesetzt hat, oder betroffen war, kann das bestätigen und sieht theoretische grundlagen wie StPO, PolG usw. wesentlich nüchterner. das lässt sich mit sicherheit auch statistisch belegen. das ist in jeder großstadt so, aber erst recht in mittleren und kleineren städten und landkreisen. die so genannte gewaltenteilung degeneriert in der praxis doch meist zu einer lokal organisierten ansammlung von personifizierten amtsinhabern verschiedener instanzen, die dann auf der ebene so getrennt voneinander sind, wie die belegschaft einer firma. wer sich da noch was vormacht...

  8. Nach oben    #8

    40 Jahre alt
    aus spaß hau ich jetzt mal den kopp auf die tastatur: mhjnb
    521 Beiträge seit 04/2003
    ein weiterer punkt ist, dass bullen im einsatz nicht namentlich, noch nichtmal mit dienstnummer gekennzeichnet sind, um evtl. verstöße die sie begehen verfolgen zu können. ein polizist im einsatz hat unter den tatsächlichen umständen extreme handlungsfreiheit straftaten im amt zu begehen, weil er im gegensatz zum bürger (<->staatsgewalt) keine gewalt hat die im prinzipiell als kontrollorgan entgegengestellt ist. theoretisch ist er auch im amt individuum, aber es ist was anderes, wenn er im rahmen der exekutive selbst gegen die staatliche rechtssprechung verstößt (s.o.), wer soll ihn da kontrollieren, wenn er als anonymer büttel ohne ausweispflicht agieren kann!? die chance, dass er von einem gericht, wenn es denn überhaupt entgegen der praxis zur anzeige, ermittlung, zum gerichtsverfahren und zur relativ klaren beweislage kommt (unwahrscheinlich, weil ein polizist den anderen natürlich immer deckt und vorm richter immer glaubhaft ist) wird trotzdem zu seinen gunsten entschieden, da er nunmal den staatsapparat hinter sich weiss.

  9. Nach oben    #9
    also bei uns in hh ist das so wenn ein bulle keine muetze aufhat darf er dir nichts sagen ausser er hat ne marke denn die uniform kann auch geklaut sein, wenn ein bulle ohne dein eiverstaedniss und ohne durchsuchungsbefehl sich eintritt in dein haus verschaffen will (fuss zwischen die tuer) darfste ihn umknocken ^^ (hat der vadder vom kollegen gemacht weil der bulle ohne muetze an der tuer war ^^

  10. Nach oben    #10

    40 Jahre alt
    aus spaß hau ich jetzt mal den kopp auf die tastatur: mhjnb
    521 Beiträge seit 04/2003
    nicht wenn er im nachhinein "gefahr im verzug" konstruieren kann. im übrigen: wer will denn beweisen, dass er sich gewaltsam zutritt verschaffen wollte? du etwa??? bullen sind nicht umsonst immer zu zweit unterwegs. es geht darum, dass er immer einen zeugen an der hand hat. die konkrete situation, die du da schilderst glaub ich dir nicht so eins zu eins. du bekommst hundert pro ein juristisches nachspiel, das du verlieren wirst, wenn der bulle dich anzeigt und sein partner alles bezeugen kann und du alleine ziemlich dumm da stehst. wenn du nicht gar ausgestellt bekommst, dass er befugt war deine wohnung auch ohne beschluss zu betreten.

  11. Nach oben    #11

    36 Jahre alt
    aus dem Leben ausgeschlossen
    775 Beiträge seit 03/2005
    hausdurchsuchungen darf die polizei nicht mal kurz durchführen, daher nehmen die polizisten oft leute vom zoll mit....die dürfem jeden und alles durchsuchen

  12. Nach oben    #12

    38 Jahre alt
    aus der Hansestadt Lübeck
    633 Beiträge seit 10/2003
    Jaja, wir leben schon in einem schlechten Land, wo finstere gesellen in Grün das hilflose Volk unterjochen.

  13. Nach oben    #13

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    Nun, man muss schon immer darauf achten, dass sich die Exekutive keine Rechte anmaßt und die Freiheitsrechte des Bürgers achtet.

  14. Nach oben    #14

    35 Jahre alt
    1.330 Beiträge seit 06/2006
    ey! wer löscht denn hier beiträge? tz tz tz

  15. Nach oben    #15

    39 Jahre alt
    79 Beiträge seit 01/2003
    Zitat Zitat von XRacKS
    also bei uns in hh ist das so wenn ein bulle keine muetze aufhat darf er dir nichts sagen ausser er hat ne marke denn die uniform kann auch geklaut sein, wenn ein bulle ohne dein eiverstaedniss und ohne durchsuchungsbefehl sich eintritt in dein haus verschaffen will (fuss zwischen die tuer) darfste ihn umknocken ^^ (hat der vadder vom kollegen gemacht weil der bulle ohne muetze an der tuer war ^^

    schwachsinn. ist größte urban legend die es gibt, daß polizisten ohne mütze keine befugnis haben. das sind beamte, die sind immer im dienst.

  16. Nach oben    #16

    39 Jahre alt
    79 Beiträge seit 01/2003
    Zitat Zitat von Czech
    hausdurchsuchungen darf die polizei nicht mal kurz durchführen, daher nehmen die polizisten oft leute vom zoll mit....die dürfem jeden und alles durchsuchen
    schwachsinn.
    les dir mal das grundgesetz durch, dann wird dir klar wieso. zoll darf auch ohne durchsuchungsgenehmigung keine wohnungen durchsuchen.

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